Tiroler Bauernkalender; 11. 1917)
12S Das Postwesen Allgemein» Bestimmungen. in Oesterreich. Mit der Briespvst können versendet werden gewöhn liche, rekommandierte tauch mit Nachnahme) und Expreß- Briese. Korrespondenz-Karten, Drucksachen, Warenmuster, Postanweisungen, Postaufträge und Zeitungen. Die Flan kierung^ hat durch Auskleben der entsprechenden Brief marken zu geschehen. Das Gewicht d?r Briefe darf in Oesterreich, Ungarn und nach Deutschland mit Helgoland 250 Gramm nicht übersteigen. Nach den übrigen Staaten besteht
für das Gewicht keine Maximalgrenhe. Aemtlicheportosreie Schrislpakete werden imJnlande bis 2'/- kx, nach Ungarn bis 1 dg als Briefe befördert- Briefe können, mit Ausnahme einiger überseeischer Inseln, wo Frankozwang besteht, frankiert oder unfran kiert aufgegeben werden. Die Rekommandatiou ist bei Briefpostsendungen jeder Art zulässig und müssen dieselben (mit Ausnahme der nach Deutschland bestimmten) bei der Ausgabe frankiert werden. Für einen durch die Postanftalt in Verlust ge ratenen rekommandierten
der Drucks orten ist 4S cm in jeder Richtung, oder wenn in Rollenform bis zur Länge von 7S cm und einen Durchmesser von 10 cm zulässig.. Im Ner iehre mit Deutschland dürfen Drucksachen auch in Rollen form die Ausdehnung von 45 cm nach keiner Richtung überschreiten. ' ^ Warenprobe« (dürfen keinen Kaufwert haben) müssen frankiert und auf der Adreßseite mit dem Bormörk »Muster' versehen sein und dürfen die Dimension von SV cm Länge, 20 cm Breite, 10 cm Höhe und wenn sie in Rollenform so cm Länge
und der Vereinigten Staaten von Nordamerika bis 350 A; im Verkehr mit Novibazar, Deutschland und allen übrigen Verkehrsrelationen bis 250 x zulässig. Dieselben dürfen außer dem Namen oder der Firma des Absenders keine schriftlichen Mitteilungen irgend welcher Art enthalten. Klischees (Abgüsse von Holzschnitten oder stehender Letternsatz), ferner Photographie-PIatten dürfen als Muster (ohne Wert) befördert werden. Geschästspapiere, als Prozeßakten, von öffentlichen, Beamten ausgefertigte Urkunden jeder Art
mit Nachnahme im internen Verkehre sowie mit Ungarn sind bis zum Höchstbetrage der Nachnahme von 1000 X nach Belgien, Dänemarl, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Italien, Luxemburg, Norwegen, Rumänien, Schweden und der Schweiz, bis zum Höchstbetrage der Nachnahme von SV0 K — 400 Mk., 500 Frks- und dem Gewichte bis 2S0 x zulässig. Der Absender hat auf der Adreßseite der Sendung die auffallende Bezeichnung .Nachnahme', nach nicht deutschen Ländern „Remboursemmt', ferner den Nach nahmebetrag in der Währung