wird doch fortwährend ausgetheilt. Auch in dieser Richtung werden wir in erster Linie auf eine strenge Durch führung des Gesetzes zu dringen haben, und auch auf diesem Wege werden wir einen Theil der vom Herrn Vorredner ausgesprochenen Wünsche zu er reichen in der Lage sein. (Beifall.) Titel 4, „Organ für Ueberwachung und Hebung der Landeskultur', wicd mit 143 000 fl,, Titel 5, „Berghanptmannschaften', wird im Ordi- narium mit 166.500 fl., im Exlraordinarium mit 3500 fl., Titel 6. „Mentanlehranstalten
', im Ordinarium mit 53.500 fl.. im Exlraordinarium mit 6500 fl, Titel 7, „StaalSgestüte', im Ordinarium mit 290 000 fl., im Exlraordinarium mit 72 000 fl., Titel 3, „StaatShengstcndepotS', und zwar Ad- ministrationS- und Regiekoste» mit 320-000 fl., Ankauf von Beschälern m,t 250.000 fl. im' Ordina rium und 100.000 fl im Extraordinarium, Titel 9. „Förderung der Pferdezucht', mit 105.000 Gulden angenommen. Bei Titel 10, „Weltausstellung', ergreift Abg. Brandstetter dae Wort, und beantragt statt 50.000
fl. die Summe von 100.000 fl. einzustellen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Brand- ftellerS abgelehnt, dagegen der Auöschußautrag an genommen. Bei Titel 11, „StaatSforste und Domänen', werden Ersorderniß mit 3,112.000 fl., Reubauten und Realitätenankaus mit den außerordentlichen Aus gaben von 113.000 fl., Vermessungskosten und Ser vitutenablösung mit den außerordentlichen Ausgaben von 63.000 fl. nach dem Ausschußantrage ange nommen. Ebenso werden Titel 12. „Montanwerke', als Erfordernis mit 3,739.000
fl. Neubauten und pro duktive Anlagen mit den außerordentlichen Ausgaben von 436.000 fl.. Realitätenankaus mit der außer ordentlichen Ausgabe von 22.700 fl. und sonstigen außerordentlichen Auslagen mit den außerordentlichen Ausgaben von 100.000 fl. nach dem Aueschußan trage angenommen. Bei demselben Ministerium wurden sämmtliche Titel des Kapitels 33 in den Einnahmen mit 9,790.980 fl. im Ordinarium und mit 13 000 fl im Extraordinarium nach dem Auöschußamrage an genommen. Kapitel 23. .Ministerium der Justiz
', wird nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Brandstetter, Titel 1, „Centralleitung der StaatSanSgaben' mit dem Betrage von 154.200 fl. eingestellt, Titel 2, „Oberster Gerichtshof', an ordentlichen Ausgaben mit dem Betrage von 324.200 fl. außer ordentlichen Ausgaben mit 34.360 fl. nach dem Ausschußantrage angenommen. Titel 3, „Justizverwaltung in den Kronländern', wird mit 12,445.000 fl., Neubauten der Justizver waltung mit der außerordentlichen Ausgabe von 325.000 fl. nach dem Auöschußantrage angenommen. Titel