Zur Rechtsgeschichte des adeligen Grundbesitzes in Österreich
aber dann nach Ober-Österreich, gewinnt durch Heirat Schlofs Windthag a. 1485, wird 1486 von Kaiser Maximilian L zum Ritter geschlagen, im Jahre 1505 in den Freiherrn stand erhoben mit dem Titel „Freiherr von Windthag', und 1508 in den oberösterreichischen Herrenstand auf genommen 1 ), Er hat auch „so viel erlangt, dafs Windt- zeiten auf dieselbe freie herrschaft Hohenegg gesidelt und geherrt . . . und zu ungern und des heiligen reiehs und unsere fürstentüma Oesterreich rechten pannirherren
auch in derselben stand, ere und würde erhebet, gesetzt, gewürdiget und gemacht und der schar- gesellsehaft und gemeinschaft derselben unser des beil. reiches und unseres fürstenthuins Oesterreich recht geboren, edlen pannirherrn zugefügt, gleichet und gesellt, . . — Alles dies geschah aus kaiser licher Machtvollkommenheit. so dafs nun für ewig das Schlofs Bohenegh eine „rechte geadelte Herrschaft' sein und die genannten Spaur und deren Erben „edle pannirherren sein und sich unit ihrem namen und titel Herren