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Bücher
Jahr:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 323 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
nicht in Wien weilte, erfolgt sei 8 ). 1 ) Beilage, Regest Nr. 49. 2 ) So hängt Reg. Nr. 86 mit dem in den Deutschen Reiclistagsakten, Jüngere Reihe, 4, S. 20, Nr. 5 abgedruckten Mandat zusammen und der ebd. wiedergegebene Bericht auf S. 622, Nr. 154 stellt in Beziehung mit Reg. Nr. 92. 3 ) Stalin, Aufenthaltsorte K. Maximilians I. von seiner Alleinherrschaft 1493 bis zu seinem Tode 1519; Forschungen zur deutschen Geschichte, 1, 349 ff. und verbessert bei Kraus V., Itinerarium Maximilian! I. 1508 bis 1518

auf Birk und erst Kraus hat auf die Unstimmigkeit hingewiesen, a. a. O., S. 266. б ) Vgl. Deutsche Reichstagsakten, J. R. 4, 717, Nr. 214, und 727, Nr. 222. ') Die spärliche Literatur über sie behandelt im allgmeinen nicht ihre Frühzeit. Vgl. Mauren brecher in der Allgemeinen deutschen Biographie, 20, 374 ff. Die Arbeiten von Ortvay, Maria, II. Lajos magyar kiraly neje (Budapest 1914) und Stracke W., Die Anfänge der Königin Maria von Ungarn, Göttinger Dissertation 1940, waren mir nicht zugänglich

des Kardinals Matheus Lang, ebenda 613—672. In dieser Quelle geschieht der Anwesenheit Obersteins ausdrücklich Er wähnung (S. 654: Paulus Obersteiner, V. I. D.); schließlich die von Liske in Scriptores rerum Polonicarum, 4 (1878), 97—182, veröffentlichten (deutschen) Texte; Dwa dyarusze kongressu wiedenskiego z roku 1515. Nowak L. bringt in seiner Arbeit „Zur Geschichte der Musik am Hofe Maximilians I., Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, 12 (1932), 71—91, eine aus den erzählenden

Quellen abgeleitete chronologische Übersicht über den Ablauf der Ereignisse am Wiener Fürstentag. Über die Quellen zum Wiener Kongreß handelt Liske in: Forschungen zur deutschen Geschichte, 7 (1867), 463—558.

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Bücher
Jahr:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 437 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
Rudolph Graf Wrbna als landesfürstlicher Hofkommissär für Niederösterreich. 429 Heyssler T ) erwähnt werden. Letzterer war Wrbna besonders warm durch Bartenstein empfohlen worden. Er wurde ebenso wie Hartmann und Schloissnigg beim Konzept der deutschen Expedition verwendet, Hartmann war außerdem mit der Leitung eines Teiles der deutschen Registraturs- und Expeditionsgeschäfte betraut. Die Approvisionierungsangelegenheiten bearbeitete der nö. Regierungsrat Andreas Pichler 2 ), der die Leitung

noch der nö. Regierungskonzipist Karl Kübeck 3 ) und der Konzepts praktikant Alois von Portenschlag beim Landeshofkommissariat tätig. Kübeck machte bis zur Wiederaufrichtung der nö. Regierung im Präsidialbüro bei Wrbna Dienst. In einem Zeugnis, das ihm dieser ausstellte, hebt er die besondere Geschicklichkeit Kübecks im Konzept hervor 4 ). Neben der deutschen Expedition gab es auch eine französische Expedition. Am 12. November 1805, einen Tag vor der Besetzung Wiens durch die Franzosen, regte Graf Chorinsky, Vizepräsident

' habe 7 ). Entsprechend diesen zwei Abteilungen der französischen und der deutschen Expedition scheiden sich auch die Akten des Landeshofkommissariates in eine französische und in eine deutsche Korrespondenz 8 ). Besonders wichtige Aufgaben waren den Hofräten beim Generalrechnungsdirektorium Josef von Ellinger und Ignaz Jäger zugedacht. Ellinger war Direktor der im Dezember 1805 aufgestellten ständischen Zwangsdarlehenskasse (zur Aufbringung der Kontribution); ihm wurden alle beim Landeshofkommissariat einlangenden

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Bücher
Jahr:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 113 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
106 Stolz, sichtlich der deutschen, böhmischen, illyrischen und italienischen Provinzen und beschränkt hinsichtlich Ungarn und Siebenbürgen. In einem Hofkanzleidekrete vom 21. August 1806, mit dem den Behörden die Auf lösung des römisch-deutschen Reiches mitgeteilt wurde, werden die Folgerungen, die sich hieraus für die bisher zu diesem gehörigen österreichischen Länder ergaben, so dargestellt: „Der Kaiser von Österreich ist der oberste Lehensherr und Sou verain und hat nun aus diesem letzteren

Titel alle jene eminenten Vorrechte einer unbeschränkten Machtvollkommenheit auszuüben, welche bisher auf den Hausprivilegien gegründet waren' 1 ). In den deutschen Bundesakten von 1815, die sich eben auch auf jene österreichischen Länder bezogen, wird im § 13 verfügt, daß in den zum Bunde gehörigen Staaten und Ländern landständische Verfassungen bestehen sollen und im § 57, daß dennoch „im Oberhaupt (d. h. dem Souverain) die gesamte Staatsgewalt vereinigt und dieser nur in der Ausübung bestimmter

.) auch in Österreich eingebürgert worden. Die amtliche Gesetzessammlungen seit dem Beginn der Regierung des Kaisers Franz im Jahre 1792 haben noch den Titel „Politische Gesetze für die österreichischen, böhmischen und galizischen Erbländer', seit 1827 „für sämtliche Provinzen des österreichischen Kaiser staates', die Sammlung der Justizgesetze seit 1822 den Titel „für die deutschen Staaten der österreichischen Monarchie'. Mit der endgültigen Einführung der konstitutionellen Verfassung im Jahre 1867 wurde

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