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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
(1957)
Jahresbericht ; 1957
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Seite 59 von 69
Ort: Bozen
Umfang: 68 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Vigl, Hermann: Kreienfeuer und Herdflammen : zum 10. Todestag des Heimatdichters Arthur v. Wallpach / von Hermann Vigl. - 1957<br />Rampold, Josef: Gute Lektüre für unsere Jugend : Gedanken über ein aktuelles Problem / von J. Rampold. - 1957;
Schlagwort: c.Bozen / Humanistisches Gymnasium Walther von der Vogelweide ; f.Bericht<br />c.Bozen / Mittelschule Josef von Aufschnaiter ; f.Bericht
Signatur: II Z 129/1957
Intern-ID: 477453
u. a. 1905, „Tiroier Blut“ 1908, „Heiliges Land“ 1914, „Wir brechen durch den Tod“ 1916, „Gedichte“ 1926, „Ob mir leuchten die Sterne“ 1931. Eine Sammlung von Gedichten, die einen Querschnitt durch das ganze Schaffen Wallpachs geben sollte, ist während des Krieges von ihm vorbereitet und dem damaligen N- S,-Gauverlag in Innsbruck übergeben worden, wurde aber nicht gedruckt. In diesem Manuskript faßt Wallpach die Gedichte, die von 1930—1942 erschienen sind, unter dem Titel „Gelebtes Leben“ zusammen. Ande

re Abschnitte tragen die Titel früherer Ausgaben: Im Sommersturm, Sonnenlieder, Kreien- feuer, Sturmglock’. Bergbrevier, Tiroler Blut, Heiliges Land. Wir brechen durch den Tod, Ob mir leuchten die Sterne. Wollen wir einmal davon absehen, daß der Titel einer Gedichtsammlung in der Regel der gemeinsame Nenner für die darin enthaltenen Gedichte ist, das trifft auch bei Wallpach zu, wollen wir vielmehr bei ihm, dessen Lieder so uneingeschränkte Ich-Aussage sind, diese Titel auch übertragen auf die Abschnitte

gelebt wor den ist. Wir haben unserem Aufsatz den Titel Kreienfeucr und Hcrdflammen gegeben und wir glauben, daß sich unter diesem Titel alles andere zusammenfassen läßt zu einer Zweiheit, in der letztlich das ganze Leben und das gesamte Schaffen Wallpachs einmün det. Kreienfeucr bezeichnen den Kämpfer, den Stürmer, den Mann voll Haß und Zorn, Herdflammen den Mann und den Dichter der Besinnung, der Andacht, des Gemütes, der Liebe zu Frau, zu Haus und Heimat, bezeichnen den Mann und den Dichter

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
(1918/1920)
Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte Tirols und Vorarlbergs ; 15 - 17. 1918 - 1920
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Seite 173 von 402
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 128, 256 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Abschlussaufnahme von: 15.1918 ; 16/17. 1919/20
Schlagwort: g.Tirol;s.Geschichte;f.Zeitschrift<br />g.Vorarlberg;z.Geschichte;f.Zeitschrift
Signatur: II Z 245/15-17(1918-20)
Intern-ID: 474829
des IB. und 19. Jahrhunderts vermochte im Sinne des gemeinen Rechtes jenen partikularrechtlichen Unterschied in der Rechtskraft der Siegel zu verwischen und die so einheitlich gestaltete Gruppe der Privaturkunden derjenigen der öffentlichen Urkunden entgegenzustellen 3 )! angichtig oder bekantlieh ist, m sollen alßdann dem ffelter, so gephenndt werden sóli, durch dm richter viertsehen tag die nägsten zitegeluflèn ...... werden ....... Fast wörtlich übernommen in der Landesordnung von 1532, Buch 2' Blatt XXV— XXVI, Titel

LXXV111 (= Landesordnung von 1573, Buch 2. Blatt XXVIII—XXIX,. Titel L XX VI II). Schuldbriefe nennt auch die auf die besprochene in der Landes ordnung 1526 folgende Rubrik s. u. Anm. 1. Über das Vollstreclmngsverfahren, weitere Fristerstreckung dabei und über den der Exekutionsordnüng toh 1526. au Grande liegenden Landtagsabschied von 1496 vgl: J. Oberweis (s. o . 28) 43;' 48 ff- In den Weist&mern. fehlen, entsprechende Bestimmungen. 'h Über die Beweisfunktion der Brixner Tradifcionsbücher vgl

hat, (in den Landesordnungen von 1582 und 1573. Buch 2 Blatt XXVI bezw. XXX, Titel LXXXl sind diese Worte durch andere; nicht ausdrücklich Urkunden nennende ersetzt)» In jener von 1532 wird aber (Buch 2, Titel L, Blatt XXVI womit beweisung im rechten beschehm mag) unter den Beweismitteln genannt ordentlich aufgericht brief und sigel, urbar, alt register, butcher und schrifften, die in gemainm behaltmmen verwart ligen aigen hanndt* schrifften (wörtlich übernommen in der Landesordnung 1573 Buch 2, Titel L, Blatt

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Bücher
Jahr:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 103 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
Fürstentümer seit dem 16. Jahrhundert wohl ganz abkommt. Landesfürst und Landeshoheit. Für den Herzog von Bayern wird bereits im 8. Jahrhundert gesagt, daß er „summus princeps' in seinem Lande sei, für dieses oder für das Gebiet seiner Herrschaft „Land', „provincia', das Land der Bayern. Seit dem 12. Jahrhundert werden auch für die Herzoge von Österreich, Steier, und Kärnten die Titel „dominus terre' und „princeps terre' Landesherr und Landesfürst verwendet, ebenso seit dem Ende des 13. Jahrhunderts

für die Grafen von Tirol, die mehrere alte Grafschaften unter ihrer Herrschaft vereinigt haben und dann auch als reichsunmittelbar galten. Die Bischöfe von Brixen und Trient führten auch bis ins 13. Jahrhundert den Titel, Herzog und Fürst, der Erzbischof von Salzburg Fürst allein. Über das Aufkommen der Bezeichnungen „terre', Land und „dominus' oder „princeps terre' in Österreich, Steiermark und Kärnten siehe Otto Brunner, Land und Herrschaft (1942), S. 211 bis 240. Salzburg und Tirol

, Bd. 3., S. 318, und 4, S. 105 und 149). Das „Land des Erzbistums zu Salzburg' wird in Urkunden des 14. Jahrhunderts angeführt (Brunner, a. a. 0., S. 252). Der Titel „Landesfürst' für den Erzbischof müßte wohl erst aus Urkunden des 15. und 16. Jahrhunderts erhoben werden. Die Nachweise der Titel Landesherr und Landesfürst für die Grafen von Tirol sind zuletzt bei Stolz, Politisch- 1 ) Dio Termini der Grafschaft Tirol werden in der Urkunde über die Verleihung der Zölle durch König Albrecht von 1305 bestimmt

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Kategorie:
Religion, Theologie
Jahr:
1862
Erklärung des Briefes an die Galater
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Seite 21 von 199
Autor: Meßmer, Alois ; Mitterrutzner, Johann Chrysostomus [Hrsg.] / von Alois Meßmer. Hrsg. von J. C. Mitterrutzner
Ort: Brixen [u.a.]
Verlag: Weger
Umfang: 189 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: p.Paulus <Apostel> / Galaterbrief
Signatur: II 97.932
Intern-ID: 250656
auftritt, sondern nur als ein Diener im Namen und in der Sendung eines Andern. Er verkündet daher auch nicht sein eigenes Wort und seine eigene Weisheit, sondern das Wort und den Willen Dessen , der ibn sendet. Kurz: der Apostel spricht ganz nnd gar keine persönliche, subjektive Geltung an, sondern ist nur das Organ seines Senders, das Organ des objektiven Wortes Gottes. Es ist ein Titel der Demuth, der völlig nur einen abhängigen, verantwortlichen Diener be zeichnet ; aber auch ein Titel höchster

Anktorität, da Der, wel cher ihn gesendet, durch ihn spricht. Der unter scheidet sich aber auch insofcrne vom Lehrer der Schule, daß er stch nicht erst suchen laßt nnd etwa aus gleichgesinnten Anhängern eine Schule in und neben der Welt bildet — in pvnetraMiu? (Matth. A, 26), sondern daß seine Sendung in die weite Welt geht und er nach dem Worte Christi von den Dächern herabpredigen muß (Luk. 12, 3). Dieser Titel wurde übrigens im engern Sinne für die unmittelbaren Sendboten Christi gebraucht, im weitern

aber anch für die Gehülsen der Apostel und die Prediger des Evangeliums überhaupt, wie Barnabas u. A. (2. Cor. 8, 23). Daß Paulus neh hier im strengsten Sinne den Titel eines Apostels beilegt, zeigen die nähern Epitheta deutlich. Er sagt nämlich zuerst, was für ein Apostel er nicht sei, dann was er für einer sei. Ein Apostel „nicht von den Menschen und nicht durch einen Men schen.' Die Präposition „ak' bezeichnet den Ursprung,

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
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Seite 34 von 53
Autor: Heyer von Rosenfeld, Friedrich [Bearb.] / bearb. von Friedrich Heyer von Rosenfeld
Ort: Wien
Verlag: Schroll
Umfang: 32, XII S. : zahlr. Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; f.Bildband<br />g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: III 189.169
Intern-ID: 247180
des Hauses Oesterreich zuer kannt werden solle, welchen der jeweilige Herrscher der Monarchie dazu designimi würde, durch welche Bestimmung die Würde int principiellen Sinne für erblich mit dem Mannsstamme des Hauses Habs burg-Lothringen verbunden ward. Gemäss dieser Thatsache änderte Kaiser Franz I. von Oesterreich am 17. Februar 1806 den bisherigen Titel in: »Grossmeister des deutschen Ritter-Ordens in Oesterreich«. Später bestätigte jedoch Kaiser Franz I. von Oesterreich de dato 8. März 1834

die reorga- nisirten alten Satzungen des deutschen Ritter-Ordens und Kaiser Ferdinand 1 . genehmigte am 28. Juni 1840 die neuverfassten Ordensstatufen, denen zu Folge der Orden als ein selbstständiges geistliches ritterliches Institut zu betrachten ist mit einem als Ordens-Oberhaupt fungirenden österreichischen Erzherzoge au der Spitze, welcher bis auf die Gegenwart den Titel: »Hoch- und Deutschmeister« führt und in Wien residirt. Die Ordensmitglieder sind eingetheilt in Gross-Capitulare, Comthure

und Schwestern (letztere zur Krankenpflege und zum Unterrichte). Ueber den Sanitätsdienst des Ordens, der im Kriege 43 Feld-Sanitäts-Colonnen und ausser dem noch 4 Feldspitäler aufstellt, bestimmt ein de dato 26. März 1871 verlautbartes Statut, dass zu demselben Adelige beiderlei Geschlechts, jedoch christlichen Glaubens aller Bekenntnisse herangezogen werden können, mit dem Titel »Marianer«; sie unterziehen sich freiwillig dem Sanitätsdienste und haben ausserdem an den Ordens-Spitalfond einen jährlichen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1925
Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
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Seite 494 von 532
Autor: Ottenthal, Emil ¬von¬ [Gefeierte Pers.] ; Klebelsberg, Raimund ¬von¬ [Hrsg.] / [hrsg. von R. v. Klebelsberg]
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XVI, 496 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Bibliogr. E. von Ottenthal S. [491] - 494
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Aufsatzsammlung<br />p.Ottenthal, Emil ¬von¬ ; f.Bibliographie
Signatur: II Z 92/9
Intern-ID: 104573
Begriff, Titel und Name des tirolisehen Landes-Fürstentums etc. 459 »Durh die berge untz enhalb Trientte eine mile' soll laut des Schwaben spiegels (verfaßt um 1275) dem Herzog von Bayern bei Erledigung des Reiches das Reichsvikariat zustehen 1 ). »Unser gepiet in dem gepirg 4 wird 1256 für die Landesherr=elial't des Grafen Gebhard von Hirschberg im Innfcal gesagt, doch ist sehr fraglich, ob die Urkunde ursprünglich in deutscher Sprache verfaßt war 2 ). — Das Geld iür das Geleite ,auz dem pirg

des damals noch herzoglich bayerischen Amtes Rattenberg hat auf dem Einband die noch im 15, Jahrhundert daraufgesetzte Überschrift: Salpuecli in dem Gepirg-0). — »Landschreiber im Gebirg« heißen zur selben Zeit die Beamten, die mit der Finanzverwaltung der Herzoge von Bayern in den Ämtern Kufstein, Kitzbichl und Rattenberg betraut sind 7 ). Für den Besitz des deutschen Ordens in Tirol und dessen Verwaltung war Beit dem 15. Jahrhundert ziemlich ständig der Titel »Bailei an der Etsch und im Gebirge

2 üblich, diese zerfiel wieder in die Kommenden Bozen, Lengmoos (am Ritten), Schlanders, Sterzing und Trient. Nach Wortlaut der Urkunden hat sich aber dieser Titel erat allmählich und nach Überwindung verschiedener Variationen herausgebildet 6 ). So finden wir 1269 Landkomtur bzw. Bailei »an der Etsch«; 1277, 1283, 1302, 1304f., 1356 und 1363 »zu Bozen* ; 1299,1307 mit Gebirge« ; 1334 »im Gebirge, an der Etsch und in Lamparten«. 1325 »Landkomtur der Bailei im Gebirge und der Häuser in der Lombardei

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Sprachwissenschaft
Jahr:
(2008)
Ladinia : sföi culturâl dai Ladins dles Dolomites ; 32. 2008
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Seite 102 von 392
Ort: San Martin de Tor
Verlag: Ist. Ladin Micurá de Rü
Umfang: 389 S. : Ill., graph. Darst., Kt.
Sprache: Deutsch; Italienisch; Ladinisch
Anmerkungen: Bauer, Roland: Pavao Tekavcic und das Rätoromanische : Nachruf und Bio-Bibliographie / Roland Bauer, 2008</br> Eichenhofer, Wolfgang: Bemerkungen zu diversen Etymologien im NVRST / Wolfgang Eichenhofer ; 4</br> Goebl, Hans: ALD-II: 5. Arbeitsbericht (2007) / Hans Goebl ; Edgar Haimerl ; Fabio Tosques, 2008</br> Goebl, Hans: ¬Ein¬ ethnopolitisch brisanter Brief des Statistikers Carl von Czoernig an den österreichischen Kultusminister Karl von Stremayr aus dem Jahr 1873 / Hans Goebl, 2008</br> Runggaldier, Jürgen: Arbeitsbericht II des Istitut Ladin Micurà de Rü: lexikographische Projekte, Korrektursystem / Jürgen Runggaldier ; Marco Forni ; Paolo Anvidalfarei, 2008</br> Schürr, Diether: Bösaiers haus : eine literarisch-topographische Recherche zum zweiten Winterlied Oswalds von Wolkenstein / Diether Schürr, 2008</br> Solèr, Clau: Spracherhaltung Rätoromanisch - die Quadratur des Kreises? : sprachliche und außersprachliche Aspekte / Clau Solèr, 2008</br> Toso, Fiorenzo: Alcuni episodi di applicazione delle norme di tutela delle minoranze linguistiche in Italia / Fiorenzo Toso, 2008</br> Verra, Roland: ¬Die¬ Entwicklung der drei Schulmodelle in Südtirol seit 1945 / Roland Verra, 2008</br> Videsott, Paul: Dolomitenladinische linguistische Bibliographie 2005 - 2006 - 2007 / Paul Videsott, 2008</br> Videsott, Paul: Jan Batista Alton und die Besetzung der romanistischen Lehrkanzel in Innsbruck 1899 : Quellen zur Geschichte der Romanistik an der Alma Mater Oenipontana / Paul Videsott, 2008
Schlagwort: g.Ladiner ; f.Zeitschrift<br />g.Ladinisch ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 1.092/32(2008)
Intern-ID: 497329
[31] Majestätsvortrag des Ministers für Cultus und Unterricht, Dr. Wilhelm Ritter von Hartel, betreffend die Ernennung F arinellis zum wirklichen Extraordinarius für italie nische Sprache und Literatur (26.3.1901) Allerunterthänigster Vortrag des treugehorsamsten Ministers für Cultus und Unterricht Dr. Wilhelm Ritter von Hartel wegen Ernennung des mit dem Titel eines außerordentlichen Universitätsprofessors bekleideten Privatdocenten Dr. Arthur Farinelli zum außerordentlichen Professor

Literaturgeschichte an der bezeichneten Universität, Dr. Arthur Fari nelli, welchem Eure Majestät mit allerhöchster Entschließung vom 24. Mai 1899 /: Cab. Z. 1622 :/ den Titel eines außerordentlichen Universitätsprofessors allergnädigst zu verleihen geruht haben, 58 vom Studienjahre 1899/1900 ab gegen ein Jahreshonorar von 2400 Kronen mit der Abhaltung von Vorlesungen über romanische Literaturgeschichte betraut worden ist; wobei insbesondere die Ver tretung der italienischen Literatur in genügender Weise

und Literatur wieder besetzt und hiefür der mit dem Titel eines außerordentlichen Universitätsprofessors bekleidete Pri- vatdocent Dr. Farinelli vorläufig in der Eigenschaft eines Extraordinarius ernannt werden. 60 Zur Begründung dieses Antrages wird darauf hingewiesen, daß es im Interesse der Wissenschaft und der Fürsorge für die Lehramtscandidaten erforderlich sei, für die seit dem Jahre 1853 an der Innsbru cker Universität bestandene Lehrkanzel der italienischen Sprache und Literatur wiederum eine stän

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 46 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
sind^. Der Titel Fürst in Tirol und dessen Hoheitsstellung im 14. Jh. Der Gras von Tirol (comes lirolis) wird seit seiner ersten Erwähnung um 115Q selbstverständlich mit dem allgemeinen Adelstitel „Herr' (äominus) bezeichnet, sowie seit 12M mit dem Prädikat,, edel' (nodilis), manchmal auch „inclitus' und „illuster' (erlaucht). Er zählte damals noch nicht zu den Fürsten des Reiches, sondern eben nur zu den Grafen oder Großen (maZnàs). Erst als Graf Meinhard ll. von Tirol und Görz im Iahre 1236 das Herzogtum

. Heimat. Heft 3/tz (1923) S. 12 ff., ferner Tir. Weistümmer Bd. à S. 882 s. und S. 1120 ss. — Siehe auch oben S. 195 f. 8<) Nähere urkundliche Rachweise hiefür und für das folgende siehe bei O. Stolz, Begriff. Titel und Name des tirolischen Landesfürstentums in, Schlernschriften Bd. 9 (1925) S. Vtz—TW. Zu den hier angeführten Ar. künden, welche Kr die Grafen von Tirol von 1300—136V den Titel „prmcepz' oder zu deutsch „Fürst' enthalten, sind noch nachzutragen Urkunden von IZyZ und 1327 (Druck bei Stolz

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Kulturgeschichte, Volkskunde, Musik, Theater
Jahr:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Seite 18 von 447
Autor: Huter, Franz / von Franz Huter
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Schlagwort: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Signatur: II Z 191/N.F., 2
Intern-ID: 378243
noch viel mehr. So kam die Hofkommission in ihrer Mehrheit zum Schlüsse, der juridischen Fakultät in Innsbruck das Promotions recht au gewähren, dem Lyzeum aber, so glaubte die Mehrheit, dem die medizinische und theologische Fakultät fehlten, könne der Titel Uni versität nicht verliehen werden. Nur Hofrat Debrois erklärte sich gegen die Verleihung des Promotionsrechtes wegen der a. h. Entschließung vom 13. Juni 1815 und Begierungsrat Powondra meinte, wenn schon der Fakultät das Promotionsrecht verliehen

würde, dann könnte dem Lyzeum auch der Titel Universität gegeben werden, da die Verleihung dieses Titels und des Promotionsrechtes keine Kosten verursachten, vorausgesetzt, daß die Professoren bei ihren alten Gehalten belassen würden. In demselben Sinne und aus demselben Grunde erklärten sich auch die Staatsräte dafür, und der Kaiser bewilligte am 27, Jänner 1826, daß das Lyzeum zu Innsbruck zur Universität erhoben werde mit dem Hechte, Doktoren der Philosophie und der Bechtsgelehrsamkeit zu er nennen, ohne daß jedoch

die Professoren dieser Universität berechtigt sein sollten, aus diesem Titel eine Erhöhung der Gehalte anzusprechen. Eine solche könnte nur bewilligt werden, wenn dazu die Mittel vor handen wären, ohne daß der Staatsschatz deshalb in Anspruch genom men oder neue Steuern ausgeschrieben werden müßten 43 . Die kaiserliche Entschließung wegen der Errichtung der Universität wurde dem Wunsche des Tiroler Guberniums gemäß von allen Landes regierungen veröffentlicht, so daß sie nun auch durch die Veröffent lichung

13
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
1896
Wald und Weide im tirolischen Grundbuch
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Seite 46 von 50
Autor: Falser, Stephan / von St. v. Falser
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl. der Vereinsbuchhandl.
Umfang: 48 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol;s.Forstrecht;z.Geschichte
Signatur: II 100.771
Intern-ID: 244520
sich vielfach als Vorstufe zum eigentlichen Alpenboden ziemlich ausgedehnte Weide flächen in der Thalsohle und an Berglehnen, welche recht lich nicht zur Alpe gehören, sondern der Gemeinde oder Nachbarschaft zur Beweidung offen stehen. Allgemein gültiger Grundsatz für die Benützung dieser Weideplätze ist die Ueberwiuterunq des aufgetriebenen Viehstandes. Urkunden finden sich hierüber selten. Die rechtliche Grundlage war einst Titel 2, Buch 4 der Tiroler Landesordnung, welcher lautet: Alle, die im Land

gesessen sind, und mit uns als Herrn und regierenden Landes- sürsten auch gemeinen Land in Landraissen und Steuern und anderen nachbarlichen Rechten Mitleiden tragen, die sollen und mögen sich der Gemeinden mit gebürlicher Nießung Wun und Waid nach einer jeden Gemeind Ordnung wohl gebrauchen, doch sollen sie zur Unter-. Haltung der Hirtschaft ihre gebührliche Anzahl auch reichen und bezahlen. Der Gegensatz dieser gemeinen Weide zur eigentlichen Alpe ist im Titel 5 desselben Buches zum Ausdruck

ge bracht. welcher von Alpen und Weiden zu Berg oder- Thal handelt, die jemand zu verleihen (verpachten) hat; bei diesen Alpen ist den Einheimischen lediglich ein Vorzugspachtrecht bei sonst gleichen Bedingungen eingeräumt. In der eben mitgeteilten Stelle aus dem 2. Titel des 4. Buches der T. L.-O. ist deutlich zum Ausdrucke gebracht, daß das Recht der Nutzung an diesen Liegen schaften kein Privatrecht im strengen Sinne des Wortes, sondern ein auf öffentlich rechtlicher Grundlage aufgebautes

15
Bücher
Jahr:
1815
Kritische Bemerkungen über den von Karl Heinrich v. Lang unter der Aufschrift "Die Vereinigung des Baierischen Staats aus den einzelnen Bestandtheilen der ältesten Stämme, Gauen und Gebiete" verfassten und in den Denkschriften der Akademie der Wissenschaften zu München 1811, 1812 abgedruckten Aufsatz.- (Garibald, erster König Bojoariens und seine Tochter Theodelinde, erste Königinn in Italien: Oder die Urgeschichte der Baiern ;" Nachtrag)
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Seite 351 von 428
Umfang: XVI, 320, 84 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: <br />Pallhausen, Vinzenz ¬von¬: Karl Heinrichs von Lang diplomatische Widerlegungen der vom Vincenz von Pallhausen gemachten kritischen Bemerkungen : oder Karl Heinrichs von Lang lehrreiche Betrachtungen über die Garibaldischen Geschichten / mit Noten beleuchtet vom obengenannten v. Pallhausen - In: Kritische Bemerkungen über den von Karl Heinrich v. Lang unter der Aufschrift ""Die Vereinigung des Baierischen Staats aus den einzelnen Bestandtheilen der ältesten Stämme, Gauen und Gebiete"" verfassten und in den Denkschriften der Akademie der Wissenschaften zu München 1811, 1812 abgedruckten Aufsatz "; 84 S. - Sign.: II 103.233/2;;;;;;;
Signatur: II 103.233/2
Intern-ID: 242709
-, ten; auch mein .N à cb.tr a g ist lauter Garibaldische Geschichte, worüber. IL v. L. lehr- und siegreiche Betrachtungen angestellt hat. Warum gab er dann seinem neuesten famosen Buche nicht den Titel: W i d e r 1 e g u n g der vom Pallhausen ver- fafsten k.r i t i s c h e n B e na e r kü n g e n ? Er wollte ver- muthlich diesen glorreichen Titel ausDemuth nicht xix den Bmchhiandiel bringen, oder der Nachwelt über liefern. Aber eben deswegen, um der «ber^äfsigen, Bescheidenheit' zuvorzukommen

, habe, ich] dem Na eh drucke dieses famqsen Buches den Titel zur Verewigung vorgesetzt, £) Warum die Akademie der W. W. meine Preisabhand lung über das Norikum so lange nicht herausgege ben > weiss ich nicht: ich habe auch niemals darauf gedrungen, wie andere Gelehrte es zu thun pflegen» ohnedafs die Akademie ihre Arbeiten zuvor lesen und beurtlieilen darf. Meinethalben, oder auch ■wie H. v. L. meynt, der klassischen Arbeit des Geographen Mannerts wegen, hätte sie auch, obschon ihr der ganze Preis zuerkannt worden

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