Regierung glaubt, daß jetzt, insbesondere nach dem Verlauf und Ergebnis der Konferenz von London, die Grundlage für ein ge - deihlichesZusammenwirken im Völker bund gegeben ist. Sie hat sich deshalb entschlossen, nunmehr den alsbaldigen Eintritt Deutsch la n d s in den Völkerbund zu erstreben. Im Hinblick auf die bisherige internationale Er örterung dieser Frage erscheint es der Deutschen Regierung nicht tunlich, ohne weiteres an den Völ kerbund einen Antrag auf Zulassung zu richten
. Um alles zu vermeiden, was Rückschläge in der Entspan nung der politischen Weltlage herbeiführen könnte, wünscht sie zunächst mit den im Völkerbundsrat vertretenen Regierungen in der Offenheit ge wisse Fragen zu erklären, die für die deutsche Mitwirkung an den großen, dem Völler bund obliegenden Aufgaben von entscheidender Be deutung sind. 1. Es liegt der Deutschen Regierung fern, für Deutschland besondere Vergünstigungen zu verlan gen. Sie ist der Ansicht, daß das Ziel der Entwicklung des Völkerbundes
nur die völlige Gleich stel - lung aller in ihm vereinigten Staaten sein kann. Solange indes die Satzung des Völkerbundes ge wissen Staaten insofern eine Sonderstellung ein räumt, als sie ihnen das Recht zu einer ständigen Vertretung in dem in erster Linie zur Exekutive berufenen Organ, dem Völkerbundsrat, gibt, muß die Deutsche Regierung das Recht zu einer solchen Vertretung auch für sich in Anspruch nehmen. Sie muß deshalb 'bei Stellung ihres Zulassungsantra- gcs die GÄvißheit haben, daß Deutschland alsbald
nach seinem Eintritt einen ständigen Ratssitz erhält. Dabei nimmt sie an, daß der Eintritt Deutschlands seine paritätische Beteiligung an den übrigen Or ganen des Völkerbundes, insbesondere an dem Ge- neralsekretariat, ohne weiteres zur Folge haben würde. Die Einräumung eines ständigen Ratssitzes ist von der einstimmigen Entschließung der im Rate vertretenen Mächte abhängig. Die Deutsche Regie rung bittet die PP. Regierung deshalb um eine Aeu- ßerung darüber, ob sie bereit ist, zu gegebener Zeit, ihrem Vertreter
zu werden. Aus diesem Grunde wird sich die ^deutsche Regierung gezwungen sehen, bei Stellung ihres Zülassungsantrages einen entspre chenden Vorbehalt zu machen. Sie legt Wert darauf, sich schon jetzt der Auffassung der pp. Re gierung über diesen Punkt zu vergewissern. 3, Artikel 1 der Völkerbundssatzung macht die Zulassung neuer Mitglieder davon abhängig, daß sie sür ihre aufrichtige Absicht, ihre internationalen Verpflichtungen zu beobachten, wirksam Ge währ leisten. Ein begründeter'Zweifel daran, daß diese Gewähr