die Ein tragung erforderten Alter stehen. Sie werde, in den Listen nnr dann gelöscht, wenn sie mit authentischen Dokumente, und vor der persönlichen Untersnchung und Aisennernug nachweisen, daß sie ein geringeres als da ihnen beigelegte Alter haben. 0 Die ausgelassenen, welche entdeckt werden, können zu einer Abkürzung der Pr-is-.>n,?c>ien5t- pslicht, auf welche sie aus einein der inl Gesetze vorgesehenen Titel Anspruch hätten, nicht zuc>e- lc-ssen werden, in den Fällen, in welchen iie ewig Betruges
oder listiger Umtriebe huldig erkannt werden, die bezwecken, sich iier Ver pflichtung zur Stellung zu entziehen, unterliegen si,' überdies den im Artikel 137 des obenerwähn ten Gesamttextes der Gesetze über die Rekrmie- rung angedrohten Gefängnis und Geldstrafe. 7, Die zur Stellung Verzeichneten, die einen Anspruch auf die Abkürzung der Präsclizdienst- psüch! haben, können sie nach den Bestimmun gen des Gesetzes n!ckt erlangen, wenn ihr Titel nichi vor dem Stellungsrat durch Vorlage aller vorgeschriebenen