Statut der Südtiroler Volkspartei : genehmigt von der 6. außerordentlichen Landesversammlung am 24. März 1973 mit Abänderungen der ordentlichen Landesversammlungen vom: 8. März 1975, 27. Mai 1978, 28. November 1981, 4. Dezember 1982, 17. Dezember 1983 und 24. November 1984
, den Bezirksobmännern, einem ladinischen Landtagsabgeordneten der Partei, dem Landesjugendreferenten, der Landesfrauenreferentin, dem Vorsitzenden des Landes- Wirt Schaftsausschusses, dem Vorsitzenden des Landes-Sozialausschusses, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Schule und Kultur, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindepolitik, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Landwirtschaftspolitik, dem Vize-Bürgermeister der Stadt Bozen, sofern er der SVP an gehört. Die Parteileitung tritt wenigstens alle drei
Wochen zusammen, um über die laufenden politischen und organisatorischen Fragen zu beraten und zu beschließen, soweit sie nicht einem anderen Organ Vorbehalten sind. Ihr obliegt die Auslegung des Partei statutes bei auftretenden Zweifelsfällen. Sie bereitet die Sitzungen des Parteiausschusses vor. Die Parteileitung ladt mit beratender Stimine die Parlamentarier zu ihren Sitzungen ein und kann Landtagsabgeordnete ersuchen, an den Sitzungen teilzunehmen, um über bestimmte Angelegenheiten zu berichten