1 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Allgemeines, Nachschlagewerke
Jahr:
(1909)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1909
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/587520/587520_277_object_4950124.png
Seite 277 von 388
Ort: Innsbruck [u.a.]
Verlag: Tyrolia-Verl.
Umfang: 389 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Signatur: I Z 3.363/1909
Intern-ID: 587520
von 6 Stunden bis 14 Tagen bestraft, insoserne die strafbare Hand lung nicht etwa nach dem allgemeinen Strafgesetze ' zu behandeln ist. (Statthaltereitundmachung vom 17. Nov. 1891.) IX. UorsWiTtett zur Regelung des üerKebres am SiidvaiMà . Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seinen Sitzungen vom 28. April und 11. ' Juli d. I. nachstehende Vorschriften zur Regelung des Verkehres am hiesigen Südbahnhose zu erlassen be schlossen: 1. Die Hotel- und Gasthausomnibusse haben an der Westseite

an der südlichen Längsseite dersel ben, in einer Reihe derart aufzustellen,-daß der rechte Flügel in der Nähe der südlichen Ausgangstüre zu stehen kommt. Sämtlichen Hotel- und Gasthausbedicnsteten ist es strengstens untersagt, ihr Hotel bezw. Gasthaus aus- zurusen oder dem ankommenden Publikum anzupreisen. 3. Jene Fiaker (Einspänner und Zweispänner), welche verpflichtet sind, nach dem im §29 der Fiaker ordnung vorgesehenen Turnus zu den ankommenden Zügen am Bahnhofe anwesend zu sein und die zur Abholung

gehalten werden. 4. Den Fiakern werden an Stelle des ausgelasse nen Standplatzes in der Bahnstraße nachstehende Stand plätze angewiesen: a) An der Westseite der südlichen mittleren Ret tungsinsel im Anschlüsse an die Hotel- und Gast- hansomnibusse bis 9 m über das südliche Ende , ' dieser Rettungsinsel. b) In der Rudolsstraßc. - ; 5. Die nicht zum Gepacksdienste aus dem Bahn- hosperron bestimmten Packträger, Dienstmänner und Kommissionäre haben sich in der gedeckten nördlichen Aüsgangshalle

1