- genstände einer höheren Besteuerung unter ziehen, welche von jenen Leuten, die sich einen Luxus in ihrer Lebensführung leisten können, benöthigt und von diesen Leuten gewiß auch dann gekauft werden, wenn sie dieselben in folge einer höheren Steuer auch theuerer be zahlen müssen. In ihrer heutigen Art dürfen wir die indirekten Steuern nicht weiter steigen lassen, wie dies bisher der Fall war. Unser Hauszinssteuerpatent stammt aus dem Jahre 1820, also noch aus jener Zeit, wo der Staat sehr nothleidend
in Oesterreich an Hauszins steuer, Landes-, Bezirks- und Gemeindeum lagen durchschnittlich nicht weniger als 45 Perzent, und wenn man noch die Zinssteuer und den nach der Statistik durchschnittlich aus das Steuerjahr entfallenden Theil der vier- perzentigen Besitzveränderungsgebühren hinzu rechnet, sogar 59 Perzent an Gesammtabgaben. Dem Hausbesitzer bleibt also von dem »steuer pflichtigen Zins' nicht einmal die Hälfte übrig, und ist unter solchen Umständen klar, daß der Staat, der Fiskus, derjenige