Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
Wesen und Zwech des Staates in der Geschichte Österreichs. 97 historische Landesbeschreibung von Südtirol, Schiernschriften, Bd. 40, S. 13, und bei Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol Zt. bay er. Landesgesch., Bd. 13, 1942, S. 204 ff. mitgeteilt, dazu wäre noch nachzutragen ein Gerichtsspruch zu Bozen von 1305, wonach die Grafen von Tirol „des Landes Herren' sind und in diesem die oberste Verfügungs gewalt haben, für den Titel „princeps terre' Urkunden von 1311, 1332, 1334 (Stolz
näher untersucht werden, es genügt aber nicht, daß die Historiker des 19. Jahrhunderts in ihren Darstellungen fortgesetzt den Titel Landesfürst benützen, es muß dies auch aus den Urkunden jener Jahrhunderte nachgewiesen werden, für das 16. und 17. Jahrhundert erscheint derselbe wohl in den Verordnungen im „Codex Austriacus', einer Sammlung von Verordnungen der österreichischen Landesfürsten. Auch für Steiermark und Kärnten sind die Nachweise erst zu erbringen, A. Meli wendet in seiner umfangreichen
Verfassungs und Verwaltungsgeschichte der Steiermark (1928) dieser Frage gar kein Augenmerk zu und nimmt es eben als selbstverständlich an, daß dieser Titel nach dem J 3. Jahrhundert stets verwendet wird, aber nach meiner Meinung muß eben eine solche Grundtatsache aus Urkunden belegt werden. Meli führt S. 148, 151, 163, 424 Erwähnungen des Titels Landes fürst seit dem Jahre 1414 an. Die Stellung oder Herrschaftsgewalt der Landesfürsten der österreichischen Länder kann man wohl zum guten Teile