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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
[1995?]
Satzungen / Landeskonsortium für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Witterungsunbilden : beschlossen von der außerordentlichen Vollversammlung der Mitglieder am 02. März 1995 ...
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Seite 12 von 35
Autor: Landeskonsortium für den Schutz der Landwirtschaftlichen Kulturen vor Witterungsunbilden <Bozen, Provinz>
Ort: Bozen
Umfang: 17, 15 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Nebent.: Statuto / Consorzio Provinciale per la Tutela delle Colture Agrarie dalle Avversità Atmosferiche
Schlagwort: k.Landeskonsortium für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Witterungsunbilden ; s.Satzung
Signatur: II 146.348
Intern-ID: 115465
ART. 11- DER VERWALTUNGSAUSSCHUSS DER GEMEINSCHAFTS KASSE Der Verwaltungsaussehuß der Gemeinschaftskasse besteht aus neun Mitgliedern, die von der Vollversammlung auf Grund einer oder mehre rer Wahllisten gewählt werden. Der Verwaltungsausschuß wählt aus den eigenen Reihen den Vorsit zenden und seinen Stellvertreter. Die Vorschriften für die Abhaltung der Wahlen sowie die Verteilung der Sitze im Verwaltungsauschuß der Gemeinschaftskasse auf Grund des Wahlergebnisses, sind in der Wahlordnung

, daß die Gutachten in billiger Weise abgegeben werden; falls er es für notwendig hält, einen Gutachterausschuß zur Ermittlung der Schäden an den Kulturen zu ernennen; - die Einhebung der Beiträge auf Grund der im nachfolgenden Art. 18 genannten Beitragsrollen zu überwachen; - den jährlichen Rechenschaftsbericht der Gemeinschaftskasse abzufas sen und dem Verwaltungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Für den Verwaltungsausschuß der Gemeinschaftskasse gelten, soweit nicht anders geregelt die gleichen Bestimmungen

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