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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 04.10.1898
Umfang: 8
verfassungsmäßig vereinigten Königreiche und Länder* verwandelt; und aus dem „Kaiserthum Oesterreich* war die „Oester reichisch-ungarische Monarchie* geworden. Aber was war mit Oesterreich geschehen? An diese Kleinigkeit scheint man. wie an so manche andere, beim Abschluß deS ersten Ausgleiches mit Ungarn rein vergessen za habe». Von unserem Oesterreich ist nichts übrig geblieben als ein Adjektivum im Gelammt» titel der „Oesterreichisch-ungarischen Monar chie*. Ein Oesterreich fürs i.ch aber besteht nicht mehr

, es leliit nur noch als histo rische Erinnerung im Titel des Mo narchen fort: „Kaiser von Oesterreich und apostolischer König von Ungarn*. Allein das bedeutet nicht etwa: Kaiser der diessei tigen und König der jenseitigen Reichs hälfte, denn das alte „Kaiserthum Oesterreich* besteht nicht mehr zu Recht. Der Titel „Kaiser vou Oesterreich' ist vielmehr ein Ueberbleibsel des von Franz I. erlassenen Pragmatikalge- setzes von 1304 und bezieht sich auf den Ge- sammtstaat, nicht auf die diesseitige Reichshälfte

, der diesen Titel als Herrscher der Gesammtmonar- chie führt, die aber wieder nicht Oesterreich heißt. Dabei wird der im internationalen Verkehr als „Se. Majestät der Kaiser und König* bezeichnete Monarch in Ungarn nur König und niemals Kaiser genannt. Die staatlichen Aemter führen in Ungarn die Bezeichnung „königlich ung a ri s ch*, dies seits der Leitha aber heißen sie nicht etwa „kaiserlich österreichisch*, sondern „kaiserlich königlich* — ein deutlicher Beweis daflw, daß es kein zisleithanifches Kaifer thum

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