Nr. /,/,« wohnhast , wegen Blödsinnes die eigene Vermögensverwallung abzunehmen, und ihr in der Per son des hiesigen Metzgerineisters Johann Tschon einen Kurator zu setzen besunden. Wornach Jedermann, der mit der gedachten Ku- randin in einem aktiven oder passiven Rechtsverhältnisse stehet, oder in ein solches kommen sollte, sich zu achten und lediglich an den aufgestellten Kurator zu wenden wissen wird, indem Katharina Tschon nunmehr wie eine. Minderjährige anzusehen und ganz nach den Rechten der Minderjährigen
zu behandeln ist. Innsbruck, den >/,. Febr. >kZ3s. Johann Ritter v. Jenull, Präsident. Linser, Landrath, v. Mcrsi, Rathssupplent. Jos. v. Kapeller, Sekretär. i Kuratel-Edikt. Vom gefertigten Landgerichte wird hiemi't zur öffent lichen Kenntniß gebracht, daß Mathias Ganner, lediger Dienstbolhe in der Gemeinde Obertillkach, wegen Leicht sinn und vorzüglichen« Hange zum Trunke unter Kura tel gesetzt, lind ihm in der Person des Barthlmä Egger, EggergulSbesitzers zu Obertilliach, ein Kurator beigege- ben worden
haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden beigetreten geachtet würden. K. K. Landgericht Neuniarkt, den ,b. Febr. »S3s. Venturi, Landrichte». 1 Vom kais. kön. Landgerichte TauferS wird durch gegeuwärtigeö Edikt alleu denjenigen, denen daran gele gen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarl berg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deS Johann Fohrer, PranterS iu Mühlwald, gewilliget wor den. Daher wird Jedermann
der Eheleute Johann Joseph Senger nnd Maria Christina Müller von Ludesch gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an die gedachten Ver schuldeten eine Forderung zn stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 22. März dieses JahreS die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider den Vertreter dieser Konkursmasse, Basil Wolf, Postmeister iu Bliidenz, bei diesem Gerichte so gewiß einzureichtu, nnd in dieser licht nur die Richtigkeit seiner Forderung