am Bahnhof (Jnfpektionszimmer). 18. Station beim k. u. k. Platzkommando, Burg graben Nr. 3. 19. Station in der Zentralisation der Staatstele- phon-Leitung, Haupt-Postgebchu.de. 20. Station- -i,m Turnus-Vereinshaus (Gendarmerie), Innstraße Nr. 2. 21. Kommandant der ständigen- Feuerwehr, Markt- graben Nr. 27. 22. Sillwehraufseher, hinter dem Wiltener Kloster. Wenn in einem Hause ein Schadenfeuer ausgebro chen ist, oder wenn ein solches in der Nachbarschaft bemerkt wird, soll sofort eine verläßliche Person
zu der nächstgelegenen Feuertelephon- oder Meldestation geschickt werden, um von dort aus die ständige Feuer wache im Hauptfeuerhause zu verständigen. Außerdem sind sämtliche Inhaber von Staats- Telephonstationen berechtigt, unter Verantwortlich keit des Inhabers jener Station, von welcher aus die Meldung erfolgt, die Feuermeldung an die Zen trale der Staatstelephonleitung gelangen zu lasten» welche dieselbe an die ständige Feuerwehr im Haupt- feuerhause weitergibt. Meldung: 2n der Straße ....... Hausnummer
. . . (eventuell) Stock . . .ist ein Kamin-, Zimmer-, Keller-, Magazin- oder Dach feuer ausgebrochen. Bei bestimmten Feuerwehrmännern eines jeden Bezirkes wurden Aklarmklingeln angebracht, die an besagte Drahtleitung angeschlossen sind und ist dadurch die Möglichkeit geboten, die ständige Feuerwache durch eine kleine Anzahl Feuerwehrmänner sofort nach Bekanntgabe eines ausgebrochenen Schaden feuers in dem Bezirke zu Hilfe zu rufen. Solche Klingeln sind selbstredend bei Feuerwehr männern angebracht worden