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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 15.03.1897
Umfang: 8
Verbreitung wünschen und voraussagen dürfen. Tiroler Landesausschuss. Auszug aus dem Sitzungsprotokolle vom 5. März 1897. Die Gemeinde Meano erhielt die Bewillignng zum Verkaufe von Grundstücken. Der Gemeinde Tartsch wurde die nachträgliche Genehmigung für aufgenoiiime Darlehen von zusammen 1198 fl. ertheilt. — Nach stehende Gemeinden erhielten die Bewilligung zur Eiu- hebuug von Gemcindezuschlägen für 1897 nnd zwar: Tramin 135 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 50 pCt. zur Hauszius

- und HauSclasseu- steuer; Tartsch 200 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Ein kommensteuer, 50 pCt. zur HauSzins- und HauS- classensteuer; Lana 6> pCt. zur Grund-, Erwerb-, nnd Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauSziuS- und Hauö- classenstener und 25 pCt. zur W.in- und Fleisch- verzehrnngssteuer; Bieberwier 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 75 pCt^ zur HauszinS- nud Hansclasscnstcncr; Lans 200 p^t. zur Gruud-, Erwerb-, Einkommen-, HauSzins- und HanSclassen- steuer; Absam 100 pEt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer, 70 pCt. zur HauSzins- nnd Haus classensteuer und 30 pCt. zur Weinverzchrungssteuer; Lech-Aschau 160 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkoinmenstencr, 40 pCt. zur HauSzinS- und Hans el assensteuer; Unterperfuß 150 pCt. zur Gruud-, Erwerb- und Einkommensteuer, 5 pCt. zur Hauszius- uud Hausclassenstcuer; Sistrauö 212 pCt. zur Grund-, 75 pCt. zur Erwerb- uud Einkonimensteuer, 20 pCt. zur Hauszius- uud Hausclasseusteuer; Fai 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS

- und Hausclassenstcuer und 30 pCt. zur WciuverzehrungSsteuer; Riva 140 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Hauszius- und Hausclassensteuer; Tajo 230 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins' und Hausclasseusteuer und 30 pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; Sarnonico 115 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 15 PCt. zur HauSzinS- nnd Hausclassen stcuer und 20 PCt. zur Wein- und FleischverzehrungS steuer; Cadine 350 PCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkonimensteuer, 100 pCt

. zur Hauszins- uud Haus classenstcuer uud 50 pCt. zur WeinverzehrungSstencr; Comano 600 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 200 pCt. zur HauSzins- und Haus classenstcuer; Poja 600 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer 200 pCt. zur HauSzinS- und Haus classenstcuer; Godeuzo 600 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkonimensteuer. 150 PCt. zur Hauszius- uud Hausclasseusteuer; Priü 30 pCt. zur Wein- und FleischverzehrungSsteuer; Palü 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- uud Einkommensteuer, 20 pCt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 12
Datum: 20.03.1897
Umfang: 12
ausländischer Gegenstände. K. k. Hauptzollamt Innsbruck, am 15. März 1897. v. Maurizio. 3 Edikt. Nr. 1310 Im Concurse des Karl Forst er, gewesenen Hausbesitzers und Spediteurs in Hall i. T., dermalen unbekannten Aufenthaltes, werden über Ansuchen der Masseverwaltung und auf Grund des Beschlusses des Gläubiger-Ausschusses vom IS. Februar 1897 am 22. März 1897 als I.Termin und am 29. März 1897 als II. Termin, jedesmal um 9 Uhr Vor mittags im d. g. Amtszimmer Nr. 2 nachbeschriebene, ehemals dem August Attlmayr

fl. ö. W. II. Cat.-Nr. 37g Vz der Ztadt Hall: Ein am Kugel anger neben dein Hause des Gerbcrrneisters Trebo be findlicher Stadel mit 2 großen Ställen, Heuboden und Tennen resp. B.-P.-Nr. 317, Bauarea von 72 Klft. „ 103, Hofraum sammt Zubauten „ 9 2 „ Ausrufspreis 2oov fl. ö. W. III. Cat.-Nr. 729/689 der Stadt Hall: Ein Grund stück in der Hallerau von 67K Klft. resp. P.-Nr. 689 Hallerau, Acker von 676 Klft. gleich außerhalb Hall gelegen an der linken Seite der von Hall nach Innsbruck führenden Landstraße neben

dem Kreuz, gränzend nördlich an den Canal neben der Landstraße P.-Nr. 1112/1, westlich an den Feldweg, P.-Nr. 10K8, die sog. 2. Uebersetzung, südlich an den Grund d«S Metzgermeisters Franz Recheis in Hall P.-Nr. K88 und östlich an den Grund des Hausbe sitzers Anton Zacherl in Hall P.-Nr. «77. Ausrufspreis 270 fl. 40 kr. ö. W. IV. Eat.-«r. »4« der «tadt Hall: Ei» »««» bei sammen liegend in der Haller Anlegn»« ppe, bezeichnet mit rother Nr. S4iacl. SS und mit schwarzer Nr. i z? incl. 141 resp

. P.-Nr. 77» Hallerau, Acker von l Joch 400 Klst. .. 780 .. Wiese „ — „ >037 » .. 781 „ Wiese „ — . 12S» . im Gesammtflächenmaße von 2 Joch 1120 Klft. »it den Gränzen östlich an den Hauptcanal P.-Nr. IIIS und an den Grund des Lorettowirthe« Josef Prant- auer P.-Nr. 784, südlich an den Eisenbahndamm, westlich an den Forster'schen, ehemals Attlmayr'schen Grund, Gemeinde Hl. Kreuz P.-Nr. 38S4, an den sogen. Surergrund dort P.-Nr. 38V3, an den Grund des PferdemetzgerS Johann Graf dort P.-Nr. S8S1

und an den Seidner'schen Grund dort P.-Nr. S3SV, nördlich an den Hauptcanal P.-Nr. 1113. Ausrufspreis 864 fl. S. W. V. Cat.-Nr. 1313 Gemeinde Hl. Kreuz (früher Thaur): DaS große Wiesfeld außerhalb Lorettv in der Hallerau resp. P.-Nr. 38S4 Hallerau, Wiese von 1 Joch 8SS 5tlst. mit den Grenzen östlich an den Forster'schen, ehemal« Attlmayr'schen Grund P.-Nr. 779, nördlich an den sogen Surergrund P.-Nr. 38S3, westlich an den sog. Lehmführerweg P.-Nr. 4041 und südlich an den Eisen bahndamm. Dieser Grund liegt knapp

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 12
Datum: 22.02.1896
Umfang: 12
und zur Anschaffung einer Thurmuhr aufnehmen zn dürfen. — Die Bewilligung zur Eiuhebuug vou Gemeindezufchlägen für das Jahr 1896 erhielten nachstehende Gemeinden: Baselga di Pins 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 75 pCt.. znr HanSzinS-und HanSclassen- stencr; Roncogno3(>0 PCt. zur Grund-, Erwerb- ».Ein kommensteuer, 50 pCt. zur HauSzinS-, und . HauS classensteuer; Campo-Dcuno 175 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 40 pCt. zur Haus zins- und HanSclassenstener; TranSaqua 400* pCt

. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauSzinS^ u. Haus classeusteuer; Calaviuo 325' pCt. zur Grund- Erwerb- und Einkommensteuer, 100 PCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer; Sardagna 350* pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur HauszinS- und HmiSclassensteuer; Fiera . di Primierö 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 PCt. zur HauSzinS- und HauS- classeusteuer; Margreid 150 PCt. zur Grund--, Er werb- und Einkommensteuer, 25 pCt. zur HauSzinö- uud

Hausclasscusteuer; Kastelrnth 150pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauS zinS- uud Hausclassensteuer und 25 pCt. zur Wein- uud FleischverzehrnngSsteuer; Mortell 180 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 180 pCt. zur Hauszins- und Hausclassensteuer; Novaledo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteuer und 30 pCt. zur Wein- und Fleifchverzehrungssteuer; Ospedaletto 280 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 280 pCt

. zur HauSzinS- und 1V0 pCt. HauSclassensteuer; Höfen 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkoiinnensteuer, 50 PCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Jschgl 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer/ 150 pCt. zur Hauszins-und HauSclassensteuer; Pitzthal 157 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer. — Angewiesen wnrden eine Rate von 406 fl. 46 kr. aus dem Chiese- Palvico-RegnlierungSsonde, eine Subvention von 8<> fl. für Offenhalten des Gasthauses

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 18.12.1896
Umfang: 8
be griffen sei, dass die verschiedensten und einander widersprechenden Normen recht sein können, alle diese v. Grabmayr'schen Rechtsgrundsätze sind — o Ironie des Schicksals! — auch die Grund sätze der erwähnten ungläubigen Philosophen und machen einen großen Theil ihrer Lehre vom — „Naturrecht' aus. Noch ein Wort hin zuzufügen, ist überflüssig, und darum gehe ich zu einem weiteren, dem siebenten Irrthum über Es gibt kein „Naturrechi' über Grund und Böden. Da Herr Dr. v. Grabmayr das Natur recht

überhaupt leugnet, - ist es ganz selbst verständlich, dass er auch über Grund und Boden kein solches gelten lässt. Deshalb begnüge ich mich damit, den Beweis, welchen er für diese seine Behauptung vorbringt, etwas genauer an zusehen: „Ganz besonders, bedenklich erscheint die Anwendung eines angeblichen Naturrechtes auf die Verhältnisse von Zimmer zu bleiben und das Vieh im Stalle wohl zu verschließen. In jedem Jahre müssen wenigstens zwei Finsternisse eintreten, höchstens aber können deren sieben

von gewaltiger Grund und Boden. Man prüfe doch, wie in der weit überwiegenden Regel das Gmndeigen- thum entstand, und man findet als Rechtstitel Raub, Mord und Unterdrückung. Ganze Völkerschaften unter lagen dem Schwerte grausamer Eroberer, und kühne Räuber wurden Stifter glorreicher Dynastien und eines heute noch blühenden Adels. Wem die normannische Eroberung Englands oder die infame Beraubung der amerikanischen Rasse zu ferne liegen, der erkundige sich beispielsweise nach der Herkunft der Besitzungen

, nicht einmal ein Plätzchen gehört, auf das sie ihr Haupt hinlegen können? Sobald man anfängt zu fragen, „was das Naturrecht von Grund und Boden verlangt', kommt man vor allem dazu, eine billige Vertheilung von Grund und Boden unter alle Menschen zu fordern. Dies ist denn auch der Standpunkt der Landreformer und der Socialdemokraten, denen mindestens das Lob der Consequenz gebürt, wenn sie das arbeitlose Einkommen nicht bloß bei hebräischen Börsenbaronen, sondern auch bei hochadeligen Latifündienbesitzcrn be kämpfen

.' Hier haben wir zunächst wiederum den famosen Beweis aus der Geschichte. Dass es kein Naturrecht über Grund und Boden gibt, schließt Herr Dr. v. Grabmayr daraus, dass die Erwerbung von Grundeigenthum vielfach auf Raub, Mord u. dgl. zurückzuführen ist. Wie mit triumphierender Miene stellt er die Frage: Wo bleibt da das Naturrecht? Die Antwort darauf ist doch nicht schwer: In vielen dieser Fälle wurde das Naturrecht außeracht gelassen, das Naturrecht übertreten. Die feindlichen Ueberfälle, Kriege

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 17.03.1897
Umfang: 6
'>es diesge richtlichen Sprengels wohnen, haben in ihrer An Meldung eine in diesem Sprengel wohnhaste Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit er gehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigen? für Denjenigen, der dies unterläßt, ein Curator auf dessen Gefahr und Kosten von Amtswegen aufgestellt und dem Letzteren zugestellt werden würden. Für die Richtigkeit der Daten der Realitäten- beschreibung wird kei^e Hastung übernommen und wird das genaue Flächenmaß der einzulösenden Grund stücke

3 kncl., No. 775, sottaposs a ouratola psr Lroi cki (ZockalonZ» al Hnatv si cksputava a vnrators I^nigi cti Rix. Oall'i. r. (Ziuckiziio ckistrottusto. LuoiiLristsui, lg 1897. 7 1 1,'i. r. (Ziucki^s clistrsttualo: Ulliirinorls. Licitationen. 1 C d i k t. Nr. I3io Im Concurse des Karl Forst er, gewesenen Hausbesitzers und Spediteurs,in Hall i. T., dermalen unbekannten «Aufenthaltes,, werden über Ansuchen der Masseverwaltung und auf Grund des Beschlusses des. Gläubiger-Ausschusses vom 16. Februar 1SS7

und Kohlenmagazine, geräumigem Stadel und bequemer Stallung, resp. ^ B.-P.-Nr. 378, Bauarea von 17k Klst., G.-P.-Nr. 184, Garten, nun Hofraum „ 294 „ F AusrufspreiS - 17.000 fl. ö. W. II. Cat.-Nr. 379 Vs der Stadt Hall: Ein am Kugel- anger neben dem Hause des Gerbermeisters Trebo be findlicher Stadel mit 2 großen Ställen, Heuboden und Tennen resp. B.-P.-Nr. 317, Bauarea von 72 Klst. „ 103, Hofraum sammt Zubauten „ 92 „ AusrufspreiS 2000 fl. ö. W. m. Cat.-Nr. 729/689 der Stadt Hall: Ein Grund stück

in der Halleran von 67 K Klst. resp. P-Nr. 089 Hallerau, Acker von 67K Klst. gleich außerhalb Hall gelegen an der linken Seite der von Hall nach Innsbruck führenden Landstraße neben dem Kreuz, gränzend nördlich an den Canal neben der Landstraße P -Nr. 1112/1, westlich an den Feldweg, P.-Nr IVK8, die sog. 2. Uebersetzung, südlich an den Grund des Metzgermeisters Franz Recheis in Hall P.-Nr. 688 und östlich an den Grund des Hausbe sitzers Anton Zacherl in Hall P.-Nr 677. Ausrufspreis

27 0 fl. 40 kr. ö. W. IV. Cat.-Nr. 946 der Stadt Hall: Ein Grund bei sammen liegend in der Haller Aulegmappe, bezeichnet mit rother Nr. 94 incl. 98 und mit schwarzer Nr. 137 incl. 141 resp. P.-Nr. 779 Hallerau, Acker von I Joch 400 Klst. 780 „ Wiese „ — 1037 781 Wiese .. — .. 1283 „ im Gesammtflächeiiinaße von 2 Joch 1120 Klst. mit den Gränzen östl ch an den Haupteanal P.-Nr. 1113 und an den Grund des Lorettowirthes Josef Prant- auer P.-Nr. 784, südlich an den Eisenbahndamm, westlich an den Forster'schen, ehemals

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Der Burggräfler
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Seite 6 von 14
Datum: 09.01.1897
Umfang: 14
; Ciago 700% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200% zur Hauszins- und Hausklassensteucr; Lon 800 :< zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; 200% zur Hauszins- und HauSklassensteuer; Cvlogna-Gavazzo 360% zur Grund-, Erwerb- und Einkemmensteuer, 50% zur Hauszins- und HauSklassensteuer und eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Perra 500 % zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50% zur Hauszins- und HauSklassensteuer; St. Felix 270% zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer. 150

% zur HauSzinS und Hausklassen steuer; Casez 430% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100% zur Hauszins- und HauSklassensteuer; Calliano 390% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 90 % zur Haus- zins-, 125% zur Hausklassensteuer, 80% zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer und eine Auflage von 1'fl. 70 kr. per Hektoliter Bier; Buch 125% zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 100% zur Hauszins- und Haus- klassensteuer und 10% zur W^in- und Flcisch- verzehrungsstcuer; Schliitirs 150% zur Grund

», Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und HauS klassensteuer und 10% zur Wein- und Fleisch verzehrungssteuer; Spitz 220% zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Haus- klassensteuer und 15% zur Wein und Fleisch verzehrungssteuer; Vorderhornbach 150% zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Hauszins- und Hausklassensteuer; Wolkcnstein 150% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50% zur Haus zins- und HauSklassensteuer und 15% zur Wein- verzehrungSstcuer; Kältern 90% zur Grund- Erwerb-und Einkommensteuer

, 45 % zur Hauszins- und Hausklassensteuer und 12% zur Wein- und Fleischverzehrungssteuer; St. Johann in Ahrn 100% zur Grund-, 60% zur Erwerb-, Ein kommen-, Hauszins- und Hausklassensteuer und eine Auflage von 3 fl. per Hektoliter Brant- wein; Abtei 153% zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 % zur Hauszins und HauS klassensteuer.— Angewiesen wurden aus dem ital.-tirol. Feuerwehrfonde ,2290 fl. an die Feuer wehren und Gemeinden Jtalienischtirols zur Be schaffung von Feuerwehrgeräthen und eine Sub vention

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 18.01.1893
Umfang: 8
, Montan und Andogno. — Die Ein« Hebung von Gemeindezuschlägen wurde für das Jahr 1893 nachbenannten Gemeinden bewilligt: Schlmig '186 pCt. zur Grundsteuer, Teniberg 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 20 pCt. zur Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch; Javre 30u pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10>< pCt, zur Hauszins- und Haus- klassenstener und 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein; Levico iMarktgemeinde) 30 pCt. zur Verzehrungs steuer von Wein

; Mollaro 298 pCt. zur Grund-, Er werd- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins und Hausklassensteuer; PeUizzano 190 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; S. Orsola 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur Hauszins- und Hausklassensteuer, 20 pCt. zur Ver- zehrungsjlcuer von W-in und Fleisch; Segonzano ^j0v pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer, 30 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wem ; Torra 284pEt. zur Grund-, Erwerb

von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro1893 bewilligt den Gemeinden: Borghetw Wo pCt^ zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100pCt. zur Hauszins-und Hausklassenfteuer und Verzehrungssteuer von Wein und Fleisch, eine Auslage von 1 sl. 70 kr per Hektol. Bier und 5 fl. per Hektol. gebrannter geistiger Flüssigkeiten; Gardolo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb^ und Ein kommensteuer, 10 pCt. zur Hauszinssteuer, 15 » pCt. zur Hausklassenfteuer, 20 pCt. zur Verzehrungssteuer von Wein, 50 pCt. zur Verzehrungssteuer von Fleisch

und eine Auslage von Ist. 70 kr. per Hektol. Bier ; Meano 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 3'.) pCt. zur Hauszins- und 80 pCt. zur Haus klassenfteuer ; Rouzo 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und Hauszinssteuer und 100 pCt. zur Hausklassenfteuer; Saoue eine Brodtaxe von 1^ pCt.; Segno -!48 pCt. zur Grund-, Erwerb-und Einkommen steuer, 50 pCt. zur Hauszins- und Hausklassenfteuer und 30 pCt. zur Verzehrllugssteuer von Wein und Fleisch. Eingaben puukto Armenunterstützung wurden

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Der Südtiroler
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Seite 2 von 8
Datum: 01.01.1930
Umfang: 8
faschistischen Eisenbahnern im Kupee überfallen, die, als er sich weigerte mit ihnen zu gehen, ihn mit Gewalt mit sich schleppen wollten. Er warf sie jedoch beide zum Abteil hinaus, bevor noch der Zug ab- fuhr. Im gleichen Jahre wurde er auch im eigenen Haus bedroht und nur der energische Karabinieri-, Märesciallo vereitelte die De m o l i e r u n g des Hauses. In der Woche vom 12. bis 19. Oktober 1924 kamen einige Maurer zum Besitztum Dr. Noldins, um dessen Grund Umfassungsmauern au szu brechen und Reben

herauszuschneiden, weil angeblich 700 Quadratmeter Grund für eine zu errichtende Straße zum italienischen Kindergarten benötigt wurde. Die Ar beiten wurden vorgenommen, ohne daß man es der Mühe wert fand, Dr. Noldin von der Beschlagnahme des Grun des zu verständigen: gegen das vom Regierungskommissär vorgeschlagene Straßenprojekt hatte ganz Salurn protestiert. Der Aussichtslosigkeit halber wurde die Besitzstörungsklage nicht eingeleitet. Am 10. Dezember 1925 wurde er grundlos verhaftet, blieb im Gefängnis

Dr. Noldin in der Sitzung vom 27. Jänner unter Vorsitz des Präfekten Vaccari auf Grund des Gesetzes für die Sicherheit des Staates zum fünfjährigen Zwangsaufenthalt auf der Insel Li pari, ohne daß sich Dr. Noldin irgendwie rechtfertigen konnte. Der Grund war immer der nämliche, weil Doktor Noldin deutschen Kindern Lese- und Schreib unterricht in der Muttersprache vermittelt hatte und ihnen eine deutsche Weihnacht bereiten wollte. Gegen das Erkenntnis oer Zwangsverschickung hat Dok- tor Noldin, bezw

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
wurde bewilligt und ein getragen auf Grund des in Rechtskraft er- ivachfenen Urteiles. nicht jedoch über gewöhn liches Grundbuchsgesuch. sondern über exe kutives Gesuch um Einverleibung (Ein tragung) des Zwangspfandrcchtes. Die Pfandrechtseinverleibung als Exekutions mittel über Ansuchen des Interessenten wurde von» Gerichte, welches das Urteil erlieft, über Feststellung des Erwachsens desselben in Rechts kraft. bewilligt und angcordnet. In der Pfand- lechtseinverleibung war die Forderung als voll

Grundbuchs ge suche unter Bor lage einer beglaubigten Abschrift des Urteiles ongesucht. Wie bereits gesagt wurde, kann die gericht liche Hypothek auf den Gütern des Schuldner» auf Grund jedes Urteiles eingetragen werden, welches zur Zahlung eines Geldbetrages, zur Uebergabe beweglicher Sachen oder zur Er füllung einer anderen Verpflichtung verurteilt, welche zum Schadenersatz führen kann. Der Titel, auf Grund dessen ein gerichtNche» Pfandrecht eingetragen werden kann, must also ein Urteil

, derart, dast die E i n- v o r l e i b u n g d. h. die unbedingte Eintragung der gerichtlichen Hypothek in Rechtfertigung der gemachten Vormerkung angesucht werden kann, falls dasselbe nicht mit den ordentlichen An fechtungsmitteln (die Berufung und die Oppo sition des Abwesenden) angefochten wurde. Nach dem nunmehrigen Gesetze kann auf Grund der über Rechtskraft des Urteiles er folgten Einverleibung der gerichtlichen Hypothek nicht ohne weiters auf Gnind des Urteiles als Exekutionstitel

für die allfällige Anfechtung ausgestellt worden wäre, letztere Zustellung, welche für den Ablauf der An Zechtungsfristen Wirkung hat. gilt nicht für die Exekution, auch falls das Urteil in der Zwischen zeit in Rechtskraft erwachsen wäre: um zur Exe kution zu schreiten, ist daher notwendig, dag das Urteil nach Erwachsen in Rechtskraft neuer dings zugestellt werde, denn erst dann ist es exekutiver Titel. Die Bezeichnung der Forderung als vollstreckbare in der Pfandrechtseintra gung auf Grund eines Urteiles

sind, ohne daß die Vorlegung einer Abschrift in exekutiver Form notwendig wird. Die auf Grund' des exekutiven Titels (Urteils) eingetragene Hypothek kann sicherlich unverzüg lich Im Exekutionswege auch gegen jeden nachfolgenden Erwerber der be lasteten Liegenschaft realsiert werden. H a t dieser bei Erwerbung derselben urkundlich die Schuld, für welche gerichtliche Hypothek eingetragen wurde, übernommen, so haftet er natürlich für die Schuld als Personakfchuld- ner; die Hyvothekarforderung kann daher gegen ihn jederzeit

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 07.01.1893
Umfang: 8
, die Fraktion Piazze, Gemeinde Bedello zur Veräußerung eines Quantums Holz aus dem Ge meindewalde. Die Gemeinde Niederdorf erhielt die Be willigung zur EinHebung eines Gemeindezuschlages von 15 pCt. zur Wein- und Fleisch-Verzehrungssteuer, die Gemeinde Rietz von 144 pCt. zur Grund-, 74 pCt. zur Erwerb- und Einkommensteuer, und 10- pCt. zur Gebäudesteuer, die Gemeinde Elmeü von 130 pCt. zu allen direkten Steuern mit Ausnahme der Hauszins steuer, und die Fraktion Martina» von 220 pCt. zur Grund-, Erwerb

- und Einkommensteuer und 143 pCt. zur Hausklassensteuer, die Gemeinde Povo 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 125 pCt. zur Hausklassensteuer und100 pCt. zur Hauszinssteuer, die Gemeinde Serso 2 > 0 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und !l0 pCt. zur Gebäudesteuer, die Gemeinde Baselga in Pine 150 pCt. zur Grund- Erlverb- und Einkommensteuer und 75 pCt. zur Ge bäudesteuer, die Gemeinde Trambilleno 250 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 20 pCt. zur Gebäude-, Fleisch

Canal S. Bovo 500 M. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 50 pCt. zur Gebäudesteuer, die Gemeinde St. Margherita 440 pCt. zur Grund-/ Erwerb- und Ein kommensteuer und 50 PCt. zur Gebäudesteuer, die Ge meinde Chizzola 320 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 100 pCt. zur Gebäudesteuer, die Gemeinde Cembra 300 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur Gebäude- und Fleisch- verzehrungssteuer und 30 pCt. zur Weinverzehrungs steuer, ferner 1 fl. 70 kr. per Hektol. Bier

und Vieh- und Fleischbeschautaxen, die Gemeinde Sacco 350 M. zur Grund-, Emerb- und Ein^mmensteuer, 110 pCt. zur Gebäudesteuer, 85 pCt. zur Wein- und Fleisch- ve^ehmngssteuer und 1 fl. 70 kr. per Hektol. Bier, endlich die Gemeinde Lisignago 430 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer und 150 pCt. zur Ge- bäudesteuer; sämmtliche für das Jahr 1893. Zur Zahlungsanweisung gelangten 1702 fl. 31 kr. an Ge- bäudebrandversicherungs-Entschädigungen, 376

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 08.02.1893
Umfang: 6
Partie Laubholz bewilliget. — Die Ge meinde Predazzo erhielt die Bewilligung zur nnentgelt- . lichen Abtretung eines öden Grundstückes an den Ge- wässerregulierungSfond. — Die Bewilligung zur Ein Hebung von Gemeindezuschägen wurde für das Jahr 1893 ertheilt den Gemeinden: AlbeinS 125 pCt. zur Grund», Erwerb- und Einkommensteuer, 80 pCt. zur Hauszins- und HauSclassensteuer; Faggen 150 pCt., Stanzach 300 pCt. und St. Veit in Desereggen 390 pCt. zu allen directen Steuern; Terlan 15 pCt

. zur VerzehrungSstener von Wein und Fleisch; Tramin (Marktgd.) 120 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer ; Don 150 PCt. zu allen directen Steuern; «mblar 150 pCt-, Brez 200 pCt.. Dercolo 275 pCt., Palu 150 pCt., S. Lugano 247 pCt. und Vigolo- Battaro 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer; Mast di Vigo 284 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 140 pCt. zur Haus zins- und HauSclassensteuer; Roncone 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur HauszinS- und HauSclassensteuer

; Vigo d' Anaunia L80 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 140 pCt. zur HauSzinS- und HauSclassensteuer. — Vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei bezw. der Allerhöchsten Genehmigung wurde die Ein Hebung von Gemeindezuschlägen und Auflagen pro 1893 bewilligt den nachbenannten Gemeinden: Avio 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCt. zur VerzehrungSsteuer von Wein und Fleisch, eine Auf lage von 1 fl. per Hektoliter Bier und 6 fl. 50 kr. per Hektoliter gebrannter

geistiger Flüssigkeiten; Ealavino 350 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 50 pCN zur Hauszinsstcuer und 150 pCt. zur HauS classensteuer, eine Auflage von 1 fl. 70 kr. per Hekto liter Bier; Castague 350 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, und 175 pCt. zur HauSzins- uud HauSclassensteuer; Margone 1200 pCt., Patone 380 pCt. und Tavon 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer; Perra 500 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauS zinS- und HauSclassensteuer

; Massimeno 900 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur HauszinS- und HauSclassensteuer. — Der Gemeinde Keniaten, Bez. TauferS wurde der Betrag von 500 fl. zu AhrregulierungSbauten, dem Verein zum Schutze des österr. Weinbaues die vom hohen Landtage bewilligte Subvention von 100 fl. und der Spitzenklöppeleischnle in Calavino der gleichfalls vom hohen Landtage bewilligte Betrag von 150 fl. flüssig gemacht. — Den Abbrändlern in Laatsch wurde eine Unterstützung von 500 fl. bewilligt

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 07.10.1869
Umfang: 8
deS alten EtschbetteS bei Lidorno im Wege der öffentlichen Versteigerung statt finden wird. Dieser Grnndkompl-r in der Ausdehnung von 104820 Wiener -Ouadrat-Klftr. wird in Nr. 28 Ab theilungen, wie folgt, im LizitationSwege feilgeboten -. I. Sandiger Grund deS EtfchflusseS größtentheilS mir Sand und Schlamm bedeckt, in der Ausdehnung von 3411 Q.-Klftr. Ausrufspreis 632 fl. II. Sandiger Grund, wie aü I in der Ausdehnung von 4321 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 864 ff. III. Sandiger Grund wie oben

, in der Ausdehnung von 2428 Q.-Kftr. AuSrufSPreiS 607 ff. IV. Zum Theil versandeter Grund in der Ausdeh nung von 5269 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1404 fl. V. Grund wie ad IV in der Ausdehnung von 5834 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1524 fl. VI. Grund zum Theil mit Erde bedeckt, in der AuS- dehnung von 5784 Q.-Klftr. AuSrufspreiS 1510 fl. VII. Grund wie »d VI in der Ausdehnung von 1815 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 485 fl. VIII. Versandeter und mit Gebüschen bedeckter Grund in der Ausdehnung von 4727 Q.-Klft. AuSrufS PreiS 1233

fl. IX. Beraster Grund in der Ausdehnung von 3116 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 946 fl. X. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3695 Q.- Klft. AuSrufSPreiS 1122 fl. XI. Wiesengrund in der Ausdehnung von 2441 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 743 fl. XII. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3120 Q.-Klft. Ausrufspreis 830 fl. XIU. Beraster Grund in der Ausdehnung von 3138 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 820 fl. XIV. Grund wie a<1 XIII in der Ausdehnung von 3325 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 958 fl. XV. Wiefengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 3984

Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1183 fl. XVI. Grund wie aä XV in der Ausdehnung von 2437 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 724 fl. XVII. Wiesengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 3476 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 1188 fl. XVIU. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3845 Q.-Klft. Ausrufspreis 1314 fl. XIX. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3727 Q.-Klft. Ausrufspreis 1271 fl. XX. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3622 Q.-Klft. AuSrufSPreiS' 12ZS ff. XXI. Weidegrund mit VanmwuchS in der Ausdeh nung von 2320 Q.-Klft. AuSrufSPreiS 550

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Dolomiten
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Seite 4 von 16
Datum: 12.01.1929
Umfang: 16
für den restlichen Zeitraum bewilligt. Ermäßigung der Grundsteuer: Wenn durch Clementarereigniffe (Hagelfckflag, Frost) wenigstens Zweidrittel der Ernte eines Grundstückes vernichtet wurde, kann eine Ermäßigung der Grund steuer bewilligt werden. Es muß jedoch «in diesbezügliches Gesuch innerhalb von 3 0 Tagen vom Tage des Clementarereig- nifses an gerechnet, im Wege der Steuer behörde an die F? nanzintendanz eingebracht werden. In demselben Maße kann bei Elementarereignissen eine teilweise Befreiung

, durch welche sich ein Grund besitzer durch die Bemessung der Grundsteuer beschwert erachten kann. So,z. B. kann ein Grundstück im Kataster noch als Weinberg oder Obstgarten eingetragen sein und die Grundsteuer ist für diese Kuliirrgattung be messen. während das Grundstück derzeit mir mehr eine Wiese ist; oder ein Weinberg oder eine Mese ist durch Uebermurung. durch Erdnstsch zerstört und unproduktiv gewor den. ist jedoch im Kataster noch immer als produktiv eingetragen usw. In diesen Fällen kann der Grundeigen tümer

des in den Grundbesitz angeleg ten Kapitals zusteht, wird durch die Grund st euer, welche «ine Realsteuer ist, besteuert, während der übrige Teil des Er trages, welcher der Arbeitsleistung durch Menschen, Dieh und Maschinen, der Dün gung und Bewässerung des Bodens, der Beistellung der beweglichen Gutsein- richtmrg usw. zugeschrieben wird, der Bodenertagssteuer unterliegt. Die Bodonertragssteuer ist «ine Rich.-Mob.- Steuer der Kat. B mit ermäßigten Steuersätzen, und zwar wird der dem Grund eigentümer zugeschriebene

von 7% unterworfen. Für die Feststellung des Boden ertrages bestehen folgende Bestimmungen: Der Bodenertrag wird nicht nach dem tat sächlichen Ertrag eines Grundstückes fest' gestellt, sondern auf Grund einer allge meinen Ertragstabelle, ähnlich wie der Katastralreinertrag für die Grundsteuer, wie folgt erhoben: Alle Grundstücke sind in der Tabelle nach Kulturort. Bonitätsklasse. Höhenlage und je nachdem, ob sie bewässerbar sind oder nicht, eingeteilt und ist in der Tabelle für jede Kulturart, Bonitätsklasse

. Höhenlage usw.. ferners, je nachdem, ob das Gnoidstück oow arbeitet oder mit Hilfe von anderen Arbeits kräften in eigener Regie bearbeitet oder durch Kolonen bearbeitet wird, der Boden ertrag pro Hektar Grund sowvksi für den Grundeigentümer als auch für den eventuellen Kolonen festgesetzt. Auf Grund dieser allgemeinen Tabelle und auf der im Grundkatäster angegebenen Kulturart. Boni tätsklasse und des Fläckzenmaßes des in Be tracht kommenden Grundstückes wird sodann der Bodenertrag desselben berechnet

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 29.10.1869
Umfang: 6
-Bezirks-Direktivn in Trient die Veräußerung des alten Etschbettes bei Lidorno im Wege der öffentlichen Versteigerung statt finden wird. Dieser Grundkompler in der Ausdehnung von 1V4S2V Wiener-Ouadrat-Klftr. wird in Nr. 23 Ab theilungen, wie folgt, im Lizitationöwege feilgeboten : I. Sandiger Grund deS Etschflusseö größteutheilS mit Sand nnd Schlamm bedeckt, in der Ausdehnung von 3411 Q.-Klftr. AuSrufspreis 682 fl. II. Sandiger Grund, wie »6 I in der Ausdehnung von 4321 Q.-Klst. AuSrufSpreiö 864

fl. III. Sandiger Grund wie oben, in der Ausdehnung von 2423 Q.-Kftr. AuSrufSpreiö 607 fl. IV. Zum Theil versandeter Grnnd in der Ausdeh nung von 5269 Q.-Klst. AuSruföpreiS 1404 fl. V. Grund wie g,<1 IV in der Ausdehnung von 3834 Q.-Klst. AusrufSpreiS 1324 fl. VI. Grund zum Theil mit Erde bedeckt, in der Aus dehnung von S734 Q.--KIstr. AuSruföpreiS 1510 fl. VII. Grund wie »6 VI in der Ausdehnung von 1315 Q.-Klft. 'AuSrufSpreiö 485 fl. VIU. Versandeter und mit Gebüschen bedeckter Grund

in der Ausdehnung von 4727 Q.-Klft. AuSrufS preiö 1293 fl. IX. Beraster Grund in der Ausdehnung von 3116 Q.-Klft. AuSrufSpreiö 946 fl. X. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3695 Q.- Klft. AuSrufspreis 1122 fl. XI. Wiesengrund in der Ausdehnung von 2441 Q.-Klft. AuSruföpreiS 743 fl. XII. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3120 Q.-Klft. AusrufSpreiS 830 fl. XIII. BeraSter Grund iu der Ausdehnung von 3133 Q.-Klft. 'AuSrufspreis 320 fl. XIV. Grund wie acl XIII in der Ausdehnung von 3323 Q.-Klft. Ausrufspreis 958

fl. XV. Wiesengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 3934 Q.-Klft. AusrufSpreiS 1183 fl. XVI. Grund wie aä XV in der Ausdehnung von 2437 Q.-Klst. AusrnfSpreiS 724 fl. XVII. Wiesengrund mit Gebüsch in der Ausdehnung von 3476 Q.-Klft. AuSrufSpreiö 1183 fl. XVIII. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3S45 Q.-Klft. AuSrufSpreiö 1314 fl. XIX. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3727 AuSrufSpreiö 1271 fl. XX. Wiesengrund in der Ausdehnung von 3622 Q.-Klft. A„zrufsprciS 1239 fl- XXI. Weidegruud mit VaumwuchS iu der Ausdeh

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 07.04.1897
Umfang: 8
die Gemeinden Stenico für 165 Stämme und Malvsco für 4« Stämme. — Darlehens-AufyahmS-Bcwilligüngcu erhielten die Ge meinden: Storo für ein Darlehen von 2150 fl., Segouzauo zur Eröffnung eines l?oato oorrente bis zu 1500 fl., Oberhofen für ein Darlehen von 8000 sl. znm SchnlhanSbau, ferner Schönberg und Ellen für Darlehen von 9l>00 fl. bezw. 700 fl. — Nachstehende Gemeinden erhielten idic Bewilligung zur Einhcbung von Gemeindezuschlägen für 1897 u.zw.: Biacefa 200 pCt. zur Grund-, Erwerb

- u. Einkonimenster.er, 1(10 pCt. zur -Hauszins- und Hausclassensteuer: Oltresarca 240 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkomnieusteue. 100 pCt. ^HauSzius- und Hausclassensteuer; Bigo Reudena 500 pCt. zur Grund-, Enverb- und Einkommen steuer, 250 pCt. zur Hauszins- und Haustlassensteuer, 50 >pCt. zur Wein- und Fleischverzehri-n-ssteuer und eine Auflage von >1 fl. 70 >kr. per Heltoüter Bier; Lqrdaro 710 pCt. zur Gru ;id-, E/werb- und Ein kommensteuer, 3^0 PCt. zur HauSzmS^ und Haus classensteuer, und 15 pCt. zur Wein

- und Flcisch- verzehrungSstcuer; Predazzo 100 pCt. zur Grund-, Er werb- uud Einkommensteuer. 25 pCt. zur HauSzins- und Hausclassensteuer und 15 pCt. zur Wein- und .Fleichverzehrungssteuer; Mori 225 pCt. zur Grund-, Erwerb- >und Einkonunensteuer, 100 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer und eine Hundesteuer von 2 sl.; Oberhosen 240 pCt- zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 100 pCt. zur HauszinS- und Häus^ classeusteuer; Zirl 150 pCt. zur Gruud-, 100 pCt. zur Erwerb- u. Einkommensteuer, 60 pCt

. zur HauöziuS- und Hausclassensteuer; Feudels 200 pCt. zur Grund-, Erwerb- Einkommen- und ^Hauszinssteuer; Häring 100 pCt. zur Grund-, Erwerb-, Einkommen-, Haus zins- und Hausclassensteuer, 30 pCt. zur Weinver- zehrungSsteucr und eine Anslage von 1 sl. 50 kr. per -Hektoliter Bier; LermooS 150 pCt. zur Grund-, Er werb- und Einkonunensteuer, 100 pCt. zur HauSzius- und 75 pCt. zur Hausclassensteuer; Pfafflar 150 pCt. zur Grund- und Erwerbsteuer, 125 pCt. zur Haus zins- und Hausclassensteuer. — Angewiesen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 12.06.1896
Umfang: 8
<LZ ?tra-Veilaae z« ..ßvote für Tirol «nd Borarlber«,' Sir. RSS. Tiroler Landesausschuss. Auszug aus dem Sitzungsprotokolle vom 5. Juui 1396. Unter 133 eingesendeten Schlangen befanden^ sich 69 giftige und wurde die Prämie von je 1 fl. hiefür angewiesen. — Grundverlaufs-Bewilligungen erhielten die Gemeinden Hötting und Jfchta. Der Gemeinde Scharnitz wurde die tanschweise Abtretung von Gemeinde gründ bewilligt und der Gemeinde Sölden die unent geltliche Abtretung von Grund zur Errichtung

sür das Elektrieitäts- werk au der Toll aufzunehmen. — Die Bewilligung zur EinHebung von Gemeindeznschlägen sür das Jahr 1396 erhielten nachstehende Gemeinden: Si. Lorenzen 150 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 150 pCt. zur HauSziuS- und HauS^ classenstener; Margone 550 pCt. zur Grund-, Erwerb- tuid Einkominensteuer, 550 pCt. zur HanSzinö- und Hausclassensteuer; Fraction Darzo 400 pCt. znr Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 200 pCt. zur Hauszins- und Hansclassensteuer; Fraction

Lo- droue 3^0 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommen steuer, 150 pCt. zur HanSzinö- und Hausclassensteuer; Solemo 237 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Ein kommensteuer, 150 PCt. zur Hauözius- nnd Haus- classensteiler ; die Katastralgemeiuden: Campo 400 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 10>> pCt. zur Hauszius- und Hansclassensteuer, Vigo 45>> pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommenstener, 100 pCt. zur Hauszins- und Hansclassensteuer und Dasindo 530 pCt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer 100

pCt. zur HauSzinS- und Hausclassensteucr; uud die Gemeinde Unterpersuß 150 pEt. zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, 5 Perceut zur HauszmS- und Hausclassenstener. — Bon der für die Juuregulierung IV. Section bewilligten Subvention wurde für die Bauten in TerfenS, Kolsaß uud Weer eine Abschlagszahlung von 5000 fl. zu Handen des Landesbauamtes angewiesen. — Die Subvention für die gewerbliche Fortbildungsschule in Bruueck von 150 fl. wurde sür 1895/96 flüssig ge macht. - An BrandversichernngS

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Tiroler Grenzbote
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Seite 6 von 8
Datum: 10.04.1942
Umfang: 8
war doch die Schlacht bei Issus?" Die Dame stutzte und wich einen Schritt zurück. Dann lächelte sie schüchtern, zuckte verständnislos die Achseln und ging kopfschüttelnd weiter. Doch schon im nächsten Augenblick wandte sich Herr Klubertanz an einen elegant gekleideten jungen Mann mit einer gelben Aktenmappe, der gerade des Weges kam. „Ich bitte Sie," hielt er ihn an und zwinkerte ohne ersichtlichem Grund mit den Augen, „ich bitte Sie, — vielleicht können Sie mir sagen, wann die Schlacht bei Issus war?" Der junge

mit ihm haben!" sagt sie nach denklich. „Er liebt sie, wie selten ein Mann," lächelt er. „Aber er verlangt sie uneingeschränkt und ganz!" wirft sie ein. „Das allerdings! Aber ich bin der festen Ueberzeugung, daß Stepha ihm nie Grund zum Mißtrauen geben wird. Sie hat volle Klarheit darüber, was auf dem Spiele steht. — Willst du dich jetzt nicht für eine Viertelstunde ausruhen? Es war doch sehr aufregend für dich!" Frau Meta empfindet zum ersten Male seit einer langen Reihe von Jahren wieder, daß ihr Mann

der Smaragd jetzt kei nen Käufer. Fische aus der Türkei. Im Winter 1942/43 werden auf Grund des im Oktober zwischen Deutschland und der Türkei geschlossenen Handels- und Verrechnungs- Abkommens für 2,5 Millionen türkische Pfund Fische ins Reich geliefert. Bei den Fischen handelt es sich fast ausschließlich um Toriks. Der bei uns bisher un bekannte Torik ist eine Makrelenart, die bisher nur in den Gewässern der Meerengen zwischen Europa und Asien beobachtet wurde und in ihrem Fettgehalt etwa dm des Herings

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Volksbote
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Seite 5 von 12
Datum: 29.11.1928
Umfang: 12
vom ausschließlichen Hoheitsrechte zunächst für das Pustertal (dann auch für das Wipptal) ab, „weil die Pustertaler Waldordnung zw:- scheu „landesfürstlichen Hoch- und Schwarz- wäldern' und den „gemeinen Heimhölzern einen deutlichen Unterschied macht, haben jene Privateigentümer, die sich hierüber ge hörig ausweifen, im Besitze der Wälder zu verbleiben.' Der Nachweis für das Eigm- tum konnte auf sechsfache Weife erbracht werden. Urkundlich verliehene, von Prival gründen eingefchlofsene, lehens- oder grund

über I Grund und Boden oder Rechten daran galt. Die neue provisorische Waldordnung, die mit A. H. Entschließung vom 19. Oktober 1839 für gang Tirol und Vorarlberg geneh migt wurde, trug diesem Geiste fürsorglicher Agrar- und Sozialpolitik gegenüber den Forstdirektiven ausgiebig Rechnung. Mr» finden darin nicht den geringsten Hinweis auf die staatliche Forsthoheit oder das landes« . fürstliche Obereigentum. Ihre Beftimmun» Heikel auf der Stelle! . Verbrennungen, Kritzer. Schnitte und Ab schürfungen sollten

die ganze Entwicklung, welche die Waldfrage in den letzten 50 Jahrm vorher genommen hatte, jedenfalls ganz gut im Gedächtnis gewesen sein muß, waren doch feit Erlaß der Ä. H. Entschließungen erst sechs Jahre ver gangen, erkannten soweit feststellbar den Teilwaldbesitzer stets als Eigentümer am Grund und Boden an und lösten tu« Gemeindeweiderechte ab. Bei der allerdings nur zu Grundsteuer zwecken erfolgten Neuvermeffu.ng des am- zen Lmdes in dm Jahren 1855 und 1861 wurden besonders im Pustertal« die Teil

- wälder mch in dm Katastral-Mappm nach dm altm Teillibellen und Waldkarten ms- gewiesm und mit eigenen Parzeklen- mttmnern bezeichnet. Ein solches erfolgte überall dort, wo die Bermeffungsorgme genaue, unbestrittene Grmzm vorfamren. Diese Waldparzellm kamen dmn, nach Ein führung der Grundbesitzbögen (in den 70er Jahrm) nicht etwa in jme der Gemein- den, sondem in die Besitzbögm der Pri- vatm, dmm folgerichtig Mch seitdem die Grundsteuer vorgeschrieben war. Bei allm Uebertragungm dieser Grund stücke

unter Lebendm oder auf ven Todes fall wurden diese Teilwälder gleich den Wie sen-und Aeckem verhmdelt, vererbt, ver steigert und hattm die Erwerber demnach jedenfalls die sicher« Ueberzmgung, Grund- sigmtümer zu werden. Bisher gab es hierzulmde nur das öffent liche Verfachbuch, welches sich um die innere Richtigkeit der Urkunden nicht kümmerte, sondern dieselben einfach wie sie lMtetm in das öffentliche Buch eintrug. Eine pubblica fides kam dem Verfachbuch« Mch nicht zu, da es eigentlich

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 12
Datum: 18.10.1902
Umfang: 12
Reform auf agrarischem Gebiete erklärt aber Baron Vogelsang gerade an dieser Stelle und wie sonst ünzähligemale „die Ablösung der hypothekarischen Grundlasten und die gesetz liche Unverschuldbarkeit des Grund und BodenS'. Die zwei Hauptschäden, unter denen Grundbesitz und Landwirtschaft so furchtbar leiden, sind ihm nämlich die freie Verschuldbarkeit und die daraus hervorgewachsene Ueberschuldung des Grund und Bodens. Die Schuldenlast ist bereits zu einer ungeheuren sozialen Gefahr herangewachsen

und sie muß darum beseitigt werden — eine neue Grundentlastung ist notwendig geworden —, es muß aber auch die Quelle des Unheils verstopft, die Verschuldbarkeit von Grund und Boden muß ab geschafft und die Unverschuldbarkeit eingeführt werden. Von der Ablösung der hypothekarischen Grundlasten wird spater, bei Behandlung der fünften und sechsten Frage, die Rede sein. Hier müssen wir die Lehre von der Unverschuldbarkeit des Grund und Bodens im Sinne VogelsangS und seiner Schule sprechen. d) Rentenschuld

und Unverschuldbarkeit. WaS man unter Unverschuldbarkeit von Grund und Boden zu .verstehen hat, ist im Worte selber deutlich gesagt: Die hypothekarische Belastung oder die Verpfändung von Grund und Boden soll gesetzlich ausgeschlossen sein. Eine derartige gesetzliche Bestimmung hat nach Vogelsang, wie eS wohl selbstverständlich ist, in unmittelbarem Zusammen häng mit der Ablösung der Hypothekarschulden zu er- folgen. „Wie man bei Ablösung der „feudalen Grund lasten dem Wiedereinführen neuer gesetzlich vorgebeugt

- form des Grundeigentumes die Renten schuld ist, und belegt dies durch die zwingendsten Beweise. Wer sich aber durch die Beweise des Herrn Grafen noch nicht befriedigt fühlt, den verweisen wir auf das grundlegende Werk RodbertuS'; „Zur Erklärung und Abhilfe der heutigen Kreditnot des Grundbesitzes'. Hielt Vogelfang in solcher Weise die Rentenschuld als die „einzig richtige Verschuldungsform deS Grund besitzes', so will er sie doch als Hypothekarschuld zum Zweck des BesitzerwerbeS (im Erb

mit Blitzesschnelle ihr Gehirn. Da sprang sie auf und wollte die Stiege hinauf, Schutt und Wasser waren bereits zu weit gestiegen, sie kam nicht mehr durch. Sie eilte zurück, das Wasser ihr nach in die Küche, die Kinder drängten sich an sie. Draußen war ein Rascheln zu vernehmen, wie das Reiben des Sandes an der Mauer und das Kreiseln des Wassers: der Bach sandete das HauS ein. ES kam ihr vor wie ein Lebendigbegrabenwerden. Jetzt gewaltige Stöße an die Hausecke von mächtigen Felsblöcken, daß die Mauer von Grund

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