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Dolomiten
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Seite 3 von 12
Datum: 04.02.1928
Umfang: 12
Opcrnaufführungen, Operetten. Schauspiele. Konzertveranstnlkun- gen. Bäll?. Vorträge. Gedächtnisfeiern. Kino- und Darieteevorfübrungen. soweit selbe in den Nahmen des Stadtthcaters paffen. Die sichcrhei:sbehördlick)e Genehmigung voraus- gcsttzt. ist die Gesell'chast außerdem berechtigt im Foyer ein Buffet eiuzurichten und auf der Terrasst Konzerte zu veranstalten. In ihr« Benübuna gehen sämtliche Räum lichkeiten und Einrichtungen des Tbeaters über, welch letztere in einem eigenen Inven tar b.stchrieben

. Varietee oder auch Oper. Außerdem kann das Theater zu Kino vorstellungen verwendet werden, jedoch die ain Abend immer unter Musikbegleitung eines zum mindesten 10 Mitwirkende zählen den Orchesters. Wenigstens 50 Kinovorfüh- rungen müssen mit Varietee-Nummern er gänzt wcrd». Jährlich sind zwei Beneit.zvor- stcllungen kür lokale Wohltätigkeits,zwecke zu geben, d'e der Almsbürgermcister bestimmt. Die italienischen Borst, klungen dürfen im Jahresdurchschnitt hinter den deutschen nicht Zurückbleiben

sich wie ein-»guter Hausvater' zu benehmen. Lllle baulichen und sonstigen Herrichtungen am Theater und Nebenräumen (die übrigens nur über Genehmigung der Gemeinde er folgen dürfen), bleiben ohne weiteres Entgelt Eigentum der Stadt, die Kino-Einrichtung und etwa von der Gesellschaft neuangeschasfte Möbel ausgenommen. Die Gesellschaft muß jedoch nach Ablauf des Vertrages, wenn die Stadt darauf An- -t ^rartige Inanspruchnahmen dürfen j fprucf> erhebt, auch die io angeschaffken Möbel höchstens achtmal iin Jahr

: über das Gebäude und die Borstellungen. > deren Kundmachung bereits der vorgängigen Genehmigung des Ausschusses untersteht. Die , Geschäftsführung und Vertretung des Aus schusses übernehmen dis einzelnen Mitglieder und Einrichtungsstücke nach dem Schätzwert übn'lasstn. Vorhang-Reklame in den Zwischenpausen ist der Gesellschaft bei Kino, Varietee und Operette gestattet. Streitigkeiten aus diesem Vertrag, ein schließlich der vorzeitigen Lösung sind nicht vor Gericht auszutragen. Beide Vertragsteile erklären

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