1 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1925/14_11_1925/SVB_1925_11_14_9_object_2547235.png
Seite 9 von 10
Datum: 14.11.1925
Umfang: 10
nie der. Schweiz über alle möglichen Nachbarn M erstreben. Was das aber zu gegebener Zeit sür einen Anreiz sür die Nachbarn darstellen könnte, zeigen die Oelbrunnen von Mossul. Alle Ding haben zwei Seiten. Sozner Weinbauern, Achtung! Wein, Leps und Trestern anmelden! Im Sinne der durch das Gemeinderegulativ für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Gemeinde Bolzano erzeugten Trau ben und über die Ausfuhr von Wein und M o st geltenden Bestimmungen, werden alle jene Interes

senten, welche seinerzeit der Direzione del Dazio in Bolzano die Maischebestände angezeigt haben, auf merksam gemacht, daß sie längstens bis ?um 25. November 1925 die daraus erzeugten WÄnbestände der genannten Direzione del Dazio anzuzeigen ha ben und die Direzione del Dazio wird sodann das Quantum des konsumsteuerpflichtigen Weines nu Sinne der Bestimmungen des Art. 14 des Ge meinderegulativs zu Lasten des betreffenden Pro duzenten vormerken. Hievon werden d.ie Interessenten mit dem Be merken

in Kenntnis gesetzt, daß Zuwiderhandelnde im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der Legge Daziaria bestraft werden. Die Anzeige hat schriftlich auf stempÄfreiem Papiere zu erfolgen. Bereits, seinerzeit wurde in den Tagesblättern veröffentlicht, daß im Sinne der für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Ge meinde Bolzano erzeugtem Trauben geltenden Bestimmungen, der gesamte Leps innerhalb drei Tagen nach Erzeugung desselben zwecks Zahlung der Staats- und Gemeindezuschläge

schriftlich (stem- pelfrei) beim Ufficio Daziario Centro in Bolzano angemeldet werden muß. Die Staatszuschläge für Leps betragen Lire 7.50 und die Gemeindezuschlägc Lire 2.50. Die Herren Interessenten werden nun weiterA aufmerksam gemacht, daß zufolge Verfügung des Herrn Präfekturkommissärs von Bolzano die ein geführten Trebern (Trestern) ebenfalls der Be steuerung unterzogen werden, Wobei für dieselben hinsichtlich der darauf ' lastenden- staatlichen uns- städtischen Zuschläge ein Zehntel

des Gesamtgewich tes als Leps berechnet werden wird. Ausgenommen^ hievon sind jene Trebern, welche als Transits oder als Ausfuhrgut deklariert würden, in welch letzte rem Falle die Zollstation eine Lizenz mit zehntägi ger Gültigkeit auszustellen hat. Bauernbund Bolzano. Armen, welche unsere Leser kennen müssen! Erscheint wöchentlich einmal. Lau» und Möbeltischlerei. Bnus Berger, Möbel-Verkaufs- stelle Weintraubeng. Ii Buchhandlungen. Hravz Moser, HSalthervlatz. Susr ck Co.. Obstmarkt. Such- u. Kunstdruckereien

1