d. I. mit dem Poststempel Inns bruck durch die Post einer Anzahl Meraner Damen zuging und in denen die Gattin deS neuen ThierarzteS in der pöbelhaftesten Weise beschimpft ward. Die Redaktion der „Meraner Zeitung' war damals von einer Dame dringend, ja flehentlich ersucht worden, eine dieser Karten zu veröffentlichen, da angenommen wurde, die Karten seien von Meran unter Kouvert nach Innsbruck gesandt und dort auf die Post g>geben worden, man «S daher mit einem von hier aus gegangenen Bubenstück zu thun
betrifft — nicht der Fall ist. DaS Brixlegger HauS ist ganz überdacht. Meraner Zeituug. Beute eine? großen bedauernSwerthen Mißver ständnisses geworden, beschlossen aber, die Dame, welche unS die Karte gebracht und zu deren Veröffentlichung gedrängt hatt?, auS dem Spiele zu lassen und dit Verantwortung für die immer hin große Unvorsichtigkeit, von der wir uns selbst nicht frei sprechen konnten, zu tragen. In der Voruntersuchung wurde daher von uns der Name der Dame nie genannt und erst, als der Schwur
er in der Voruntersuchung die betreffende Dame nicht genannt, die Antwort, >o lange die Hoffnung eines Ausgleichs noch be standen, habe er eine anständige ehrbare Dame, welche ihn in ihrer Aufregung zu einer Unvor sichtigkeit gedrängt habe, nicht in diese unerquick liche, unklare Affaire ziehen wollen. K.W. Minen- reich erklärte, von der Ausnahme der Korrespondenzkarte in die »Meraner Zeitung' vor deren Abdruck keine Kenntniß gehabt zu haben, da er am 19. März nicht im Geschäfte gewesen sei, daher auch keinen Einblick
für die Geklagten die Vermittelung auf und verein barten nachstehende Erklärung, welche beide Theile anstandslos acceptirten: Erklärung: In Nr. 34 der „Meraner Zeitung' vom 20. März d. I. wurde eine in mehreren Exemplaren nach Meran gelangte Korrespondenz karte mit dem Poststempel Innsbruck zum Abdrucke gebracht, in welcher gröbliche Angriffe gegen die Ehre „der Gattin deS neuen Thier arzteS' enthalten waren. Wir hatten schon damals unserer An» schauung, daß man eS bei jenen Korrespondenz karten
getroffenen Vereinbarung erklären wir nun neuerdings, daß wir in keiner Weise beabsichtigten, der Ehre der An kläger nahe zu treten, und bedauern lebhaft, daß in Folge einer großen Unvorsichtigkeit, wenn auch in bester Absicht, jene Korrespondenz karte in der „Meraner Zig' abgedruckt wurde. Meran, 18. Juni 1833. F. W. Ellmenreich. B. H. Malten. Der Gerichtshof, von diesem Vergleiche ia Kenntniß gesetzt, nahm nun die Verhandlung wieder auf, worauf Herr Dr. v. Larcher die Erklärung abgab, der Kläger Herr