wahren und lch'iefilich. daß die Weinpreise sich in Grenzen be weise», die eine Äonkurrenzmöglichkiit gestatten, wird, da sie selbstrvrstäi'.Slich 't, best«t'qt, sAllg. ilüeinztg.) Klnkommensteuer. <Kortsetzung.) Vl. Vegünstizungen. I. Ermäßigung des normalen Steuersätze». Ste !)«n in der Versorgung eines Haushaltungs- Vorstandes, abgesehen von der Ehegattin, Fami lienmitglieder, die kein selbständiges Einkomnien beziehen, so wird eine Ermäßigung des aus Ka pitel V, Titel 8, Tabelle Z zu entnehmenden
iz, B, geistig zurückgebliebener, tauber oder blinder Kinder». Obliegenheit zum Unterhalte mittelloser Anzeiw- riger, andauernde Krankheit, Verschuldung »nd besondere Unglücksfalle (z. B, Brnnü, Hagel schlag, ll«derschwemmung>! 2. die Einberufung zu millrarifcher Dienstlel- stunz iMobiliflerunq, Waiien. oder Dienstübung). Derartige Verhältnisse können, lofern sie nicht berei's aus ein«» Arunde Berücksichtigung ge funden haben, der unter Titel 1 dieses Kapitels beleuchtet wurde, bei der Aeranlagunz in der Art