angeführten Urkunde von 1342 dem Berchtold von Freundsberg und allen seinen Erben, Söhnen und Töchtern das Lehen Freundsberg be stätigte, konnten nun diese eingeheirateten Familien auch Ansprüche auf Freundsberg samt Zugehör erheben. Inzwischen hatte Herzog Sigmund von Tirol am ^änner 1450 den Jörg von Vilanders mit den Lehen, die ihm von seinem verstorbeuen Vater Hans von Vilan ders erblich zugesallen waren, belehnt, darunter mit der halben Feste Freundsberg. Die Großmutter des belehnten Jorg
von Vilanders war Ursula von Freundsberg, woher er seine Ansprüche ableitete. Mit der anderen halben Feste Freundsberg samt Zugehör belehnte Herzog Sigmund am 27. Juli 1450 die Gebrüder Ulrich und Hans von Freundsberg. Außerdem wurden sie in diesem Lehenbries mit dem Gehöft Freundsheim, dem „Schwarzen Turm' und drei Gärten zu St. Petersberg, mit mehreren Hosen, Gütern, Gilten und Gerechtigkeiten zu Vomp, Schwaz, Sterzing, Gossensaß, Pslersch, Obermais und der Zoll- freiung, die zu Matzen, Lichtenwerth