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Volksblatt
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Seite 4 von 26
Datum: 28.07.1897
Umfang: 26
der Handels- und Gewerbekammern von Innsbruck und Roveredo, sowie Vertreter des Landes ausschusses und Landesculturrathes beider Seclionen erscheinen. Für jede Handels- und Gewerbekammer ist eine Betheiligung von je drei Mitgliedern in Aus sicht genommen, um die Verhandlungen allen Jnteressen- kreisen zugänglich zu machen. In der Versammlung werden Referate der einzelnen Kammern erstattet über die Lage des Creditwesens, insbesondere mit Rücksicht auf die Creditbedürfnisse der Kleingewerbe-und Kleinhandel

der Gewerbekataster und die Vornahme von Gewerbezählungen durch Handels- und Gewerbe kammern, ist die Frage angeregt worden, wie die von Seite einer Partei angemeldete Erweiterung des Ge- werbebesugnisses gewerberechtlich zu behandeln ist, ob eine derartige Aenderung als Abmeldung des früheren und gleichzeitige Anmeldung eines neuen Gewerbes zu betrachten oder hber durch bloße Eintragung der an gemeldeten Aenderung des Gewerbetriebes in den ur sprünglichen Gewerbeschein, beziehungsweise in das erste Concessions

angemeldeten Gewerbes bewegt, wie z. B. die Ausdehnung eines Handelsgewerbes auf bestimmte, ursprünglich nicht an gemeldete Artikel, die Erweiterung eines Gast- und Schankgewerbes nach H 16 der Gewerbeordnung, sowie endlich auch der entgegengesetzte Fall ins Auge zu fassen sein, in welchem die Aenderung in einer Ver ringerung des Gewerbe-Umfanges besteht. Die Handels kammern wurden bereits eingeladen, über die princi pielle Regelung der Frage ihre Ansicht kundzugeben. In Molkenstein (Gröden) fand

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