Jahresbericht des Kgl. Reform-Gymnasium-Lyceums in Bozen : veröffentlicht am Schlusse des Schuljahres ...
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Autor:
Kaiserlich ; Königliche Staats ; Unterrealschule <Bozen> ; K.K. Staats ; Realschule <Bozen> ; K.K. Reform ; Realgymnasium <Bozen> ; Kgl. Reform ; Gymnasium ; Lyceum <Bozen> ; Staats ; Reform ; Realgymnasium <Bozen>
Ort:
Bozen
Verlag:
Selbstverl.
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Bestand: 1875/76 - 1883/84 ; 1885/86 - 1917/18 ; 1919/20 - 1922/23 ; Erscheinungsverlauf: 1919/20 - ; 1909/10 - 1917/18 u.d.T.: Jahresbericht des k.k. Reform-Realgymnasiums in Bozen ; 1903/04 - 1908/09 u.d.T.: Jahresbericht der k.k. Staats-Realschule in Bozen ; 1878/79 - 1899/1900 u.d.T.: Jahresbericht der k.k. Staats-Unterrealschule in Bozen ; 1875/76 - 1877/78 u.d.T.: Jahresbericht der k.k. Unterrealschule
Schlagwort:
c.Bozen / Reform-Realgymnasium Bozen;f.Bericht
Signatur:
II Z 96/22-27(1903-09)
Intern-ID:
482510
, besonders zu üben und dieselbe in den vorkommenden Übungsbeispielen unbedingt zu fordern? Zur Erledigung dieser Frage wird es von Eutzen sein, vorher noch einen mifcbedingenden Umstand in Erwägung zu ziehen: Welche zeichnerische Vorbildung bringen unsere Schüler beim Eintritt in die Mittelschule mit? Betrachten wir den gesetzlichen Lehrplan für das Zeichnen an der Volksschule und die für diesen Gegenstand approbierten Stoffsammlungen, so müssen wir doch zugeben, daß der aus der IV., meist
weiter zu bauen, ohne gezwangen zu sein, wieder beim A anfangen zu müssen. 'Wir können nun wohl nicht in Abrede stellen, daß die Volksschüler der oben genannten Klassen zum größten Teil dieser Anforderung entsprechen. Wenn die Volksschule auch in unserem Gegenstande heute noch manchenortes nicht das leistet, was sie leisten sollte, ja die Ausbildung der Beobachtungsgabe, sowie des zeich nerischen DarstellungsvermÖgens nicht selten gröblich vernachlässigt, so kann diese leidige Tatsache doch nicht bestimmend
sein, deshalb den Mittelschiilzeichenunterrieht daraufhin einzurichten. Vielmehr scheint es dann um so notwendiger zu sein, ohne Unterlaß dahin zu streben, daß die Volksschule die gesetzlichen Forderungen erfülle.