die genann ten Körperschaften von den Verkaufsbedingungen verständigt. » Konversion der Pfandbriefe. Das Istituto di Credito Fondiario della Regione Tridentina in Trento teilt mit: Die Inhaber von Pfandbriefen, auch jene der Bezeichnung „Lettere di Pegno' zu 4 .5, 5 und 6 Prozent netto des ge nannten Institutes, werden aufmerksam gemacht, daß die Pfandbriefe nach dem kgl. Gesetzesdekrete vom 18. September 1934, Nr. 1463, eingezogen und durch den neuen Typ 4 Prozent netto Serie der Konvertierung ersetzt
weren. In der Zeit vom 11. bis 31. März wird der Um tausch beim Emissionsinstitute von Trento und an den Filialen, die seiner Direktion unterstehen (Sparkasse von Bolzano, Brunito, Merano, Trento und Rovereto) vorgenommen und in der Art ga rantiert wie bei den übrigen Titeln des Institutes. Dies wird auch bei den Filialen der Banca d'Ita lia der Provinzhauptorte vorgenommen, wo die Formulare und die weiteren Aufklärungen zu er halten sind. Nach Ablauf des 31. März wird dies nur beim
Emissionsinstitute von Trento vorge nommen. Staättheater Bolzano ürcheslerkonzert am kommenden Dienstag ttn.s«r Tladtihcakr hatte im vergossenen Monat Mvijsi als Gast' dann daà Ensemble Cariin-Nicci. d«n cn>ß>zez«chn>cten Pianisten Tamburini und wird dals Umberto Melnati in seinen Vorstellun gen beherbergen, dir mit seiixin Ensemble in der vetsloss<!->«i Saison einen bedeutenden Erfolg er zielt hat. Weilers wird sür den kommenden Monat eine Operi/Iaisvn ncranstali-et. wobei ài li ni s hundert sten Todesjahre
, klliilstlerisch meisterhaft und in Aufbau. Darstellung. Ge» stàing und Besetzung eine Usa-Bombel Beginn: 4.>tS. 6.10, 8 und S.4S Uhr. Fastemnäult àer ErMözese Trento Nlauracherhof Weinschank Gries» gemütliche Stu ben, Leitenauslese und Geroürztraminer. Reparaturen von Verserteppichen werden fach- aemcià ausgeführt. Maur. Cerberaalle 24 Allgemeine Bestimmungen Bis zur Fastenzeit d?s Jahres 1936 gilt fol gende auf Erund päpstlicher Vollmacht gemild>vrte Fastmordnung: a) 1. J«c>en Freitag des Jahres
der Sonn tage geboten an allen anderen Tagen der Fasten zeit und an den Samstagen ön vier Ouatember- wochen, d. h. an diesen Tagen ist nur einmal am Tage vie volle Sättigung erlaubt, bei welcher Sättigung Fleisch genossen werden kann. Am Abend jedoch sind in der Erzdiözese Trento nur Fast«nspeisen in der nach gebilligten Ortsgebräu- ch.?n zulässigen Menge gestattet. Fische und Fleisch bei der gleichen Mahlzoit sind nicht mehr verboten. An den Mittwochen d>ss Adv«nts (ausgenommen dor Quaiembermittwoch