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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 143 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
Völkerrechtliche Órgane. 129 Rechtsanspruch auf Exemtion von der dortigen Statsgewalt noch auf Exterritorialität. Alle diese Personen, selbst der Gem al einer regierenden Königin, der nicht zugleich Mitregent ist, oder die Gemalin eines Königs, obwohl sie den Titel Königin führt, sind nicht Repräsentanten des States selbst, noch Träger der Souveränetät, also völkerrechtlich ohne Anrecht auf jene Privilegien, welche um der Souveränetät oder Repräsentation des States willen zugestanden

werden. Die Courtoisie geht aber hier zuweilen über die Rechtsnothwendigkeit hinaus und befreit zu weilen auch solche hohe Personen von manchen Belästigungen, deren andere Beisende aasgesetzt sind. 155. Das Statsrecht bestimmt zunächst die Titel und den Rang, ■welche diesen Personen zukommen. Aber damit diese Titel, und Rangstufen im völkerrechtlichen Verkehr beachtet werden, müssen dieselben dem herkömmlichen Gebrauche entsprechen oder, wenn sie erhöht werden die Erhöhung von den Mächten anerkannt wor den sein. Vgl

. das Protokoll der fünf Grossmächte auf der Conferenz zu Aachen vom 11. Oct. 1818 : „Les Cabinets prennent en mème terns l'engagement de ne recounaìtre à l'avenir aueon changement ni dans les titres des souverains ni dans ceux de princes de leurs maisons sans en étre préablement convemis entre eux.' 156. Die Gemaliimen der souveränen Fürsten führen in der Regel denselben Titel und haben denselben Rang, wie diese, aber nicht ebenso allgemein die Gemale von souveränen Fürstinnen. Die Gemalinnen der Kaiser

und Könige werden Majestäten genannt, obwohl ihnen die eigentlichen Majestätsrechte nicht zustehn. Prinz Albert erhielt als Gemal der Königin Victoria von England den Königstitel nicht; dagegen wurde dem Herzog Ferdinand, ebenfalls aus dem Hause Coburg, als Gemal der Königin Maria II. da Gloria von Portugal der Königstitel verliehen. 157. Den Prinzen der souveränen Häuser kommt regelmässig die nächstfolgende Rangstufe in der Titulatur zu. Aus Kaiserlichen Häusern der Titel Kaiserliche Hoheit, aus Königs

häusern der Titel Königliche Hoheit, in Grossherzoglichen Häusern Hoheit, der Erbprinz auch Königliche Hoheit, aus Herzoglichen Häusern der Erbprinz Hoheit, andere Verwante von herzoglicher oder fürstlicher Abkunft Durchlaucht. Bluntschli, Das Völkerrecht. 9

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Bücher
Jahr:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 113 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
Titel alle jene eminenten Vorrechte einer unbeschränkten Machtvollkommenheit auszuüben, welche bisher auf den Hausprivilegien gegründet waren' 1 ). In den deutschen Bundesakten von 1815, die sich eben auch auf jene österreichischen Länder bezogen, wird im § 13 verfügt, daß in den zum Bunde gehörigen Staaten und Ländern landständische Verfassungen bestehen sollen und im § 57, daß dennoch „im Oberhaupt (d. h. dem Souverain) die gesamte Staatsgewalt vereinigt und dieser nur in der Ausübung bestimmter

.) auch in Österreich eingebürgert worden. Die amtliche Gesetzessammlungen seit dem Beginn der Regierung des Kaisers Franz im Jahre 1792 haben noch den Titel „Politische Gesetze für die österreichischen, böhmischen und galizischen Erbländer', seit 1827 „für sämtliche Provinzen des österreichischen Kaiser staates', die Sammlung der Justizgesetze seit 1822 den Titel „für die deutschen Staaten der österreichischen Monarchie'. Mit der endgültigen Einführung der konstitutionellen Verfassung im Jahre 1867 wurde

— übrigens im Einklang mit den Verhältnissen unter Maria Theresia und dann von 1792 bis 1848 — für die alt- oder deutschösterreichischen, böhmischen und galizischen Länder einerseits und für Ungarn und seine Nebenländer anderseits je ein eigner Staat gebildet, der bis 1918 bestanden und für die kulturelle und soziale Entwicklung jener Gebiete sicherlich sehr Bedeutendes geleistet hat. Dennoch wurde für den ersteren der kurze Titel „Staat Österreich' streng gesetzlich nicht eingeführt, vielmehr

für seine Gesetzessammlung der Titel „Reichsgesetzblatt für die im k. k. Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder', aber in den Gesetzen selbst und in der gesamten Publizistik wird stets dieser ganze Bereich als ein „Staat' aufgefaßt. Zusammen mit dem Staate Ungarn bildete dieser Staat Österreich wie bereits erwähnt, die österreichisch-ungarische Monarchie, die Staatsrechtlehre erklärte dieselbe für eine Realunion von zwei selbständigen Staaten und dieses Verhältnis als „Dualismus'. Der Zweck des Staates. Schon

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 503 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
gewahr wird, erlegt werden. Die niedere Jagd, das Neisgejaid, erlaubt die Landesordnnng den angesessenen steuerzahlenden Untertanen wie auch den Bergwerksbediensteten ohne Beeinträchtigung einer be- stehenden Gerechtigkeit, doch mußte die Jagdbeute zuerst dem nächst- gesessenen Edelmann um den gewöhnlichen Marktpreis zum Kauf angeboten werden. Nach der Landesordnung von 1532 (Buch IV, Titel 31) darf nur wer von altersher Gerechtigkeit oder Verschreibung hat ohne Erlaubnis im lf. Eigentum

oder in dem einer andern Obrigkeit jagen oder fischen. Diese Landesordnung (Buch IV, Titel 12—14) gewährte auch dem Wilde größeren Schutz. Die Einzäunung der Felder darf dem Wilde nicht schaden, und in der Zeit zwischen Michaelis und Georgi müssen die Zäune mit Offnungen versehen sein, damit das Wild vor Wölfen und Hunden fliehen könne. Das Reisgejaid wurde für die Brutzeit von Ostern bis Jakobi ver- boten. Die schädlichen Tiere dursten nur dann erlegt werden, wenn sie in die Bauerngüter einbrachen.**) Erzherzog Ferdinand

, S. XXIII f. Nach Buch IV, Titel 15, der erwähnten Landes ordnung bestimmt der Landesfjirst in jedem Gericht etliche vereidete Männer, die schädliche Tiere, welche ihnen die Untertanen anzuzeigen haben, erlegen sollen, die letzteren sollen dies bei Strafe des Meineides nicht selbst tun. ***) Nach dem Tode Eh. Ferdinands (24. Jan. 1595) beriefen sich die Bauern auf ein angebliches Recht, nach dem Tode eines Landesherrn sich des Wildes zu entledigen und machten arge Razzia gegen alles Jagdgetier (Hirn

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Bücher
Jahr:
1912
Urkunden und Akten-Regesten aus dem Dekanats-Archive Stilfes vom Jahre 1300 bis zum Jahre 1810 ; [Hauptbd.])
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Seite 11 von 271
Umfang: IX, 261 S.
Sprache: Deutsch
Signatur: II 104.120/Hauptbd. ; D II 104.120/Hauptbd.
Intern-ID: 172668
1. Sterling. Aus dem Visitationsprotokoll v. J. 1653 : Priester: Bin Pfarrrer, zwei Kooperatoren, ein Prühmesser, ein Benefiziat im Spitale, ein Benefiziat zum hl. Petras. 1. Pfarrer: Dionysius Schweizer, 17 Jahre Priester, ernannt Vom Provinzial des deutschen Ordens und vom Bischof bestätiget, hat alle casus reservati, sein Vorgänger Mess Martin Pfänner. 2. Kooperator Vitus Prey von Innichen, 4 Jahre Priester, hat die cura bis Oktober 1654, geweiht auf den Titel der erzherzog- lieben Kammer

, 3. Johannes Marmeli, Kooperator, ans der Schweiz, non habet curam animarum neque facultatem condonandi, geweiht in Brisen auf den Titel und die Dimissorien des deutschen Ordens. 4. Mathias v. Winkl, 16 Jahre Priester, Frühmesser im Spitale, geweiht in Brisen auf den Titel der erzherzoglichen Kammer. Vorstehende Priester werden vom deutschen Orden erhalten* Der Pfarrer bekommt wöchentlich 2 fl., die andern 1 fl. 12 kr. 5. Georg (Name von Mäusen herausgebissen), Spitalbenefiziat, 35 Jahre Priester, geweiht

auf den Titel der bischöflichen Kammer, vom Magistrale präsentiert, hat die cura far das ganze Dekanat Stilfes, erhält die Verpflegung im Spitali. Sein Benefiziami ist errichtet i. J. 1478- 6. Joannes Pliembl, 1 Jahr Priester, Benefiziat zum hl. Petras, vom Magistrate präsentiert. Kirchen : 1. Die Pfarrkirche Maria Himmelfahrt, 5 Altäre, nämlich in der Hochaltar, de ungefähr in der Mitte der Kirche der hl. Kreuzaltar, 1 *

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Bücher
Kategorie:
Kunst, Archäologie
Jahr:
(1902/1905)
¬Der¬ Kunstfreund ; N.F., 18 - 21. 1902 - 1905
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Seite 419 von 594
Autor: Verein für Kirchenkunst und Kunstgewerbe in Tirol und Vorarlberg
Ort: Innsbruck
Verlag: Verein für Kirchenkunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 1902,1-12 ; 1903,1-12 ; 1904,1-12 ; 1905,1-12 In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift g.Vorarlberg;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift
Signatur: III Z 294/N.F.,18-21(1902-05)
Intern-ID: 483812
au die Menschen enthält einen gnten Rat, ihr Wort an die Diener auf der Hochzeit zu Kann: „Alles, was er euch sagt, das tuet'; auf die Christenheit angewendet, enthält dieses Wort eine Aufforderung zur Nachfolge Christi. In dein Gruße des Engels „Du bist voll der Gnade, der Herr ist mit dir' ist die allerseligste Jungfrau als die Mutter des guten Rates vorans verkündet; jedes Ave Maria erinnert an diesen ihren Ehrentitel. Es gebührt ihr dieser Titel, weil der heilige Geist ihr seine Gaben mitteilte

am Anfange des fünfzehnten Jahrhunderts den Titel „Maria vom guten Rate', der auf das Gnadenbild überging, welches ursprünglich „Unsere liebe Frau vom Paradiese' genannt wurde. Dieses Bildnis, welches am 25. November 1632 vom vatikanischen Domkapitel mit einer goldenen Krone ausgezeichnet wurde, ist schön und zur Andacht stimmend. Das Angesicht der gebenedeiten Gottesmutter, von himmlischer Liebe verklärt, zeigt jugendliche Schönheit und Unschuld. „Maria vom gnten Rate' hält das göttliche Kind, nnd beide

haben gar kein Abzeichen als den über ihren Häuptern angebrachten Regenbogen. Uebcr die Symbolik des Bildes, das in vielen Nachbildungen verbreitet ist, handelt die Schrift: „Die Heiligen als Kirchenpatrone' (Paderborn, Bonifazius-Druckerei, Seite 77—78). Der Regenbogen ist das Zeichen des Bundes und der Gnade. Bei den Kirchenwidmnngen hat die christliche Andacht oft den schönen Titel „Maria Hilf' ausgewählt, und sie ist jenem Bilde befreundet, das unter dem Namen „Die immerwährende Hilfe' bekannt

10
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Seite 11 von 202
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: S. 991 - 1188
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/2
Intern-ID: 132994
wird, erlegt werden. Die niedere Jagd, das Reisgejaid, erlaubt die Landesordnung den angesessenen steuerzahlenden Untertanen wie auch den Bergwerksbediensteten ohne Beeinträchtigung einer be stehenden Gerechtigkeit, doch mußte die Jagdbeute zuerst dem nächst gesessenen Edelmann um den gewöhnlichen Marktpreis zum Kauf angeboten werden. Rach der Landesordnung von 1532 (Buch IV, Titel 21) darf nur wer von altersher Gerechtigkeit oder Verschreibung hat ohne Erlaubnis im lf. Eigentum

oder in dem einer andern Obrigkeit jagen oder fischen. Diese Landesordnung (Buch IV, Titel 12—14) gewährte auch dem Wilde größeren Schutz. Die Einzäunung der Felder darf dem Wilde nicht schaden, und in der Zeit zwischen Michaelis und Georgi müssen die Zäune mit Öffnungen versehen sein, damit das Wild vor Wölfen und Hunden fliehen könne. Das Reisgejaid wurde für die Brutzeit von Ostern bis Jakobi ver boten. Die schädlichen Tiere durften nur dann erlegt werden, wenn sie in die Bauerngüter einbrachen.**) Erzherzog Ferdinand

, S. XXIII f. Rach Buch IV, Titel 15, der erwähnten Landes ordnung bestimmt der Landesfürst in jedem Gericht etliche vereidete Männer, die schädliche Tiere, welche ihnen die Untertanen anzuzeigen haben, erlegen sollen, die letzteren sollen dies bei Strafe des Meineides nicht selbst tun. ***) Nach dem Tode Eh. Ferdinands (24. Jan. 1595) beriefen sich die Bauern auf ein angebliches Recht, nach dem Tode eines Landesherrn sich des Wildes zu entledigen und machten arge Razzia gegen alles Jagdgetier (Hirn

11
Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Sprachwissenschaft
Jahr:
(1996)
Ladinia : sföi culturâl dai Ladins dles Dolomites ; 18. 1994
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Seite 76 von 348
Ort: San Martin de Tor
Verlag: Ist. Ladin Micurá de Rü
Umfang: 343 S. : Ill., Kt.
Sprache: Deutsch; Italienisch; Ladinisch
Anmerkungen: Craffonara, Lois: Micurá de Rü - Nikolaus Bacher : (1789 - 1847) ; Leben und Werk / Lois Craffonara, 1996</br> Craffonara, Lois: Nikolaus Bacher : Versuch einer deutsch-ladinischen Sprachlehre ; erstmalige Planung einer gesamtdolomitenladinischen Schriftsprache - 1833 / Lois Craffonara, 1996</br> Dorsch, Helga: Ciprian Pescosta : (1815 - 1889) ; neues Archivmaterial ; Schützenlied 1848 ; ladinische Gedichte / Helga Dorsch, 1996</br> Krefeld, Thomas: ¬Der¬ surselvische Wortschatz, die Questione ladina und die quantitative Arealtypologie / Thomas Krefeld, 1996</br> Plangg, Guntram: Zur ladinischen Lyrik von Angelo Trebo / Guntram A. Plangg, 1996</br> Rizzi, Giovanni: Coppelle - un fenomeno multiforme? : considerazioni su alcuni dati dall'area altoatesina / Giovanni Rizzi, 1996</br> Tecchiati, Umberto: ¬Il¬ popolamento preistorico e protostorico delle valli del Sella secondo linguisti e archeologi : un contributo metodologico / Umberto Tecchiati, 1996
Schlagwort: g.Ladiner ; f.Zeitschrift<br />g.Ladinisch ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 1.092/18(1994)
Intern-ID: 355159
der Grenze zwischen den Königreichen Bayern und Italien, die in Sichtweite verlief; 194 ) und schließlich die Rückkehr zu Österreich 1813. Aber auch in der Heimat war in diesem langen Zeitraum einiges geschehen: der Bau der Kirche von St. Kassian (1762 - 1763) und der großartigen neuen Kirche in 191) Das Büchlein erschien unter diesem Titel 1824 in Feldkirch und ein zweites Mal (mit geringen Änderungen und einem Vorwort versehen) 1829 in Innsbruck unter dem Titel Unterricht überden bischöflichen Segen

. Bacher ging bei seiner Übersetzung von der ersten Ausgabe aus, wie etwa folgen der Vergleich zeigt: 1824, S. 3, Titel: «Ideengang» /1829 hingegen «Inhalt» mit einleitendem Satz; in Bachers Übersetzung: «Prospetto delle idee», allerdings am Schluß des Buches (S. 31 f. ) gebracht. Auch fehlt das Vorwort der zweiten Auflage. 192) Gasser 1896, 49. 193) PfASK: Sterberegister , 19. 194) Das an das obere Gadertal angrenzende Gebiet von Buchenstein und Ampezzo wurde nicht, wie es in Vittur (1912, 181

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Sprachwissenschaft
Jahr:
(2008)
Ladinia : sföi culturâl dai Ladins dles Dolomites ; 32. 2008
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Seite 15 von 392
Ort: San Martin de Tor
Verlag: Ist. Ladin Micurá de Rü
Umfang: 389 S. : Ill., graph. Darst., Kt.
Sprache: Deutsch; Italienisch; Ladinisch
Anmerkungen: Bauer, Roland: Pavao Tekavcic und das Rätoromanische : Nachruf und Bio-Bibliographie / Roland Bauer, 2008</br> Eichenhofer, Wolfgang: Bemerkungen zu diversen Etymologien im NVRST / Wolfgang Eichenhofer ; 4</br> Goebl, Hans: ALD-II: 5. Arbeitsbericht (2007) / Hans Goebl ; Edgar Haimerl ; Fabio Tosques, 2008</br> Goebl, Hans: ¬Ein¬ ethnopolitisch brisanter Brief des Statistikers Carl von Czoernig an den österreichischen Kultusminister Karl von Stremayr aus dem Jahr 1873 / Hans Goebl, 2008</br> Runggaldier, Jürgen: Arbeitsbericht II des Istitut Ladin Micurà de Rü: lexikographische Projekte, Korrektursystem / Jürgen Runggaldier ; Marco Forni ; Paolo Anvidalfarei, 2008</br> Schürr, Diether: Bösaiers haus : eine literarisch-topographische Recherche zum zweiten Winterlied Oswalds von Wolkenstein / Diether Schürr, 2008</br> Solèr, Clau: Spracherhaltung Rätoromanisch - die Quadratur des Kreises? : sprachliche und außersprachliche Aspekte / Clau Solèr, 2008</br> Toso, Fiorenzo: Alcuni episodi di applicazione delle norme di tutela delle minoranze linguistiche in Italia / Fiorenzo Toso, 2008</br> Verra, Roland: ¬Die¬ Entwicklung der drei Schulmodelle in Südtirol seit 1945 / Roland Verra, 2008</br> Videsott, Paul: Dolomitenladinische linguistische Bibliographie 2005 - 2006 - 2007 / Paul Videsott, 2008</br> Videsott, Paul: Jan Batista Alton und die Besetzung der romanistischen Lehrkanzel in Innsbruck 1899 : Quellen zur Geschichte der Romanistik an der Alma Mater Oenipontana / Paul Videsott, 2008
Schlagwort: g.Ladiner ; f.Zeitschrift<br />g.Ladinisch ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 1.092/32(2008)
Intern-ID: 497329
kationen (13 Aufsätze und 42 Rezensionen) beläuft sich das gesamte ffiuvre von T ekavcic somit auf über 400 Titel. Das nachstehende Verzeichnis, für dessen Vollständigkeit trotz genauer Recher chen keine Gewähr übernommen werden kann, umfasst nur Titel, die in den oben genannten Bibliographien noch nicht enthalten sind. Für viele nützliche Hin weise sind wir in diesem Zusammenhang Vesna D ezeljin , einer Schülerin von T ekavcic , dem Laibacher Linguisten Mitja S kubic , einem engen Vertrauten

des Verstorbenen, sowie dem ehemals an der Freien Universität Berlin lehrenden, kroatischen Romanisten Zarko M uljaCiC (Zagreb) Dank schuldig. Bezüglich der Struktur der Eintragungen haben wir uns an die Vorgaben aus “Linguistica” ge halten und wissenschaftliche Aufsätze (4.1) und Rezensionen (4.2) jeweils ge trennt voneinander chronologisch aufgelistet. Kroatische Titel wurden wiederum durch eine in eckigen Klammern nachgestellte italienische Übersetzung ergänzt. Dabei standen uns dankenswerter Weise Vesna

14
Bücher
Kategorie:
Kunst, Archäologie
Jahr:
1907
¬Der¬ alte Wappenturm zu Innsbruck
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Seite 9 von 17
Autor: Redlich, Oswald / von Oswald Redlich
Ort: Innsbruck
Verlag: Selbstverl.
Umfang: 15 S.. - 2., neubearb. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahresbericht des Innsbrucker Verschönerungsvereines ; 26
Schlagwort: c.Innsbruck / Wappenturm
Signatur: II 101.951
Intern-ID: 236014
Mehrerin'. Einst war ans der entsprechenden Stelle der andern Seite auch Maximilians Titel vorhanden und ist erst durch den vorspringenden ersten Stock des Wappenhanses daneben beseitigt worden '). Der Körper des Turmes trägt nun den Hauptschmuck an Wappen. Um die gewaltige Menge der österreichisch-habsbnrgifchen Besitztitel ver sinnbildlichen zu können, wurden die Räume zu beiden Seiten der Turm-- fenster durch eine Art von Lisenen in je drei Mauerstreifen geteilt, in welche nun im ganzen

, als die fürnehmsten, Böhmeil und Dalmatien, Kroatien und Bosnien, und in der Mitte, größer als alle übrigen, wie sich gebührt, Ungarn. Maximilian führte ja infolge der Erbeinigung auch den Titel eines Königs von Ungarn, mit welchem der eines Königs von Croatien, Dalmatien und Bosnien verbunden war. Böhmen aber, Mäh ren 2) und Schlesien, unter K. Albrecht II. mit Österreich vereinigt, sollten ebenfalls nach älteren Verträgen an dieses fallen. Links oben zu äußerst ist der Schild von Altösterreich, der Babenberger

, nach unten reihen sich die Wappen der altösterreichischeu und Habsburgischen Lande. Zur Er klärung der vielleicht weniger bekannten Namen bemerken wir, daß Pfirt eine Grafschaft im Süden des Elsaß war, welche durch Johanna, die Gemahlin Herzog Albrecht II., an Österreich kam. Portenau ist Schloß und Herrschaft Pordenone in Friaul, unter Windifch-Mark ist das süd lichste Steiermark und nördliche Kram zu verstehen, beide wurden schon von den letzten Babenbergern erworben, letzteres freilich nur als Titel

15
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1937
¬Die¬ Habsburger und die Stephanskrone
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Seite 187 von 213
Autor: Brandis, Clemens Wenzeslaus ¬zu¬ / Clemens Graf zu Brandis
Ort: Zürich [u.a.]
Verlag: Amalthea-Verl.
Umfang: XII, 199 S. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: p.Habsburger;g.Ungarn;z.Geschichte
Signatur: II 130.606
Intern-ID: 66688
zu sein. Daß auch sie die Hausmacht kaiserlich führte, daß es ihr nie eingefallen ist, daß Kaisertum könne ihrem Hause je ernstlich und dauernd streitig gemacht werden, bedarf wohl keiner be* sonderen Betonung. Für ihre Person war sie Königin von Un* garn und Böhmen und führte bis 1745 (Wahl Franz I-, ihres Mannes, zum römischen Kaiser) den Titel „Königin von Hun= gern und Bohaimb', auch zum Beispiel nur in rein inneröster* reichischen Lehensbriefen 33 . Sicherlich wollte sie dabei vorder* österreichische Lehen

nicht zu solchen der Stephanskronc machen. Den Rang der Kronen ergab der Umstand, daß Ungarn gerade erst wesentlich vergrößert, die Wenzelskrone aber durch den Verlust fast ganz Schlesiens verkleinert wurde. Im Rang der dritte Titel wäre der ebenfalls königliche von Jerusalem gewesen. Als Maria Theresia daher aus Aner* kennung und zur Aneiferung des kaiserlichen Heeres den ihren Namen tragenden höchsten militärischen Orden stiftete, tat sie es wohl als Königin von Ungarn 84 , aber nur deswegen, weil dies gerade ihr höchster

Titel war, gewiß aber nicht, um einer nicht vorhandenen ungarischen Armee eine Dekoration zu stiften. Diese galt nur der kaiser* 33 Z. B. Gräflich Trapp'sches Archiv in Churburg 34 1933 oder 1934 hielt Prof. ödön Pollner einen Vortrag über den Militärischen Maria-Thercsicn-Orden in der ungarischen Akademie der Wissenschaften. Yide ihre Veröffentlichungen,

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