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Bücher
Jahr:
(1908)
Tiroler Bauernkalender; 3. 1909)
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Seite 29 von 238
Umfang: 196 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur;
Signatur: II Z 59/3(1909)
Intern-ID: 506126
; darum empfehlen wir den Diözesanen, daß sie an den Tagen, an welchen sie kraft des Indultes Fleisch genießen, „3 Vater uns er' und „3 Ave Maria' zu Ehren des Leidens Christi beten oder ein Almosen geben. 'I. Es wird den hochwürdigen Pfarrern für ihre ganze Pfarre, und jeden unmittelbaren Seelsorger sür die in seiner Seelsorgestation befindlichen Gläubigen sowie den Beichtvätern in Bezug auf ihre Beichtkinder die Vollmacht erteilt, während der Fastenzeit (mit Ausnahme der Freitage) vom Gebote

^ und Abbruchstage zugleich): Die Vorabende des Pfingstfestes (29. Mai), des Festes der hl. Apostel Peter und Paul ^27. Juni), des Festes der Ausnahme Maria rn den Himmel (14. August), des Festes Aller heiligen (31. Oktober) und des hohen Weihnachtsfestes (24. Dezember); ferner die Mittwoche, Freitage und Samstage der Quatemberwochen und endlich die Mittwoche und Freitage des Adventes. Es wird auch kraft apostolischer Vollmacht die Erlaubnis erteilt, Fleisch zu genießen an allen jenen Samstagen

während des Jahres, welche keine gebotenen Fasttage sind. Ebenso wird gestattet, sich bei Bereitung der Speisen an allen Abstinenz- und Fasttagen des Jahres des Fleischfettes und auch des st, g. Kunstschmalzes zu bedienen. III. Endlich wird erlaubt, kraft genannter Vollmacht, ,i) daß an allen Tagen des Jahres mit Ausnahme des Aschermittwochs, der 3 letzten Tags in der Karwoche, der Borabende von Pfingsten und Weihnachten, in den Wirtshäusern Fleisch genießen, dürfen we Reisenden und jene Personen

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