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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 365 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkaffe. Die Mterssparkasse, deren Statuten das f. !. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Zweck, unbemittelten Einlegern der Sparkasse der Stadt Innsbruck b e s o n d e r e B e g ü n st i g u n g e r. zuzuwenden . ; Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen

werden, welche das 18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45., Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Eerichtsbezirken Inns bruck, Hall, Mieders, Steinach und Telfs ihren or dentlichen Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, muh während der Amtsstunden persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Cr- lerstraße Nr. 8, I. Stock) erscheinen und 1. sein Spartassabuch, wenn er ein solches bereits besitzt. '2, seinen Eeburts- oder H e ima

Aufnahmsgesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor stands der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er in die Alters-Spartasse ausgenommen wurde oder nichts Jeder Teilnehmer an derselben muh sich ver pflichten, von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil abschreiben und als Einlage in die Alters- sparlasse gut s ch r e ib en zu lassen. Diese Ueber- tragung darf jedoch den dritten Teil des Jahreszin ses von einem Kapital von 2000 Kronen

nicht über steigen. - Zur Mehrung dieses Guthabens in der Mters sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck lährlich die nötigen Mittel, welche als Zu schuß zu dem erwähnten Zinsen-Drittel unter die Teil nehmer der Alterssparkasse verteilt und auf dem für jeden derselben bestehenden Alterssparkassenlonto zu- geschrieben werden. Dieser Zuschuh kann mit der vorhin erwähnten Be schränkung im Betrage des 1 U bis höchstens 6 fachen Jahres-Zinsen-Drittels gewährt werden. Die Verzinsung des gesamten Guthabens

in der Alterssparkasse erfolgt zu dem jeweiligen für Spar kasse-Einlagen bestehenden Zinsfüße. Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Älters- sparlasse wachsen selbst kleine Beträge im Laufe mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen Sparkapitale an, und dieses vergrößert sich um so rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die Sparkasse macht und je weniger er davon zurückzieht. Würde beispielsweise jemand durch 30 Jahre jähr lich 20 Kronen in die Sparkasse

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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
[1913]
Innsbrucker Adreßbuch; 1914
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Seite 366 von 460
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: Getr. Zählung
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: II Z 278/1914
Intern-ID: 483097
3. der Jahreszins von beiden (1 und 2) einge tragen werden. Jeder Teilnehmer hat sein Alters- Sparkassebuch wenigstens einmal im Jahre (zum Zwecke der Eintragung der Zinsen und des Zuschusses) bei der Sparkasse entweder persönlich p übergeben, oder. an diese durch den Vorsteher der Gemeinde des Wohnortes einsenden zu lassen. Sobald bei einem Teilnehmer die Voraussetzungen seiner Mitgliedschaft an der Mterssparkasse nicht mehr zutreffen, erfolgt sein Ausschluß

aus ? der Sparkasse auf die Alterssparkasse und die Weber- ! Weisung von Zuschüssen an die letztere auf. und es erfolgt sodann nur noch die regelmäßige Verzinsung des Guthabens in der Mterssparkasse. Mit dem vollendeten 60. Lebensjahre scheidet der - Teilnehmer aus der Mterssparkasse aus, welche ihm, sowie den aus den oben angeführten Gründen aus dem Verbände Ausgeschlossenen das statutengemäß ge bührende Guthaben ausbezahlen wird. Möge es kein Berufener versäumen, an den Wohl- ; taten der Mterssparkasse

teilzunehmen, um dadurch den Grund zu legen zu einer kostenlosen Mtersversor^ - gung und zu einem möglichst sorgenfreien Alter/ / ! Alkes Nähere besagt das Statut. / ; Sparkasse der Stadt Innsbruck. ' Satzungen des Arbeits-Vermittlungs--Amtes der Landeshauptstadt Innsbruck. Kauzlei: Jnnrain Nr. 24 (259). Amtsdauer: an Werktagen von 8—12 Uhr vorm., 2—6 Uhr nachm. Der Gemeinderat der Landeshaupt stadt Innsbruck beschloß in seiner Sit zung vom 20. Dezember 1902 die Errich tung eines städtischen Arb eits

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