53 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1928/22_09_1928/DOL_1928_09_22_2_object_1189935.png
Seite 2 von 16
Datum: 22.09.1928
Umfang: 16
gebietes und der Kolonien oder den Verzicht auf die Erwerbung von Gebieten beinhalten. Artikel 8. Der Große Rat formuliert und verwahrt di« Liste der Namen, welche der Krone im Falle der Vakanz für die Ernennung des Regierungschefs, ersten Ministers und Staatssekretärs vorzulegen lind. Der Große Rat formuliert und verwahrt weiters die Liste jener Personen, die er im Falle einer Vakanz für die llebernahme von Regierunasfnnktionen für geeignet halt. Artikel 0. Der Sekretär der faschistischen

Partei ist der Sekretär des Großen Rates; er bernft den Gro ßen Rat ein und übernimmt die Präsidentschaft im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten. Die Sitzungen des Großen Rates sind geheim, sie sind rechtskräftig ohne Rücksicht anf die Anzahl der anwesenden Mit glieder. Ein weiteres vom Großen Rat ge nehmigtes internes Reglement bestimmt die sonstigen Normen für sein Funktionieren. Artikel 10. Die Funktionen eines Mitgliedes des Großen Rates werden gratis ausgeübt. Keine Ausgabe

hat das Aerar für das Funktionieren des Gro ßen Rates zu tragen. Artikel 11. Der Sekretär, der Vizesetretär. der administra tive Sekretär und die Mitglieder des Direk toriums der faschistischen Partei werden mit Dekret des Regierungschefs, ersten Ministers und Staatssekretärs, nach Beschluß des Großen Rates ernannt und abgesctzt. Sie verbleiben durch drei Jahre im Amt und können wieder ernannt werden. _ ,,, Mit kgl. Dekrete kann über Vorschlag des Regierungschefs der Parteisekretär zu den Sitzungen

2