1670 MlMtt M SstM M AM M Nr. 195 Innsbruck, 27. August 1892. Erledigungen. I Kundmachung. Nr. 730 1 Aus der Jakob Jochum'fchen Stipendienstiftung in SchrunS sind vom Schuljahre 1392/93 zwei Studienstipendien jährlicher 98 fl. 50 kr. auf die Dauer eines Jahres, beziehungsweise der Studien an einer Lehrerbildungsanstalt neu zu verleihen. Auf die Verleihung haben Anspruch Jünglinge von Schruns und beim Abgange solcher Jünglinge aus den Gemeinden St. Anton, Bartholomäberg, St. Gallenkirch, Gafchurn
, Lorüns, Silberthal, Stallehr, Tfchagguns und Vandans, welche sich zum Schullehrer- dienste heranbilden wollen. Diejenigen, welche auf diese Stipendien reflektiren, werden aufgefordert, ihre stempelfreien Gesuche, belegt mit dem Studienzeugnisse des letzten Semesters, mit der Nachweisung über die Zuständigkeit nach Schruns resp, einer anderen Gemeinde Montasons, über Alter, Armuth, Sittlichkeit und bestandene Impfung binnen vier Wochen Hieramts einzureichen- Bludenz, am 23. August 1392
des Stifters in eils Linien getheilt und hienach abwechselnd zum Genusse berufen sind. Jeder Stistling muß gut gesittet, geimpft und noch minderjährig sein. Die Stistlinge sollen sich den Studien widmen oder zu einer Kunst oder einem Handwerke und zwar in Vorarlberg od'r in einem Nachbarlande sich heran bilden. Die stempelsreien Gesuche sind mit den Nachweisen über obige Erfordernisse und über die Dürftigkeit binnen längstens vier Wochen Hieramts einzu reichen. Bludenz, am 24. August 1892
u. Vermögensnachweises bis 2S. Sep tember l. I. Hieramts einzureichen. K. k. BezirkShauptmannschast Bregenz, den 23. August 1892. Für den k. k. Statthaltereirath: Vetter. Stipendien Nr. eis An der k. k. Hochschule für Bodencultur in Wien kommen zum Studienjahre 1892/93 drei Staats- stipendien für das landwirthfchaftliche und eines für das forstwirthschastliche Studium von je 200 fl. zur Verleihung. Die Gesuche um diese Stipendien sind an das Mi nisterium für Cultus und Unterricht zu richten und dem Rectorate
der genannten Hochschule bis zum 2S. September zu überreichen. DaS Rectorat der k. k. Hohschule für Bodencultur. Wien, am 12. August 1892. Kundmachung. Nr. 20833 In die Schiffsjungenschule der k. u. k. Kriegs marine wird jedes Jahr eine entsprechende Anzahl von Jünglingen aufgenommen, welche das IS. Jahr zurückgelegt und das 17. nicht überschritten haben. Die Schiffsjungenschule hat den Zweck, die als Schiffsjungen aufgenommenen Knaben zu tüchtigen Matrosen heranzubilden und sie zu befähigen, die höheren