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Bücher
Jahr:
1872
¬Das¬ moderne Völkerrecht der civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt
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Seite 143 von 547
Autor: Bluntschli, Johann Caspar / von J. C. Bluntschli
Ort: Nördlingen
Verlag: Beck
Umfang: XIV, 528 S.. - 2., mit Rücksicht auf die Ereignisse von 1868 bis 1872 erg. Aufl.
Sprache: Deutsch
Signatur: 1035
Intern-ID: 184056
Völkerrechtliche Órgane. 129 Rechtsanspruch auf Exemtion von der dortigen Statsgewalt noch auf Exterritorialität. Alle diese Personen, selbst der Gem al einer regierenden Königin, der nicht zugleich Mitregent ist, oder die Gemalin eines Königs, obwohl sie den Titel Königin führt, sind nicht Repräsentanten des States selbst, noch Träger der Souveränetät, also völkerrechtlich ohne Anrecht auf jene Privilegien, welche um der Souveränetät oder Repräsentation des States willen zugestanden

werden. Die Courtoisie geht aber hier zuweilen über die Rechtsnothwendigkeit hinaus und befreit zu weilen auch solche hohe Personen von manchen Belästigungen, deren andere Beisende aasgesetzt sind. 155. Das Statsrecht bestimmt zunächst die Titel und den Rang, ■welche diesen Personen zukommen. Aber damit diese Titel, und Rangstufen im völkerrechtlichen Verkehr beachtet werden, müssen dieselben dem herkömmlichen Gebrauche entsprechen oder, wenn sie erhöht werden die Erhöhung von den Mächten anerkannt wor den sein. Vgl

. das Protokoll der fünf Grossmächte auf der Conferenz zu Aachen vom 11. Oct. 1818 : „Les Cabinets prennent en mème terns l'engagement de ne recounaìtre à l'avenir aueon changement ni dans les titres des souverains ni dans ceux de princes de leurs maisons sans en étre préablement convemis entre eux.' 156. Die Gemaliimen der souveränen Fürsten führen in der Regel denselben Titel und haben denselben Rang, wie diese, aber nicht ebenso allgemein die Gemale von souveränen Fürstinnen. Die Gemalinnen der Kaiser

und Könige werden Majestäten genannt, obwohl ihnen die eigentlichen Majestätsrechte nicht zustehn. Prinz Albert erhielt als Gemal der Königin Victoria von England den Königstitel nicht; dagegen wurde dem Herzog Ferdinand, ebenfalls aus dem Hause Coburg, als Gemal der Königin Maria II. da Gloria von Portugal der Königstitel verliehen. 157. Den Prinzen der souveränen Häuser kommt regelmässig die nächstfolgende Rangstufe in der Titulatur zu. Aus Kaiserlichen Häusern der Titel Kaiserliche Hoheit, aus Königs

häusern der Titel Königliche Hoheit, in Grossherzoglichen Häusern Hoheit, der Erbprinz auch Königliche Hoheit, aus Herzoglichen Häusern der Erbprinz Hoheit, andere Verwante von herzoglicher oder fürstlicher Abkunft Durchlaucht. Bluntschli, Das Völkerrecht. 9

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Bücher
Jahr:
1845
Geschichte des österreichischen Kaiserstaates : für die 2. Grammatical-Classe der k. k. Gymnasien.- (Lehrbuch der neuern Staatengeschichte ; 1)
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Seite 268 von 285
Ort: Wien
Verlag: Verl. der k. k. Schülbücher-Verschleiß-Adminstration
Umfang: 278 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: 770
Intern-ID: 182279
-_nissen,Jahreszeug-_nissen,Kennt-_nissen zu den auswärtigen Mächten einen, dem Vereine so vie ler Völker-^ - dem weiten Umfange so schönst Lander und der Würde des ältesten Kaiserhauses von Europa entsprechenden, Titel und Rang zu geben, erhob Kaiser Franz die Gesammt-- heit'-Leiner Erbländer zu ' einem Erbkaiserthume (1894, den August), ohne .jedoch die innern Verhältnisse und alten Titel dà einzelnen Erbländer zu verändern. Er nahm nebst seinen übrigen Titeln den Titel des ersten Erb kaisers von Ost

erreich an , und legte seinen Brüdern und Nachkom men den Titel kaiserliche Hoheit bey. Besser als je in ihrem Ländergebiethe abgerundet, und im Besitze ausgebreiteter Seeküsten und Häfen würde sich die österreichische Monarchie in kurzer Zeit vvn den Wunden des Krieges erhohlt, und zu dem blühendsten Zustande erheben ha ben. Allein kaum war die Palme des europäischen Friedens gepflanzt, so wurde sie auch schon wieder umgestürzt. Napo leon wollte ein kaiserliches Großreich gründen

, von welchem alle ülrigen Völker abhängig seyn sollten. Er nahm nebst dem Titel eines französischen Kaisers und Königs von Italien auch den eines VGmittlers der Schweiz an; er vereinigte Genua^ Parma, Piacenza und Guastalla mit Frankreich; gab Piom bino und Lucca seiner Schwester Elisa als ein französisches Le hm ; bedrohte England mit einer Landung, und besetzte das Chur- fürstenthum Hannover.

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