und Institute, die vom Staate '-ncuücrt sind, ' ^vvrzugung der nationalen Produkte muß bei der Liefernna ,d bei den Ar- ,,'j^r Art beobachtet werden. A /sl cs den nationalen Firmen, welche Ar- V. > ir die vorerwähnten K? ''rschastsn aus- zur ?cht gemacht, ausschließlich nur 'rial nid bearbeitetes Material na.iona- i>i:n'duktion zu verwenden (Art. 6 des kgl. Ge ldes vom 30. März 1V27 Nr. 527). Ijl.-. gilt auch für die Arbeiten, den Ankauf und i^li-fcrung der oben erwähnten V:rwaltun- Körperschaften
ausgestellt wurde; Zahl der effektiv zuge wiesenen Zimmer: Tagespreis der Zimmer, Mahlzeiten oder Pension und Preise der sonstigen Leistungen: Trinkgeld (Prozente) und Aufcnt- haltssteuer: Datum auf welches sich die Rechnung bezieht (Anzahl der Tage usw.). Diese Dokumente sind über Verlangen der befugten Kontrollorgane vorzuweisen. Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Theater- bauten Mit kgl. Dekret vom 10. September IS36-XIV Nr. 1346, veröffentlicht in der „Gazzetta Ufficiale' am 17. November 19Z6
Nr. 266 sind Vestimlnun- gen erlassen worden, wonach die Erbauung von Theatern und die Adaptierung von Häusern und Sälen für Theatervorstellungen, sowie die Kon zession für neue Lizenzen für den Theaterbetrieb, dem „nulla osta' des Ministeriums für Presse und Propaganda, Generaldirektion für Th:aterwefen, unterworfen siid. Die kgl. Präfektur macht daher die Podcstas und die Präfekturskommissäre auf das neue Ge setz aufmerksam, damit sie sich in den gegebenen AechLs-Beratung Frage
verfügt, daß hinsichtlich der illegitimen Kinder, die von der Mut- ter anerkannt werden, nochsolgendes gilt: Nach Art. 1 vom Gesetz vom 13. April 1933, Nr. 312 und Art. 4, Buchstabe E des kgl. Dekretes vom k. Mal 1927 Nr. 798 haben die Körperschaften die Pflicht für die Füriorge der Illegitimen Sorge zu tragen, die nur von der Mutter anerkannt sind, wenn diese bedürftig ist und wenn sie selbst das Kind stillt und für seine Pflege Sorge trägt. Dar aus ergibt sich, daß im Falle, daß die Mutter
, Äa- dium MM Lire, Ueberbate 10i1 Lirel beim kgl. Tri bunal Bolzano, am 24. März, um halb 11 Uhr vor mittags. 829 H o l z v e r st e i g e r u n g. ?lm 13, März, um 19 IIl>r vormittags, sindet beim Gemeindeamt Marebve mittels verschlossener Offerte die Versteigerung von zirka liiX? Kubikmeter geschlagenen Tnaebol^es lFichte und Lärche) in einer Partie zum Grundpreis von Lire KV pro Kiwikmeter statt. 837 A in o r t i s i e r u n g. Auf Ansüßen der Stefania Rabensteiner in Scezze bat die kgl, Prätur