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Volksblatt
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Seite 9 von 10
Datum: 14.11.1925
Umfang: 10
nie der. Schweiz über alle möglichen Nachbarn M erstreben. Was das aber zu gegebener Zeit sür einen Anreiz sür die Nachbarn darstellen könnte, zeigen die Oelbrunnen von Mossul. Alle Ding haben zwei Seiten. Sozner Weinbauern, Achtung! Wein, Leps und Trestern anmelden! Im Sinne der durch das Gemeinderegulativ für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Gemeinde Bolzano erzeugten Trau ben und über die Ausfuhr von Wein und M o st geltenden Bestimmungen, werden alle jene Interes

senten, welche seinerzeit der Direzione del Dazio in Bolzano die Maischebestände angezeigt haben, auf merksam gemacht, daß sie längstens bis ?um 25. November 1925 die daraus erzeugten WÄnbestände der genannten Direzione del Dazio anzuzeigen ha ben und die Direzione del Dazio wird sodann das Quantum des konsumsteuerpflichtigen Weines nu Sinne der Bestimmungen des Art. 14 des Ge meinderegulativs zu Lasten des betreffenden Pro duzenten vormerken. Hievon werden d.ie Interessenten mit dem Be merken

in Kenntnis gesetzt, daß Zuwiderhandelnde im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der Legge Daziaria bestraft werden. Die Anzeige hat schriftlich auf stempÄfreiem Papiere zu erfolgen. Bereits, seinerzeit wurde in den Tagesblättern veröffentlicht, daß im Sinne der für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Ge meinde Bolzano erzeugtem Trauben geltenden Bestimmungen, der gesamte Leps innerhalb drei Tagen nach Erzeugung desselben zwecks Zahlung der Staats- und Gemeindezuschläge

schriftlich (stem- pelfrei) beim Ufficio Daziario Centro in Bolzano angemeldet werden muß. Die Staatszuschläge für Leps betragen Lire 7.50 und die Gemeindezuschlägc Lire 2.50. Die Herren Interessenten werden nun weiterA aufmerksam gemacht, daß zufolge Verfügung des Herrn Präfekturkommissärs von Bolzano die ein geführten Trebern (Trestern) ebenfalls der Be steuerung unterzogen werden, Wobei für dieselben hinsichtlich der darauf ' lastenden- staatlichen uns- städtischen Zuschläge ein Zehntel

des Gesamtgewich tes als Leps berechnet werden wird. Ausgenommen^ hievon sind jene Trebern, welche als Transits oder als Ausfuhrgut deklariert würden, in welch letzte rem Falle die Zollstation eine Lizenz mit zehntägi ger Gültigkeit auszustellen hat. Bauernbund Bolzano. Armen, welche unsere Leser kennen müssen! Erscheint wöchentlich einmal. Lau» und Möbeltischlerei. Bnus Berger, Möbel-Verkaufs- stelle Weintraubeng. Ii Buchhandlungen. Hravz Moser, HSalthervlatz. Susr ck Co.. Obstmarkt. Such- u. Kunstdruckereien

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 4 von 10
Datum: 11.11.1925
Umfang: 10
Seite 4 Brotpreise in Bolzano. Laut Verordnung des Präfekturkommissärs sind ab 7. November die Preise folgendermaßen festgesetzt. Volksbrot: Höchstpreis Lire 2.— per Kilogramm. Das Brot ist in Weggenform mit Längsschnitt herzustellen und darf nicht über 34 Gewichtsprozent Wasser enthalten. Gewöhnliches oder Halbluxus brot: Höchstpreis Lire 2.50 per Kilogramm. Das Brot, welches nicht mehr als 34 Gewichtsprozent Wasser enthalten darf, ist in Weggenform mit Querschnitten zur leichten

Unterscheidung vom Volksbrot herzustellen. Für Luxusbrot besteht kein Höchstpreis. Es ist aus Mehl mit nicht mehr als 0.65 Prozent Aschegehalt herzustellen und der Feuchtigkeitsgehalt darf bei Formen von 200 Gramm aufwärts 32 Prozent, bei kleineren 30 Prozent nicht übersteigen. Die Zuckerpreise. Der Präfekturskommissär der Stadt Bolzano ordnet an, daß die Zuckerpreise im Kleinverschleiß ab 7. November bis auf weiteres folgendermaßen einzuhalten sind: Kristall- Zucker Lire 7.25, raffinierter Zucker Lire 7.45

per Kilogramm. Höchstpreise für Gefrierfleisch. Der Präfekturs kommissär von Bolzano hat mit Gültigkeit vom 9. November die Höchstpreise wie folgt festgesetzt: Brust, Bauch und Hals Lire 5.50, für die besseren Teile Lire 7.60 per Kilogramm. Filet ist von dieser Höchstpreisbestimmung ausgenommen. Die Kno chen dürfen nicht über 30 Prozent des Gesamt gewichtes ausmachen. Keinerlei Zuw'age gestattet. Die Hochpreise sind in den Verkaufslokalen ersicht lich zu machen. Beschlüsse des PrSfekturkommissärs

der Stadt Bolzano. Sebastian Unterkofler erhält einen Beitrag von 6000 Lire für Errichtung, einer Uferschutz mauer bei seinem Grund, welche zugleich zur Siche rung der städtischen Wasserleitung dient. Die Ab änderung des Reglements für die Maueinhebüng wird nach den Anordnungen des Finanzministe riums durchgeführt. An Abfertigungen Wurden zugesprochen der Lehrerin Margareth Hirnigl Lire 3500, der Lehrerin Klothilde Psenner 2500 Lire, der Lehrerin Anna Vallazza 500 Lire. Die Ge nannten wurden infolge

Auflassung der Hauswirt- . schaftsschule enthoben. Sie hatten im städtischen Schuldienst 7, 5 und ein Dienstjahre. Der Testo unico des städtischen Aufschlagstarifs wurde ge nehmigt. Die Stadt Bolzano wird als Mitglied dem italienischen Verband pro Montibus et Silvis (für Berge'und Wälder) mit einem Jahresbeitrag von 100 Lire beitreten. Der besagte Verband verfolgt die Verbesserung und Hebung der Forstwirtschast. Martini. Am 11. November vormittags findet von Bolzano aus der übliche Bittgang nach Kam

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