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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 13.03.1924
Umfang: 12
verbale' wird di« Ueber- ! ttretung beurkundet und bildet derselbe dle Grundlage für das folgend- Stz alverfahren. Auf Grund des ..Prozesso verbale' wird sodann seitens der Finanzintendanz in Tvem das „Ve- rreto penale' — Straferkennkni» ertasten, womit Sri« der Uebertretung entsprechend« Strafe nebst iverkllrzter Abgabe dem för die Uebertretung Der. 1 antwortlichen auferlegt wird Aus diesem Grunde ist es daher von größter j Wichtigkeit, daß seitens der beanständeten Part«! ■ bereits im „Processo

j «erden. Um die Eingabe entsprechend aenau und mit ! dem Derbale im Einklänge abiassen zu können, ! wird es sich empfehlen sich vom Verbale eine Abschrift geben zu lasten und dies im Befunde ausdrücklich zu verlangen Diel« Abschrift wird seitens des kompetenten Finanzwachkommandos ohneweiters ertei't Gegen das „Decreto penale' (Straferkenntnis der Intendanz) selbst stehen zwei Weg« offen: I. Die Anfechtung im gerichtlichen Wege (sog. Jmpugnastone). Dieselbe hat innerhalb der Preklusivfrist

von IS Tagen nach Zustellung des Decreto penale mittels schriftlicher, in doppelter Ausfertigung zu überreichender (stempeltreier) Eingabe zu erfol. gen. Diese Eingabe kann cn'weder direkt bei der Finanzintendanz »der aber bei einem . Finanzamte am Wohnsitze des Uebertreters über- reicht zu werden. C'n Er-mviar de: Eingabe wird dem Uebertreter, mit dem Praientations- datum und der Unt-rschnft de? die Eingabe in Empfang nehmenden Beamten. Sowie dem Amts- sieaei versehen, als Empfangsbestätigung zurück

« angelochien wurde solange das gerichtliche Urteil noch nicht erllosten. an» gesucht werden. Bedingung zur Behandlung des Ansuchens ist aber, daß die entfallende Strafe kautions. weife erlegt wird (sog Sottomissions-tAblaf- fun's-) Verfahren). Welcher der beiden Wege empfehlenswerter ist, läßt sich natürlich nur nach der Lage des ein- zelnen Falles entscheiden. Zu bedenken ist aul alle Fälle, daß nach un- benüßkem Ablauf obiger Frist von IS Tagen «Ine Anfechtung des „Decreto penale' (Straferkennt- nistes

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