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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 27.07.1921
Umfang: 4
. Süöfitofet XagesfcagenuJteuigfeifeti Die Landesauflageu. IDie „Gazzetta Uffiziale' (Amtsblatt) Nr. 171 vom 81. Juli verlautbart em kgl. Dekret vom 16. Juni über die Landesaus lagen, das in seinen wichtigeren Bestimmungen folgende aus zugsweise wiedergegebene Verfügungen trifft: Art. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venezia Tridentina werden folgende Steuern festgesetzt: 1. Eine Steuer auf das im Landesgebiet verbrauchte Bier. Der Steuer unterliegt sowohl das im Landesgebiete erzeugte

, als auch das von außen eingeführte Bier. ^ 2. Eine Branntweinsteuer. Der Steuer unterliegen alle die im Lande erzeugten als auch die in das Landesgebiet einge führten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf die Holzabstockung. (Htzlz^. steuer oder Holzauflage.) 4 . Eine Steuer auf die bestehenden oder neuzuerteilenden Konzessionen für die Ableitung öffentlicher GeyMer, für die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der Mzahl^der nomi nellen Pferdekräfte zu bemessen ist. Für elektrische

Energie, die außerhalb de» Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Elektrizitätssteuer, etwas ungenau gesagt.) Axt-2, Die Höhe der Steuern, von denen der vorherge hende Artikel spricht, werden von Jahr zu Jahr gemäß den Be stimmungen der Landesordnung festgesetzt. Art. 3. Die Steuer auf Bier uitd flüssige, gebrannte Spiri tuosen, die im Lande erzeugt werden, muß vom Erzeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Berechnungen (llqiii* dazioni) entrichtet werden. Dabei

Ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und für. den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert werden, Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersichtlich, welche Bedeutung diese Unterscheidung in steuerlicher Hinsicht hat.) Bei der Einfuhr von Bier oder flüssigen destilierten Spiri tuosen aus dem Auslands, muß die Steuer bet der Entrichtung des staatlichen Einfuhrzolles vom Importeur entrichtet werden. Bei der Einfuhr

aus anderen Provinzen des Königreiches muß die Steuer vom Empfänger beim Empfange entrichtet werden. Abgesehen von dem im nächsten Artikel festgesetzten Ausnah men wird Steuerschuldner der Holzfteuer der Verkäufer beim Abschlüsse des Kaufvertrages; Schuldner der Elektrizitäts steuer (Steuer auf „wasserelektrische Kräfte' sagt das Gesetz) der Eigentümer des Werkes. Art. 4. Unter Beachtung der Bestimmungen und Siche rungsklauseln, die im Sinne des Art. 9 festgesetzt werden müs sen, sind befreit: von der Holzsteuer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 14.02.1922
Umfang: 8
, daß Oesterreich Waren aus den alliierten oder assoziierten Staaten keinen andere tt oder h ö h e r e n Gebühren oder Ab gaben, einschließlich der innerett Steuer, unter werfen ober gegen ihre. Einfuhr keinerlei besondere Verbote oder B e s ch r ä n- k un gen erlassen darf. Nach Artikel 218 darf Oesterreich zum Nachteil des Handels eines die ser Staaten k eine u n t e r s ch i e d l i ch e B e- bandlung eintretcn lassen, auch nicht mittel bar. etwa durch seine Zollverwaltungs

. Es ist nicht wahrscheirtlich, daß die Kvalitionspar- teien auf diese Forderung eingehen werden. Die Haltuit,g der Deutschen Volkspartei ist, so weit man bisher urteilen kann, vollkommen ein heitlich gegen das Kabinett"Wirth gerichtet. Mau ist jedoch überzeugt, daß das Kabinett trotzdem eine sichere, meint auch schwache Mehrheit bei der Abstintntnng erhalten werde. Eine Steuer zur Linderung des Hungers iu Rußland. Aus M o s k a u meldet ein Funrsvr.: Der allrussische Zentralausschuß und der Rat der Volkskommissare

haben zwecks Hilseleistmtg für die Hungernden sowie zur .Bekämpfung der evi dent i schon Krankheiten und zur Verbessermfg der LsbensbelbirMMlgen der ans Kosten dies Staa tes erzogenen Kinder für das Jahr 1922 die Ein- • Hebung einer allgemeinen Steuer beschlossen. Die Steuer wird in ganz Sowjetrußland und in -den verbündeten RepMiken von der arbeitsfähigen. Vevölkermtg ein geh oben und zwar von Männern • int Aller von 17 bis 00 Jahren uiub von Frauen, un Alter von 17 bis 55 Jahren. Von derStener befrei

zu bringen. 3. Bezüglich der Einhebung dieses Aufschlages wird die Landesregierung ermächtigt, im Verordnungswege das hiezu Erforderliche zu veranlassen und im Interesse einer möglichst einfachen Durchführung das Grtreidr-aufschlags- betreffnis bei den Selbstversorgern bezirks- oder nötigen falls gemeindeweise zu kontingentieren und aus der- Grundlage der für das Ackerland vorgefchriebenen Grund steuer zur Einhebung zu bringen. Das Ergebnis dürste 22 Millionen" Kronen betragen,' davon kommen zirka

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 08.11.1922
Umfang: 8
hatte, während allen anderen Parteiführern, wie Donar Law, Asquith usw., Gegenkandidaten ge genüberstehen. Innsbrucker Gemeinderat. Der Gemeinderat hat in seiner gestrigen Sitzung die Anpassung verschiedener Gebühren für Leistun gen der Gemeinde zum Beschlüsse erhoben. Ferners wurde die Steuer auf Fettstoffe und Benzin erheb lich erhöht. Zwei Drittel von dem Ertrag dieser Steuer muß der Wohnungsfürsorge zugeführt wer den. Angesichts der völligen Unmöglichkeit, für Wohnungsbauten andere Mittel zu erschließen, hat unsere Fraktion

für diese Steuer gestimmt. Sonst war die Sitzung größtenteils mit Kleinig keiten ausgesüllt. Das Gemeindestatut setzt nämlich die Höhe für Ausgaben, die der Stadtrat machen kann, mit emem in Anbetracht der außerordent lichen Geldentwertung niedrigen Betrag fest und so muß die Anschaffung eines Steckkontaktes schon vom Gemeinderat bewilligt werden. Ueber die Sitzung ist zu berichten: Die Schule für gewerbliche Frauenberufe. Die soizaldemokratische Fraktion hat durch die Gemeinderäte Viertler und Genossen

und Abschreibungen beschlossen. Dann wurde ein Teil der Trainkaserne der Vater ländischen Baugesellschaft gegen einen Zins im Werte von 200 Schweizer Franken pro Monat ver mietet; der Vertrag wurde vom Gemeinderat ein stimmig genehmigt. Die Zahlung der Personalein kommensteuer für die städtischen Angestellten wurde, weil infolge der Gleichstellung mit den Bundesangestellten eine Verpflichtung vorliegt, be schlossen. Die Frage, ob die Stadt auch für ihre Ar beiter die Steuer übernehmen müsse, jedoch zurück

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Dolomiten
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Seite 2 von 12
Datum: 19.05.1928
Umfang: 12
Reilschäden und Steuer-Abschreibung Die kgl. Präfektur verlautbart: Das Finanzministerium hat nach Kenntnisnahme der an den Feldfrüchten durch die jüngste» Fröste angerichteten Schäden allsogleich an geordnet, daß mit tunlichster Beschleunigung mit der vorschriftsmäßigen Steuerabschrei bnng voigegangen werde. Demgemäß habe» die Bezirks-Steuerämter die Anzeigen der Geschädigten zu sammeln, und zwar sowohl für die Grundsteuer als Erundertragsteuer Die betreffenden Vergünstigungen haben be reits

nun dir italienischen Steuergesetze für Knlturschäden durch Elementarkatastrophen (Hagel, Reis. Ilcberschwemmung nsw.s? Für den Landwirt können folgende Steuern in Betracht kommen: Die Grund steuer, die Provinzial- und Gemeinde Umlagen zu derselben, die Bodenertrags steuer (Reddito agrario), welche jene be zahlen. die den eigenen Grund selbst be arbeiten und die Ricchezza-Mobile-Steuer. die den landwirtschaftlichen Pächtern vor geschrieben wird. Bezüglich der Grundsteuer gewährt das Gesetz einen entsprechenden

Nachlaß der Steuer, wenn der Schaden derart groß ist. daß zwei Drittel des gewöhnlichen Er trägniffes im laufenden Jahre verloren find Das Ansuchen um diesen Steuernachlaß kann entweder von jedem einzelnen Besitzer oder durch eine gemeinsame, von allen Beschädig ten unterfertigte Eingabe eingebracht wer den. Es ist an die Finanzintendanz Bol zano zu richten und kann auch beim Steuer amte eingereicht werden. Das stempelfreie Ansuchen muß die genaue Angabe der Grund- parzclle, die Menge und Art der ver

und bei der Ee meinde um eine Ermäßigung oder gänzliche Nachsicht der Umlagen ansuchen. Für die jetzigen Frostschäden hat die Prooinzlalver- waltung Bolzano in sehr anerkennenswer ter Weise bereits zugcsichert, daß sie die be troffenen Grundstücke von der Provinzial umlage auf die Grundsteuer befreien wird Bei der Ricchezza Mobile-Steuer, welche die Pächter von landwirtschaftlichen Gütern für ihr Einkommen aus der Bearbeitung des Pachtbetriebes bezahlen müssen, liegt die Sache anders. Das Ansuchen um die Herab

setzung der Grundsteuer muß vom Grund eigentümer und nicht vom Pächter gestellt werden. Wird die Ermäßigung der Grund steuer gewährt, so kann der Pächter mit vollem Recht eine entsprechende Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, da sonst der Ver pächter durch die Steuerermäßigung bei gleichbleibendem Pachtzinse bereichert würde. Ueberdies kann der Pächter in der Zeit zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli um Herabsetzung seines steuerpflichtigen Ein kommens ansuchen, wobei er sich darauf be rufen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 12
Datum: 24.03.1923
Umfang: 12
, sich vor «Her Welt in unserer fortgeschritten:!! Zeit, l mit dem sonderbarsten Steuerobjekt eine L!öge zu geben. Jedenfalls aber halten wir es für notwendig, Öffentlichkeit und Regie- vmz rechtzeitig aufmerksam zu machen, be- »or das Ungeheuerliche eintritt: die beson dere Besteuerung des Deutschtums in Süd- tiwl. Der Sachverhalt ist folgender: Durch Ge setz vom 14. Juni 1874, Nr. 1961 sind in Ita lien die Gemeinden ermächtigt wollen, «ine Steuer für alle an der Außenseite eines Kruses angebrachten

: Wenn es sich um Aufschriften in fr«mder Sprache handelt, so ist die Steuer obliga torisch und im vierfachen Ausmaß anzu wenden als für jede Kategorie im vorher gehenden Artikel angegeben ist: das Mini mum für jede Aufschrift beträgt 100 Lire. Dieser Artikel ist für Südtirol vollkommen unannehmbar. Er besagt: 1. daß die Gemeinden in Südtirol die Auf- schnstmjteuer einführen müssen: 2. daß die deutschen Aufschriften vier mal so hoch besteuert werden müssen. Dieser Artikel würde also zur Folge haben, das Deutschtum

in Südtirol eine Son- ersteuer zu tragen hätte! Eine Steuer die Nationalität! Eine Steuer auf das Anbrecht jedes Lebewesens: auf seine tat- sachliche Existenz! Man könnte es begreiflich stiden, daß den Trentinern eine Scnderiteuer Agekgt würde als kleines Entgelt für die ^sreiung aus den Krall?n der alten Monar- Aber den Südtiroiern eine Steuer au? Me deutsche Volkszugehörigkeit auszuladen, bürde doch den Verzicht auf Staats- und »>i- ^Mzkunst bedeuten. ^ir wollen damit es durchaus nicht als un- ^lgangig

bezeichnen, daß der Staat auf pemde Aufschriften eine höhere Steuer legt: ^>!> emem so extrem nationalen Staat, wie das faseistische Italien ist, könnte das am auerwenigsten verübelt werden. Aber dos ^ unangängig, daß die Sprache eines im lebenden Volkes bestellt w. Denn dessen Sprache kann nicht als S-stns« Mitteilimg der „B. N.' üb« Dekret ist unrichtig: es handelt nicht von der /uMhnmg der Aufschriftensteuer als Staats- ^7? und ist auch noch nicht für die neuen Prö- «hnewei.'ers

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