über die Reorganisation der Anstalt in St. Michele, wovon das hohe Haus Kenntnis nimmt, und zuletzt in folgender Fassung angenommen: a) dem Landesausschuss einen jährlichen Cr. dit von 150 fl. zur Verfügung zu stellen, um absolvirte Schüler der Anstalt in St. Michele nach Vollendung des zwei jährigen Kurses gegen Entlohnung als Arbeiter oder Ausseher im praktischen landwirthschastlichen Dienste der Anstalt anstellen und verwenden zu können. d) nebstdem zwei Stipendien a 180 fl. bis auf weiteres festzusetzen
, welche an zwei über 23 Jahre alte, nicht mehr activ militärpflichtige, in Tirol heimatsbe rechtigte Leute zu verleihen sind, welche bereits mit den üblichen landwirtschaftlichen Arbeiten im Weinbauge biete Südtirols vertraut sind, und sich verpflichten, den zweijährigen Curs an der Landesanstalt St. Michele zurückzulegen; e) sür den Fall, als sich keine Bewerber sür' diese Stipendien aä b finden sollten, dem Landesausschuss die Ermächtigung zu ertheilen, den hiefür bestimmten Credit nach Bedarf