Südtirol im Jahre 1951 ; T. 1
als im nationalen Interesse liegend und deren Unterstellung unter die staatliche Gesetzgebung entgegen den Bestimmungen des Statuts), der beweise, dass neue Entwicklungen hinsicht lich des Statuts eingetreten seien. Aus diesen und vielen weiteren neuen Bestimmungen sei ersichtlich, dass nunmehr die Wahrung des nationalen Interesses eine überragende Rolle spiele. - 'Bolzano Nuova' nimmt zum Artikel Gas linis im 'Sole* Stellung (1), worin dieser sich bekanntlich gegen den neuen Text
der DurchführungsbeStimmungen ausgesprochen hat, da die ser dem Autonomiestatut widerspreche. 'Bolzano Nuova' erklärt hiezu, dass diese Stellungnahme Gaslinis diesem das Recht nehme, sich als Italiener zu betrachten. Im übrigen rühmt sich das Blatt wiederholt, zur Neufassung der Durchführungs bestimmungen den Anstoss gegeben zu haben. ('Corriere Tridoii* tino' vom 8,3,, 'Alto Adige' vom 9.3., 'Bolzano Nuova' vom 4.U.18.2.)* Energische Haltung des Regionalrats und der Stidtiroler. Die Tragweite dès neuen Regierungsentwurfs