ein, doch galt sie an den drei Zollstätten der Brennerlinie, zu Bozen, Passeier und am Lueg. Eh. Rudolf IV. hat 1363, Oktober 16, Innsbruckern ewige Abgabenfreiheit an den tirolischen Zöllen für allen in ihre Stadt geführten und daselbst verzehrten Wein zugesichert. Hall genoß kraft seines Stadtrechtes von 1303 und des Privilegs Eh. Rudolfs vom 27. Okt. 1363 dieselben Vorrechte wie Innsbruck und überdies Zollfreiheit an allen herzoglich österreichischen Mauten an Inn und Donau bis Wien. Diese Privilegien
sind mit Einwilligung der beiden Städte gegen Ent schädigung*) schon 1372 rückgängig gemacht worden. Das oben S- 889* erwähnte Privileg H. Ottos von 1305 für Meran mit Abgabenfreiheit auch der Kaufmannsgüter, die Finstermünz, Jaufen und Ritten nicht überschreiten, an der Zollstätte zu Bozen, wurde von K. Heinrich 1331 auf die Zollstätten am Perchmann, an der Töll und noch andere erweitert, von H. Rudolf IV. 1363 aus das Gebiet, das im Norden durch die genannten Punkte, im Süden durch den Avisio und den Gampenpaß