29 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Jahr:
(1908)
Tiroler Bauernkalender; 3. 1909)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/506126/506126_33_object_4900769.png
Seite 33 von 238
Umfang: 196 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur;
Signatur: II Z 59/3(1909)
Intern-ID: 506126
Pas Wokìvesen in Österreich. Allgemeine Bestimmungen. Mit der Briefpost können versendet werden: ge wöhnliche. rekommandierte (auch mit Nachnahme) and Expreß- 'Briese, Korrespondenz-Karten, Drucksachen, Warmmuster, Post anweisungen, Postausträge und Zeitungen. Die Frankierung hat »urch Aufkleben der entsprechenden Briesmarken zu geschehen. DaS Gewicht der Briefe darf ìn Ostàeìch, Ungarn und nach Deutschland mit Helgoland sk>0 Gramm nicht über steigen. Nach den übrigen Staaten besteht

für das Gewicht keine Maximalgrenze. Ämtliche portofreie Schristenpakete werden im Jnlande bis 'S'/? Ks, nach Ungarn bis 1 Kß: als Briese befördert. Briefe können, mit Ausnahme einiger überseeischer Inseln, wo Frankvzwang besteht, frankiert oder unfrankiert aufge geben werden. Die Ràmmandatton ist bei Briespostsendungen jeder Ärt zulässig und müssen dieselben (mit Ausnahme der nach 'Deutschland bestimmten) bei der Ausgabe frankiert werden. Für einen durch die Postanstalt in Verlust geratenen rekom mandierten

der Drucksorten ist 45 cm in «eder Richtung, oder wenn in Rollenform bis zur Länge von 75 cm und einen Durchmesser von 10 cm zulässig. Im Ber kehre mit Deutschland dürfen Drucksachen auch in Rollenform die Ausdehnung von 45 cm nach keiner Richtung überschreiten. Warenproben (dürfen keinen Kaufwert haben) müssen frankiert und auf der eldrchjeite mit dem Lormerk „Muster' ver sehen sein, und dürfen die Dimension von SN cm Lange, w cm Breite, 10 cm Höhe, und wenn sie in Rollensorm sv cm Länge

und der Vereinigten Staaten von Nordamerika bis !>50 g; im Berkehr mit Novi- bazar, Deutschland und allen übrigen Berkehrsrewtionen bis 250 Z zulässig. Dieselben dürfen außer dem Namen oder der Firma des Absenders keine schriftlichen Mitteilungen irgend welter Ari enthalten. Klischees (Abgüsse von Holzschnitten oder stehender Letternsatz), ferner Photographie-P'atten dürfen als Muster ^ohne Wert) befördert werden. > Gesrhijftspapiere, als Prozeßakten, von öffentlichen ' Beamten ausgefertigte Urkunden jeder Art

im internen Berkehre sowie mit Ungarn sind bis zum Höchstbetrage der Nachnahme von 1VVV ti nach Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Italien, Luxemburg, Norwegen, Rumänien, Schweden und derSÄweiz, bis zum Höchlibetrnge der Nachnahme von 500 X—600 Mk., iwvFrks und dem Gewichte bis S5>0 g zulässig. Der Absender hat auf der Adreßseite der Sendung die anffalleuve Bezeichnung „Nachnahme', nach nicht deutschen Ländern „Remboursemmt', serner den Nachnahmebetrag in der Währung

1