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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 17.12.1942
Umfang: 4
. Dadurch stellt sich der vatikanische Sender in gütiger Weise In den Dienst aktiver Karitas. Wer davon Gebrauch machen will, wende sich unverzüglich an das gefertigte Propsteiamt, das bis spätestens Sonntag, 20. Dezember, abends die Gesuche an nimmt. Feb. Propstei- und Stadtpfarramt. Bolzano. lìsAsIunA «ies Vsrkskrs c»ul cien ^utodus- unà LsUdaknUmsn ànssoàliiss -- Louàor- Ssrstsllunssvordoì kür atlcàoltsolis Durch einen kgl. Erlaß, der heute in Kraft tritt, und gestern in der „Gazzetta Ufficiale

, und zwar in Befolgung der Normen, die im Einklang mit dem Landwirtschaftsministerium festgelegt worden sind. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte das interministerielle Dekret vom 27. No vember 1942-XXi, welches Normen für die Anwendung des kgl. Gesetzdekretes vom 2. Oktober 1922-XX, N. 1231, hin- sichtlich der Fahrtenregelung auf den Autobus- und Seilbahnlinien außerhalb der Städte enthält. Das Dekret bestimmt, daß für die Feststellung der im Art. 1 des kgl. Ge setzdekretes vom 2. Oktober 1942-XX, Nr. 1231

»ouxo lür à Liport Aus Roma wird mitgeteilt: Mit Bezugnahme auf das Ministerial- dekret vom 3. Dezember, welches sich auf den Verkaufs- und llbergabeschein für neue Personenautos und Motorräder be zieht, hat das Korporationsministerium ein Dekret herausgegeben, das gestern in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht wurde und nachstehende Abänderungen des erwähnten Dekretes beinhaltet: Der Korporationsminister behält sich vor, innerhalb der Grenzen des auf Vorschlag der zuständigen korporativen

wurde in der „Gazzetta Ufficiale' des Königreichs der neue na tionale Kollektiv-Arbeitskontrakt sur das Personal der „Banca Commerciale Ita liana', des „Credito Italiano' und des „Banco di Roma' veröffentlicht. Der in Frage stehende Kontrakt wurde im ver gangenen Oktober von den zuständigen syndikalen Stellen abgeschlossen. Der Kontrakt betrifft über 22.000 Bankbeamte und ersetzt das früher in Kraft stehende Reglement, welches auf das Jahr 1923 zurückgeht. Mit dem neuen Kollektivkontrakt haben viele

: Dalpiaz Giu liana, 5. Kind des Silvio und der Preti Enrica; Tibiali Luciano, 3. Kind des Arduino und der Bruschettà Ma ria: Ballan Silvano, 4. Kind des Ot torino und der Goldin Elena; ein« Illegitime. Todesfälle: Vincenzi Teresa nach Domsnico verehel. Guidotti, 68 Jahre alt: Leone Umberto des Luciano, Z Jahre alt: Perlot Giuseppe nach Mas similiano, 47 Jahre alt. Eheaufgebote: Dellino Mario mit Bertagnolli Luigia. llmz às à lizàl mi! àtMM! à gii à kme nick quàt mij Die „Gazzetta Ufficiale

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Seite 3 von 4
Datum: 19.12.1942
Umfang: 4
wird ihnen die Kraft geben, auch die schwer sten Hinderwsse aus dem Wege zu räu men und als wirtliche Sieger auf brei ter Front hervorzugehen. Es gibt des halb für jedes Volk nur ein Entwsder- Öder: will es einmal Herr, Gebieter und Gestalter seinss Schicksals sein, oder nicht? Wenn ja, dann muß schon jetzt am Fun dament dieser neuen Zukunft gebaut wer- den. MolstsàlSàsi sur Ksxvlimx à Lràtromvordrsuàs iür Wà5r!o!!o àoka Aus Roma wird mitgeteilt: Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Ministerialdekret

Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Ministerialerlaß vom 1. Dezember 1942, der de» Transport von Postsachen, von Reisegepäck und landwirtschaftlichem Frachtgut aus den Postau olinien regeli. Das Dekret versügt, daß das Gesamtge wicht der genannten Waren, die zum Transport auf den Kraftwagen der Post linien zugelaffm sind, nicht die sestge- setzte Höchstbelastung der genannten Kraftwagen übersteigen darf. Im Innern der Au obufse muß eine Tafel oder ein Plakat mit der Angabe des Höchstsracht- gutes

ist. Genüge geleistet wordm ist, darf, immer im Rahmen der Verfüg barkeit auch nicht begleitetes Reisege päck und landwirtschaf.lichos Frachtgut , versandt werden. ! Auf den Kraftwagen der Postlinien dürfen keine Hunde, Räder oder Platz mangel verursachenden Gegenstände mit geführt werden. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht auch den Ministerialerlaß, der den Ka stanienmarkt und jenen der entsprechen den Mehlgattungen regelt. SimskrKnkllllSLVsrküSllllke» tàr Ssa kraodivordodr

-, Maturità- und Befähigungsprüsuugen reserviert für Militärpersonen und an gesagt mit Verordnung vom 14. Novem ber 1942-XXI, veröffentlicht in der „Gaz zetta Ufficiale' N. 272 vom 17. des glei chen Monats, vom 18. auf den 25. des kommenden Monats Jänner verschoben worden ist. Apothekenäienst Den Turnusdienst versehen die St.» Antonius-Apotheke in der Lia Brennero N. 2, und die Apotheke in San Quirino. Die Apotheken Bcrtello, Corso 9 Mag gio und Mezzena in Olirisarco sind Sonn tag bis 12 Uhr ossen. Imiàsà

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Seite 3 von 4
Datum: 12.09.1941
Umfang: 4
Das Landwirtschaftsministerium hat durch ein Dekret, das sich auf dem Weqe der Veröffentlichung befindet, die Blockie rung von Fleischkonserven jeglicher Sorte und Qualität angeordnet. Das genannte Ministerium wird n.ich einem nationalen Plan für die Vertei lung dieser Waren und die Festsetz e der Preise durch den Zentralausschuß der Fascistischen Partei sorgen. Gleichzeitig wurde auch angeordnet, daß alle Restbestände innerhalb von fünf Tagen nach der Veröffentlichung diejes Dekretes in der „Gazzetta Ufficiale' an gemeldet werden müssen

. Frener wird den Herstellungsfirmen von Fleischko»' server» die Führung eines Ein- und Aus- laufregisters zur Pflicht gemacht. Aontrolle über die Gekreideproduktion Mit Dekret des Land- und Forstwict- schastsministeriums im Zuge der Veröf fentlichung in der „Gazzetta Ufficiale', wurde das Zentralamt für Statistik für die Ernährung mit der Kontrolle der Ge treideproduktion und des Familienbedar fes beauftragt, welche im Ministeria>de kret vom 19. Mai 1941, veröffentlicht am 24. Mai in der „Gazzetta

Ufficiale', in Betracht gezogen sind. Die Kontrolle wird mit Erhebungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, in den Magazinen und Depots der Produ- zenten durchgeführt. Das genannte Amt ist auch mit ^ Ueberwachung der Durchführung der ^ stimmungen für die Ausstellung der > Mahlscheine von Seite der Gemeinde an jene, welche ermächtigt sind, Getreide sür den Familienbedarf und für den Betr-el, zurückzubehalten, beauftragt. Außerdem führt es die Kontrolle über das Verbot der Ausstellung

der leuchtenden Geranien an den Fen- üerliöcksn unö Söllern, die in der milden Sonne des späten Jahres aufleuchtenden K!rchturmfpitzen, die wildzackigen Berge, dunkel'chimmernden Wälder, die Bauern bei der Erntearbeit, die mit dem Ernte nden beladenen, von strammen Pferden ichwerfcnli.Zen Oechslein gezogenen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Gesetzdekret, welches die Veräuße rung von Autofahrzeugen und deren Be standteilen an ausländische Staatsange hörige oder Körperschaften oerbietet

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Seite 7 von 8
Datum: 12.12.1937
Umfang: 8
(Marktplatz); 15. Dezember, 10 Uhr» Spondigna (Gasthof Spon- digna); 14.30 Uhr Merano (Sportplatz): Iii. Dezember, 9 Uhr, Chiusa (Marktplatz): 10.^1 Uhr Rio d! Pusteria (Gemeindeplatz): 12 Uhr Brunito (Hotel Posta). Die Hengste dürfen in jedem der angegebenen Orte vorgeführt werden. Die angegebene Zeit muß pünktlich eingehalten werden, weil die Min»s>erialkummiss!on nur einen begrenzten Zeitraum N!r ihre Arbeit zur Verfü gung hat, den sie nicht überschreiten kann. Neue Wechsel In der „Gazzetta Ufficiale

Ufficiale' ha ben mit dem gestrigen Tage die Operationen des Umtausches der seinerzeit ausgestellten Quittungen an die Unterzeichner, Inhaber von Immobilien, begonnen. Die von den Einhebeämtern der direk ten Steuern und gleichgestellten Aemtern bei der Einzahlung der gesamten Quoten erlassenen Quit tungen werden nunmehr mit den definitiven Pa pieren der Anleihe „Redimibile 5 Prozent' um getauscht. Seit dem gestrigen Tage können ebenfalls bei zer provinzialen Tesoreria die von dieser ausge- teilten

auf die öslerr.-nngar. Unsaltsversicherung zu- riicksühren. In der Gazzetta Ufficiale vom IS. Oktober d. I. ist ein Minifterialdekret erschienen, wodurch das Istituto Naz. Fasc. per l'assicurazione contro gli in fortuni (Reichsunfallskassa) ermächtigt worden ist, die lenigen ital. Staatsbürger, die bei der österr .-ung. Un- fallskasfa eine Rente bezogen haben uno vom vorge nannten Institute übernomenm worden sind, mit einem einmaligen Betrage abzufertigen, wenn die Invalidität nicht mehr als 3ll Prozent

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Seite 5 von 6
Datum: 27.11.1937
Umfang: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

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Seite 1 von 6
Datum: 27.06.1935
Umfang: 6
. Todesanzeigen u. Dank» sagungen L. —.SV. Fi nanz L. . redaktion. Notizen Lire 1.5V. Kleine Anzeigen eigener Tarif. Anzeigensteuern eigens. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 2V Cent. Monatlich L. 5.— Vierteljährlich L. 14.— Halbjährlich L. 27.— Jährlich L. 52.— Ausland jährt. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung 5t„«»«»«» ISA V»»n««»Ga9, 5m« 27. S9Ä5-XIII SV. Zak«rg«»ns N Zuli in Wj ' ) . Rom a, 86. Juni Die. ^Gazzetta Ufficiale' von heute veröffent licht nachstehendes kgl. Dekret

den die Modalitäten für die Durchführung des vorliegenden Dekretes in den einzelnen kollektiven Arbeitsverträgen, korporativen Normen oder Ab kommen festgesetzt werden. Art. 8: Alle Bestimmungen, die denen des vor liegenden Dekretes entgegenstehen, sind abge schafft. Art. 3: Das vorliegende Dekret, das am 1. Ta ge des dem Veröffentlichungsdatum in der „Gaz zetta Ufficiale' folgenden Monates in Kraft tritt, wird dem Parlament zur Umwandlung in Gesetz vorgelegt. Der Regierungschef ist zur Vorlage des entspre

Waren aus der Schweiz und die Ausfuhr bestimmter anderer italienischer Waren in die Schweiz besser zu regeln» Verpflegung der Truppen während der Sommermanöver Dex Hriegs»ninister hat verordnet, daß während der Monate Juli und August, also in der- Zeit der großen Sommermanöver, die Verpflegung der Truppen weiter verbessert werde. ' ' Aas Ministerium für Preste u. Propani Roma, 26. Juni . Die'„Gazzetta Ufficiale', veröffentlicht heute das Gesetzdekret mit dem das Unterstaat?sekretariat für Presse und Propaganda

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Seite 1 von 6
Datum: 07.10.1936
Umfang: 6
L. Z.-—. redattloitz Notizen Lir» Z.--. »leine Anzelgea eigenes lari». / ve,«z»»rils<? (Vorausbezahlt) Tinzelnummer A Tenh Monatlich Vierteljährlich Halbjährlich Jährlich Ausland ISHrl. Forldauernd« nerpMqlet zur L. SZ^ S. t«0^ ZlnnahmD Zahlung. «M« 2SS »»« 7. VKßsl,«« lSSS-xi V Izlus iZuote 90 W M MWerrat MWM GeWàte zur Anpassung der Mllonàirlschast an die internationale WSHrungeàuordnung Vie Blockierung der preise Roma, 6. Oktober. Die Gazzetta Ufficiale veröffentlicht die mit ge strigem. Datum im Zusammenhang

anordnen. Vie Anleihe unà àie Steuer auf à Zmmobiliar-Besitz Der von der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlichte Lesetzerìtwurs über die Ausgabe einer fünfprozentigen Anleihe und die Einhebung einer außerordentli chen Steuer auf den Immobiliar besitz für die Rückzahlung dieser Anleihe be sagt in seinen wesentlichen Bestimmungen fol gendes: Der Sprozentige Zinfengenuß der Anleihe, die von jeder gegenwärtigen und künftigen Steuer befreit Ist. beginnt mit 1. Jänner 1S37. Die Zin sen sind am 1. Jänner unV

sind auch sämtliche Be günstigungen der Staatspapiere ausgedehnt, fo können sie u. a. auch für Kautionen verwendet werden. » 5 >I> Weiters veröffentlicht die „Gazzetta Ufficiale' das kgl. Dekret über die neue Quotierung der Lira» das über die Abschaffung der Zölle ad valo- rem und das über die progressive Besteuerung der 6 Prozent übersteigenden Dividenden der Han delsgesellschaften. Morgen Wiedereröffnung der Börsen Milano, 6. Oktober. Morgen, den 7.» werden die italienischen Bör sen wiedsr geöffnet

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Seite 1 von 8
Datum: 03.01.1930
Umfang: 8
der Hochzeit des Kronprinzen Roma, 2. Jönner Die Relation des Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlich! heute nachsiehenden Amnestieerlaß vom 1. Jänner für gewöhnliche Zivil- und Militärvergehen.' ZekAmnestie-Erlab Art. 1: Es wird Amnestie gewährt für samt» liä>5 Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahre oder mit einer Geldstrafe ge ahndet wurden. Wenn die Freiheitsstrafe m>i einer Geldstrafe verbunden war. so wird die Am nestie angewendet, wenn die Gesamtdauer de? Strafe, bei Umwandlung

Natura Art. 6: Das gegenwärtige Dekret wird in den Kolonien und in den italienischen Inseln des Aepöischen Meeres für von Bürgern de^ Mut terlandes begangene Vergehen in ' gebracht. . Art. 7; Die Anwendung und die Jolgüvirkua- gen der vom gegenwärtigen Gesetze vorgesehenen Begünstigungen werden nach den Bestimmungen des Strafgesetzes und des Strafvollzuggesetzes Heeres, gerceelt. ' truppe. Art. 8: Das gegenwärtige Dekret tritt vom Tage seiner Veröffentlichung in der' „Gazzetta Ufficiale' in Kraft

und gilt für bis zu diesem «>ge begangene Vergehen. Der Alarm NW das Bevölkernngs-Problem Die Zekànz dee Küsse — Konstanter Gàrten-Màim Roma, 2. Jänner Jas Veg«Mm«ws-Zàì Roma. 2. Dezember. Die „Eaizstta Ufficiale' veröffentlicht folgen des kgl. Dekret bezüglich der Begnadigung von Disziplinarvergehen von Angehörigen des kgl. Heeres, der kgl. Marine und der kgl. Flieger truppe: Art. 1. Auf Gesuch der Interessenten hin können folgende Bestrafungen für Diszivlinar- vergehen. die von Angehörigen des kgl

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