Jahres-Bericht der Öffentlichen Handelsschule in Bozen ; 19 - 22. 1908/09 - 1911/12)
des § 23 des Reichsvolksschulgesetzes von der Ver pflichtung, die öffentliche Volksschule zu besuchen, entbunden. In die erste Klasse der zweiklassigen Handelsschule werden Schüler aufgenommen, die mindestens 14 Jahre alt sind und ent weder a) die Vorbereitimgsklasse dieser Abteilung der Anstalt oder einer andern ähnlich organisierten Handelsschule mit gutem Erfolge, d. i. mit erster Fortgangsklasse, absolviert haben, oder in durch eine Prüfung im Lesen, Schreiben, Rechnen, in den naturkundlichen Fächern und in Geographie den Nachweis
er bringen, daß sie eine dem Lehrziele der Vorbereitungsklasse entsprechende Vorbildung besitzen. In die zweite Klasse der zweiklassigen Handelsschule werden Schüler aufgenommen, die die erste Klasse dieser Ab teilung dei- Anstalt oder einer ähnlich organisierten Handelsschule mit gutem Erfolge absolviert haben. II. Lehrplan. 1. Religionslehre, Der Lehrstoff für diesen Gegenstand wird in gleicher Weise wie an der Volksschule gemäß § 5 des Reichsvolksschulgesetzes von den betreffenden Kirchenbehörden