verlassenen Madchen durch ihre königlich Güte, Pflege und Erziehung genießen. , , Dafür ist ihr unsere Bevölkerung dankbar und sie weiß die Ehre ihres hohen Besuches zu schätzen und zu würdigen. Sie wird der erlauchten Frau durch einen ehrfurchtsvollen Empfang die Gefühle der Ergebenheit und Dankbarkeit zum Ausdruck bringen. Belm Besuchs in Millan zur Eröffnungsfeier des Findelhelmes wird I. M. oie Königin von I. kgl. Hoheit der Herzogin von Pistoia begleitet sein. » » Anläßlich dieses Besuches
S. E. des Präfekten, Dr. Benedetto Valle als Sekretär der Landwirtschaftsunion in Vertretung des Berbandsfekretärs, Dr. Addobbati vom Provinzialwirtschastsrat, Cav. Girardi, Direk tor der' Agrärkrebitsektion der Sparkasse, Prof. Candurä, Direktor der kgl. Pflanzenschutzftelle, Dr. Sartorelli, Direktor des Agrarkonsortiums, Dr. Voigtländer für die Landwirte-Union, Prof. Toma, Direktor der landw. Wanderlehrstelle mit den Tech nikern derselben Dr. Faccini, Dr. Fiörito, Prof. Meier, Ing. Gran Ruaz. Prof. Toma
über den Vogelfang in der Provinz Bolzano. Der Wortlaut des Gesetzes ist folgender: > Nach Einsichtnahme in den Art. 24 des Ein« heitsgesetzes über den Wildschutz und die Aus übung der Aagd, genehmigt mit kgl. Dekret vom 15. Jänner 1031, Nr. 117, und in Art. 8 b) des Ministerialdekretes vom 1ö. Juli 1S35-XM mit spechi und Schwarzspecht), der Meisen aller Art, Schwanzmeise, Baumkletterer, Goldhähnchen, Zaunkönig, Nachtigall und Rotkehlchen; und in Anbetracht der, Notwendigkeit, dieses Jagdverbot
auch auf alle anderen Vogelarten mit Ausnahme der schädlichen auszudehnen, die in Art. 4 des oben angeführten Einheltsgefetzes erwähnt sind, wird bestimmt, daß in der Provinz Bolzano, bis eine neue Verfügung erlassen wirb, die Jagd auf Vögel und der Vogelfang jedweder Art und zu allen Zeiten verboten ist mit Ausnahme natürlich der schädlichen Arten, die, wie bereits erwähnt, im Art. 4 des Gesetzes, genehmigt mit kgl. Dekret vom 15. Jänner, 1931, Nr. 117, angeführt sind. Millionenlotterie von Merano Mit Dekret
des Finanzministeriums wird der Verkauf der Lose für die Lotterie von Merano um Mitternacht des 3. Oktober abgeschlossen. Die Verkäufer haben die Matricen der Lose, die ver kauft worden sind I oder die unverkauft geblieben sind, , innerhalb des 7. Oktober einzusenden. Innerhalb, dieses Datums sind auch die Beträge für die oerkauften Lose einzusenden. Schulnachrichten Die neue »Sektion für Geometer' am hiesigen kgl Technischen Institute Mit jüngst erflossenem Erlasse verfügte der Mi nister für Nationale Erziehung