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Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1913)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1913
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Seite 364 von 474
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 473 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1913
Intern-ID: 587524
Kundmachung betreffend die Aufnahme in die von der Sparkasse der Stadt Innsbruck gegründete Alterssparkasse. Die Mterssparkasse, deren Statuten das f. !. Mi nisterium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Juni 1895 Z., 15.550 genehmigt hat, verfolgt den Z w e d, unbemittelten Einlegern ber Sparkasse der Stadt Innsbruck befondereBegünstigungen zuzuwenden . Diese Begünstigungen bestehen in jährlichen, von der genannten Sparkasse aus ihrem Reinge winne gespendeten Zuschüssen, welche nach be stimmten

werden, welche das 18. Lebensjahr bereits zurückgelegt, das 45. Lebens jahr aber noch nicht überschritten haben und in der Stadt Innsbruck oder in den Gerichtsbezirken Inns bruck, Hall. Mieders, Steiuach und Telfs ihren or dentlichen Wohnsitz haben. Wer sich um die Aufnahme in dieselbe bewirbt, muh während der Amtsstunden persönlich in der Direktion der Sparkasse der Stadt Innsbruck (Er- lerstratze Nr. 8, I. Stoa) erscheinen und 1. sein Sparkassabuch, wenn er ein solches bereits besitzt. 2. seinen E eburts- oder Heimatschein

chaufgenommen. Die Borlrge eines schriftlichen Aufnahmsgesuches ist unnötig. Spätestens innerhalb acht Wochen wird der Vor stand der Sparkasse dem Bewerber bekannt geben, ob er in die Alters-Sparkasse ausgenommen wurde oder nicht. Jeder Teilnehmer an derselben mutz sich ver pflichten. von den Zinsen seines Sparkasse-Guthabens am 31. Dezember jeden Jahres den dritten Teil abschreiben und als Einlage in die Alters- sparkasse gutschreib en zu lassen. Diese Aeber- tragung darf jedoch den dritten Teil

des Jahreszin ses von einem Kapital von 2000 Kronen nicht über steigen. - Zur Mehrung dieses Guthabens in der Mters sparkasse spendet die Sparkasse der Stadt Innsbruck lährlich die nötigen Mittel, welche als Zu- . schütz zu dem erwähnten Zinsen-Drittel unter die Teil nehmer der Mterssparkasse verteilt und auf dem für jeden derselben bestehenden Alterssparkassenkonto zu geschrieben werden. Dieser Zuschutz kann mit der vorhin erwähnten Be schränkung im Betrage des ^/-> bis höchstens 6 fachen Jahres-Zinfen

-Drittels gewährt werden. Die Verzinsung des gesamten Guthabens in der Alterssparkasse erfolgt zu dem jeweiligen für Spar kasse-Einlagen bestehenden Zinsfutze. Mit Hilfe dieser Zuschüsse und der fortlaufenden Verzinsung des jeweiligen Guthabens in der Älters- sparkasse wachsen selbst kleine Beträge im Laufe mehrerer Jahre zu einem ganz ansehnlichen Sparkapitale an. und dieses vergröbert sich um so rascher, je öfter der Teilnehmer Einlagen in die Sparkasse macht und je weniger er davon zurückrieht

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