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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 28.04.1940
Umfang: 6
. Die schönen Eisenarbeiten, die von den Schülern unter der Anlei tung des Lehrers Carlo Divina ausge führt wurden, finden allgemeine Bewun derung. Die Steuer-Begünstigungen für die kinderreichen Familien Die „Gazzetta Ufficiale' vom 18. April enthält das neue Gesetz über die Steuer begünstigungen der kinderreichen Fami lien, vom 20. März 1940, Nr. 224, das Wirksamkeit ab 23. März 1940 hat. Durch das neue Gesetz ist die Be freiung, die bisher für die Ricch. Mobile Komplementärsteuer, Familiensteuer

: Weiße gewaschene L 7.25; detto unge waschene erste Qualität L. 8.70; detto zweite Qualität L. 6.20; schwarze oder dunkelbraune gewaschene L 4.30; detto ungewaschene L 4.4S; graue gewaschene L 5.20: detto ungewaschene L 3.95. Der Interessent muß um die Rest- summs zu erhalten, die bei der Abliefe rung erhaltene Bestätigung vorweisen. Stellenbewerb In der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 91 wird veröffentlicht, daß das Institut für den Auslandhandel den Bewerb um zwölf Stellen als zugeteilte Vizeinspek- torèn

der Ausschreibung in der „Gazzetta Ufficiale' an gerechnet, bei der Generaldirektion des fascistischen Na tionalinstitutes für den Außenhandel in Roma eingebracht werden. Er- sür Lehrstellen für Landschulen Das Ministerium für Nationale ziehung hat dreitausen Lehrstellen Lehrstellen der Landschulen des Staates ausgeschrieben Die Ausschreibung ist in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 77 vom 1. April und im amtlichen Bulletin des Mi nisteriums veröffentlicht. Der Termin für die Vorlage der Ansuchen laust am 31. Mai

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 27.11.1937
Umfang: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 18.06.1942
Umfang: 4
und bzw. 1.970.22S. kiàgàs à llàlligr-iìMslg Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das Dekret des Unterstaatssekretariats für Nüstungswesen, mit welchem verfügt wird, daß ab 16. Juni alle ganz oder teil weise aus Kupfer hergestellten Destillier- Kolben und -Apparate, die seit dem 1. Jänner 1940 nicht mehr im Gebrauch stehen, blockiert sind und zur Verfügung obgenannten Unterstaatssekretariats ge halten werden müssen. Von der Blockie rung ausgenommen sind die Destillier- Apparate

-Mno. Elisabeth von Ungarn Romaklno: Stan Laurei, Oliver Hardy Lucekino: Die Piraten der malaiischen Inseln Dantekino: Wenn eine Frau will Durch das in der „Gazzetta Ufficiale' von 9. ds. veröffentlichte Gesetz über die Aufhebung der bisherigen landwirtschaft lichen Vereinigungen und Sektoren sowie Einführung neuer landwirtschaftlicher Genossenschaften sind auch bei den Wein« osrteilungsdienststellen grundlegende Ver änderungen eingetreten. Bereits am 30. Mai wurde beim Reichs-Weinhändler- oerband

bei Produzenten Aen Provinz, ^.reises bringt das Rund- «uerWgs zur Kenntnis,' daß ie Weinpreise bis 15. November unver ändert bleiben und auch von den Klein- verschleißern, die direkt bei den Produ zenten einkaufen, strengstens zu beobach ten sind. Die vom Ländwirtschaftsmini- sterium unter dem Datum vom 15. Ok tober und 21. November 1941 für jede Weinkategörie festgesetzten Höchstpreise, verlautbart in der „Gazzetta Ufficiale' Nr. 245 vom 17. Oktober und Nr. 231 vom 28. November ^vorigen Jahres

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 09.08.1936
Umfang: 8
ausgezahlt worden ist. Es ergibt sich nun die Frage: Haben jene, die am 1. Jänner oder.danach einberufen worden sind, das Recht der Behandlung. 'Nach^eà 6^es^s«he»tiià«>»!<diei.St»stalkulygàbis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes vom 7. August (IS Tage nach der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale, die am 23. März erfolgt ist) oder haben sie Anspruch auf die Jndennität laut Artikel 4 des tgl. Gesetzes-? ekrètes? Mit Artikel 18 weroey die allgemeinen und Ein zelübereinkommen, die yon

wenn ein solcher Verkauf nicht einmal mit dem yom Kaufmanne fönst betriebenen Handel zu tun hat. Sie werden also Ihre Forderung nicht nur mi5 den Handelsbüchern, sondern auch mit Mam H«Mèn.Mfley,.MN w.eyn die Mà fluten aus einem einzigen Geschäft den Betrag.yyn, Lire 20l>l) übersteigt. Ziehung der Obligationen der Surverwaltung von Bolzano Die „Gazzetta Ufficiale' n?rässentlicht: Montag. 8. Juni 19I6-XIV sind am SW der Kurverwaltung von Bolzano im Beilein des No tars Dr. Francesco Lon-ii Obliqatwnen für die Erbauung

, 385, 212, 338. 218. 273. Benzinpreisreduzierungen für Alugsahrlen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzdekret, mit welchem die den Auto- und Mo torradfahrern gewährten Vergünstigungen hin sichtlich des Benzinpreises (Ges. D. v. 9. Mai 1933, Nr. 732 und v. 28. September 1935 Nr. 1712) auch auf die Ausländer und die im Ausland wohnenden Italiener, die mit eigenem Flugzeug nach Italien kommen, ausgedehnt wird, und zwar im gleichen Ausmaß und auf den Benzinkonsum

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Dolomiten
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Seite 7 von 20
Datum: 05.05.1934
Umfang: 20
Samstag, den 8. Mai 1934 .Dolomiten' Sh. 54 — Sette IS Volkswirtschaftlicher Teil Äsn-eruns dev Biehzölle Die neuen Zolle für die Meheinfuhr aus Ungarn und Jugoslawien. In der „Eazzetta Ufficiale' vom 1. Mai 1834, Nr. 103 sind die beiden Abkommen verloutbart. die Italien mit Ungarn und Jugoslawien am a April, Lzw. am 4. Jänner abgeschlossen hat und die für uns wegen der Neuregelung der Jolle für die Vieheinfuhr aus diesen Staaten von besonderem Interesse find. Die neuen Vieh pille sind bereits

berichtet, welche durch das in der „Eazzetta Ufficiale' vom 12. Fe bruar 1934. Nr. 35 erschienene Gesetz vom 27. Dezember 1933. Nr. 1978 angeordnet wurde. Platzmangel macht es unmöglich, nochmals die bereits am 17. Februar veröffentlichten Be stimmungen über die Anmeldung dieser Polizzen, die beim „Jstituto Nazionake delle Assicurazioni', am besten bei der Filiale dieses Institutes in Bolzano, mit rekommandiertem Brief zu geschehen hat. nochmals ausführlicher berichten. Wohl aber fei daran erinnert

, daß der Anmeldungstermin am 12. Mai 1934 ab läuft. Reu-Regeluno »er Pfirsichausfuhr Die „Eazzetta Ufficiale' vom 1. Mai 1934, Nr. 103 enthalt ein Ministerialdekret vom j 16. April 1934, das die neuen besonderen tech nischen Vorschriften über die Pfirfichausfuhr in Durchführung des Gesetzes über die Aus dehnung der Anwendung der Cxportmarke auch in diesem Exportzweig enthält. Dieses Dekret hebt das Dekret vom 14. März 1933 betreffend die Regelung der Pfirsich ausfuhr auf und ordnet den Export in 11 Arti keln neu

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