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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 12.07.1934
Umfang: 6
und der Bestimmungen zum Kampf gegen die Fliegen erlaubt werden. Weiters soll der Obstver kauf in Kiosken, Ständen und im Wanderhandel, besonders in Kur- und Sommersrischorten, erleich tert werden^ Dom Rathaus Aufliegende Steuerrollen Vom Rathaus wird mitgeteilt: Ab 11^ Juli liegt im Steueramt der Gemeinde (Rathaus 2. Stock. Neubau) durch acht Tage die außerordentliche Steuerrolle der Ricchzeza Mobi le-Steuer für 1933 zur allgemeinen Einsichtnah me auf. « H « Wettbewerb slip einen Verbaunngsplan

festgestellt sind, die entsprechende Erhöhung der Steuer mit Wirk samkeit für das kommende Quadriennium machen. Der Steuerträger soll nicht zuwarten, bis die Finanz von amtswegen die Erhöhung des Ein kommens feststellt, sondern selbst die Erklärung nnerhalb des 31. Juli abgeben. Die unterlassene und zu spät einlangende Erklärung würde die An wendung einer Zusatzsteuer im Ausmaße von einem Drittel des höheren Steuerbetrages für ein Jahr nach sich ziehen. Jetzt lind allerdings nicht die Zeiten

das Jahr, vor dem die Erklärung abgegeben wird, in Betracht zu ziehen, in diesem Falle das Jahr 1932. 6. Vom Einkommen sind die staatlichen, Pro vinziell-, Gemeinde- lind Konsiliarsteuern als auch die Syndkatsbeiträge abziehbar. 7. Ebenso sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge für Fürsorgekassen, Pension und Kran kenkassen für Witwen und Waisen abziehbar. 8. Weiters sind auch die Beiträge für Pen sionen und Lebensversicherungen, die der Steuer träger für sich selbst und die eigenen Familien

angehörigen eingegangen ist, abziehbar. 9. Vom Reineinkommen ist der Abzug eines Zwanzigstels für jedes Familienmitglied, mit Aus nahme des Steuerträgers selbst, im Höchstausmaße von Lire 3000.— pro Kopf zulässig. 10. Als Familienangehörige kommen nach dein Gesetze auch die volljährigen Söhne in Betracht, die keinen eigenen Besitz haben und zu Lasten des Steuerträgers leben. 11. Hinsichtlich der Anwendung dieser Steuer ist es den Finanzämtern nicht gestattet, bei den Kreditinstituten und Sparkassen

Revision machen können, wonach das Einkommen so f'eftgeftellt wird, daß eine erhöhte Steuer be rechtigt ist. Damit das Ansuchen um die Herabsetzung der Besteuerung auch die Möglichkeit der Annahme biete, ist es unbedingt notwendig, daß die Be gründung sich nicht nur aus Vergleiche mit anderen Firmen, auf zeitweilige Stockungen und Schwan kungen auf dem Markte und auf Erscheinungen vorübergehenden Charakters stützen, Was die Veränderungen des Einkommens, das für die Entrichtung der Junggesellensteiler

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1930
Umfang: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 29.05.1923
Umfang: 4
Abschiedsabend bereitet. Herr Dr. übergehend verglich er das System Oesterreichs und Ebner bleibt bei der Bevölkerung von ganz Vinsch- Italiens. Das österreichische beruhte auf der Perso- gau in bestem Andenken. Ganz unerwartet und über- nal-Einkommensteuer, das italienische hingegen gliedert raschend war eine andere Beamtenversetzung, nämlich sich in 3 große Gmppen, die die Einkommensquellen die des Herrn Steuer-Offizials Karl Zanolli, der darstellen: Boden, Kapital und Arbeit. Der Boden als Jolleinnehmer

nach Reschen transferiert wurde, unterliegt ber Boden- und Bodenertragssteuer, Kapi- Die Versetzung dieses Beamten hat einen großen Teil tal und Arbeit ergeben die Einkommensteuer. Redner der hiesigen Bevölkerung besonders deshalb schmerzlich behandelt nun ausführlich öie einzelnen Gruppen. — berührt, weil Herr Zanolli der Gründer, Letter, Be« Die Boden st euer, welche der Österreich. Grund rater, kurz das Faktotum des im Jahre 1921 gegrün- steuer entspricht, untersteht dem auch für die alten Pro- deten

gesorgt. — (Ernte-Aussicht.) Die erste ernö von der Steuer befreit sind: Wählt ängkeitsinsti- Schluderns der 59jährige Arbeiter Christian Li nser Ernte steht sehr schön, Heu und Korn gibt es heuer tute. Amtsgeb., Schulen etc., ferner die landwirtschaft- aus Schluderns von einem Motorradfahrer niederge- in reicher Fülle; Obstansatz mittelmäßig, öie Nüffe- lichen Gebäude. Das Wohnhaus des Bauern, mit stoßen, wobei er sich eine schwere Kopfverletzung zu- und Kastanienernte ist von den Maikäfern

werden, jedoch nur teilt werden kann. tag abends starb hier der Bauer Martin P a r 1 h Im zum Zwecke ber Katasteranlegung. Die Steuer an u. Bei der Holzarbett verunglückt ist am Samstag Alter von 72 Jahren; er war langjähriges Mitglied für sich ist viel höher als in Oesterreich u. zwar zwi- der 13jährige Kleinhäuslersohn Michael Stöcker des Verwaltungsausschusses der hiesigen Sparkasse.— scheu 16—20 Prozent unö 15 Prozent Invalidenzu- aus Schluderns. Der Junge, der im Walde mit Heute ftüh verschied

der weitttm bekannte Wiöberwirt schlag (der zu jeder Steuer öazukommt) und noch einige Brcnnholzmachen beschäftigt war, wurde von einem

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 24.03.1923
Umfang: 4
. Durch das neue Weinsteuer- gesetz, das am 13. ös. in Kraft rrab wurde auch bie bisherige Freizügigkeit des Weinttansportes einer Be schränkung unterworfen. Ohne Q uittung des Steuer amtes über die erfolgte Bezahlung der entfallenden Weinsteuer (Lire 20.— per Hektoliter) darf nunmehr an dem angemelbeten Weinquantum seitens bes Pro duzenten (Groß- oder Kleinhändler) keine .Veränderung vorgenommen werben. Die Steuer ist beim Kaufe vom Käufer am Steueramte zu entrichten unb wird über die erfolgte Bezahlung

den Steuerämtern werden dann die Quittungen zugestellt. In Fällen, wo Weine ohne die besagte Quittung transporttert werden, wird die betteffende Menge dem ursprünglich vorhandenen Lager zugerechnet und trifft außerdem bie Verantwortlichen noch eine Strafe in der Höhe des zwei- bis zehnfachen (also Lire 40.— bis 400.— per Hektoliter) der entfallenden Steuer. Das Steuer- amt Meran hat bereits mit den öiesbezüglichen Funk« ttonen begonnen, so bah auch der Weinttansport wie der ausgenommen

, die gegenwärtig in Verwendung stehenden bis zur Beendigung verwenden zu dürfen. Diesem Ansuchen wurde nunmehr stattgegeben, wenn in ben Fremdenbüchern bie Rubriken „Vaterschaft u. Atter eingesügt und die Bücher selbst der vorgeschriebenen Stempelung unterzogen werden. Termin zur Ueberreichung der Einkommen steuer-Bekenntnisse für das Jahr 1923. Mit Er laß der kgl. Finanzlntendantur für Venezia Tridenttna vom 3. März 1923 wurde als Endtermin zur Ueber- reichung der Einkommensteuer-Bekenntniffe für bas Jahr

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 10.01.1934
Umfang: 6
sind und denen die Gehaltsabzüge für die Steuer der Ricchezza Mobile Kategorie C 2 gemocht werden, wenn ihr Gehalt die Mindesthöhe von 2000 Lire jährlich erreicht., Es wird aufmerksam gemacht, daß die steuer baren Gehälter dos Jahres 1933 samt Gratifika tionen, Rlihobezüge», Abfertigung usw. der Be amten und der Arbeiter (für letztere ini oben au- qesührte» Ausmaße) anzumelden sind, wenn sie sie nicht schon im Jahre 1933 besteuert oder pro visorisch in die Stcuerlifte» eingetragen worden

sind. » » « Verlängerung der letzten Arisi sür die Zàr.g der Lizcnzsteuer für den verkauf von alkoholischen und snpcralkoholischen Getränken ' Der Verband der Kausleute gibt bekannt, daß auf wiederholtes Ansuchen des Verbandes der In haber von öffentliche» Lokale» hin. das Ministe rium an alle Finanzintendanzen ein Rmidschroibcn gerichtet hat, mit welchen bestimmt wird, daß die letzte Frist für die Zahlung der staatlichen Lizenz- steuer sür den Verkauf von Alkohol und super- alkoholischsn Getränken bis 24. Februar

verlän gert wird. Es wird jedoch aufmerksam gemacht, daß nach dem für die Zahlung dieser Steuer eius hinrei chende Verlängerung erzielt wurde, um jedermann in die Möglichkeit zu vorsetzen, die nötigen Beträ ge innerhalb des letzten Fälligkeitstages einzuzah len, der Verband eventuelle Gesuche um eine schmerz, Schlaflosigkeit, Frostbeulen usw.) „Clava- neuerliche Verlängerung der letzten Zahlunasfrist stil-Salz ist m allen Apotheken erhältlich. in keiner Weise mehr in Betracht ziehen

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Dolomiten
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Seite 10 von 16
Datum: 23.06.1928
Umfang: 16
| Volkswirtschaft. Die Ansuchen umHerabsehung der Richezza MobNe-Skeuer Wir bringen rreuerlich in Erinnerung, daß di« Frist zur Enrbringmrg der Anstichen um di« Herabsetzung der Ricchezza Mobile-Steuer. Kategorie B und C nur mehr bis zu 31. Juli läuft. Wer in der Lage ist, den Nachweis ,yu erbringen, oder wenigstens dem Steuer- asnte glaubhaft zu machen, daß fein Reinein kommen mrs Handel oder Gewerbe oder ans seinem freien Berufe im Durchschnitte der Jahre 1926 und 1927 geringer

wird als die ansuchende Partei. Ost bildet der Umstand, daß ein Konkurrent geringer besteuert wird, den einzigen Grund für die Einbringung eines Steuerermäßigungsansuchens durch einen Ge schäftsmann. Ein solches Ansuchen hat aber gewiß nicht den gewünschten Erfolg, die Steuer des Ansuchenden l»erabzubringen, sondern bewirkt höchstens, daß der Konkurrent mi seiner Steuer entsprechend l-inanfgesejzt wird, was wieder bei künftigen Steusrrevisio- nen, die gewöhnlich die Geschäftsleute des selben Zweiges unrfasfen

, auf alle anderen zurückwirkt. Durch derartige Hirrweise auf andere, angeblich geringer besteuerte Kalkf leute, erreicht man erfahrungsgemäß meist nur «in Hinaufschrauben der Steuer für die ganze betreffende Branche. Als Begründung des Ansuchens genügt es vollkommen. auf den oerniinderten Umsatz, inangelnden Fremden verkehr'. Einschränkung in der Zahl der An- gestcllten oder auf ähnliche Umstände hinzu« weifen, aus denen sich Schlüsse auf eine Der- ringorling des Gewinnes ziehen lassen. So bald dann auf Grund des Ansuchens

die Par tei zum Stouera-mte rorgeladen wird, ist ihr die Möglichkeit gegeben, auch weitere Beweis mittel ftir die Berringerrmg ihres Einkom mens beizrrbringen und mündliche Aufklärun gen zu erteilen. Es ist übrigens auch sicher anzunehmen, daß die Steuerämtor über den Wirtschaftsgwng in den einzelnen Geschäfts zweigen genügend unterrichtet sind, llm der schwierigen Lage mancher Jndnftrien imd Handelszweige Verständnis «ntgegenbringen zu können. Die Formulare für di« Ansuchen um Steuer ermäßigung

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Dolomiten
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Seite 8 von 11
Datum: 27.10.1939
Umfang: 11
. Wie sie tu, Leben geachtet war. wurde sie auch noch im Tode durch die überaus große Beteiligung am Leichen begängnis geehrt. Um die teure Familienmutter trauern der Gatte und vier Kinder. In V i l l a b a f f a verschied am 23. Ottober 5)err Franz Stander. Schuhmachcrmeister. im Alter von 82 Jahren. Um den Mte« Vater trauern lech? erwachsene Kinder. ■///— Die neue Vermögenssteuer Der vom Ministerrat am 30. September 1939 genehmigte Gesetzentwurf betreffend die Einführung einer ordentlichen Vermögens steuer

wurde nunmehr als kgl. Gsfetzdckret Nr. 1529 vom 12. Oktober in der „Gazz. Uff.' vom 19 Oktober vcrlautbart. Nachstehend die wesentlichen Bestimmun gen der neuen Steuer. Wer unterliegt der Vermögenssteuer Die ordentliche Vermögenssteuer gelangt mit 1. Iu l i 1946 zur Einführung. Sie be trifft die im Königreich vorhandenen Ver mögens- und Sachwerte, sowohl von Einzel personen. wie von Vereinigungen, Eesellschasten, Körperschaften jeder Art (auch wenn diese nicht nach gesetzlichen Vorschriften

haben auch hinsichtlich dieser Steuer Wirksanikeit. Der Vermögenssteuer unterliegen auch jene Vermögeilswerte, deren Erträgnisse von den normalen direkten Steuern teilweise oder gänz lich befre-t sind wie Neubauten usw. (Art. 7—8). Die Vermögensbewertung Die Einschätzung der der Vermögenssteuer unterliegende Werte erfolgt auf der Grundlage des mittleren Handelswertes derselben in dem der Stevererklärung oder Richtigstellung voran gehenden Jahrdritt. (Art. 9) Bei der Festsetzung diefts Wertes für die Gründe und Häuser

. vorbehaltlich des Rechtes, jenen Teil der Steuer auf den Eigentümer zu über- wälzen der sich auf das „bloße Eigentum' be zieht. Letzterer Wert ergibt sich aus der Differenz rwsschen dem Wert des gesamten Eigentums und dem des Fruchtgeuusses. Der dem Frucht- genußrech»e beizumessende Wert wird durch Be rechnung der einzelnen Jahreserträgnisse der Liege ffch.rft mit ermittelt, wenn es sich um ein Recht bandelt, dessen Ablaufzeit bekannt ist, 'der mit 5°» und Berücksichtigung der wahr- scheiu.ss.chen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 30.12.1934
Umfang: 8
ist auch die letzte heurige Rate der Uebernachtungs steuer fällig und muß dieselbe bis spätestens 16. Jänner erlegt werden. -» Die Anmeldung privater Auslandsguthaben Aus mehreren Anfragen ersehen wir, daß be züglich der. Anmeldung privater Auslandguthaben im Sinne des Devisendekretes vom 8. Dezember nicht überall Klarheit herrscht. Zur Beantwortung der Frage ist die Kenntnis des Art. 3 des Devisendekretes notwendig, der lautet: „Alle italienischen Staatsbürger, die in Italien und den italienischen Kolonien

ist. DaS kontinentale Hochdnirkaebiet ist mit seinem Zentrum über Mestruala«« unverändert aeblieben. Das atlantische Hochdruckgebiet beherrscht Marokko. lieber Italien, bedeckter Himmel mit Nebeln Über Nord- und Süditalie». Leichte Negenaüsse in Mittel- und Süditalim. Leichte Winde. Temperatur gleich bleibend. «SN««»» Rathaugkeller: Jeden Abend Konzert und Tanz. vominikanerkeller: Jeden Abend Konzert. Dominikaner-Keller: Großer Silnester-Rummek. Verstärktes Orchester. Eintritt Lire 1.56 inkl. Steuer; bis 3 Uhr früh

. Der Film ist eine Art humorislische Parodie mit gemischtem Inhalt der Filme ..Ben Hur' und ,,Im Zeichen des jtreifes'. Die Harmonie der Bllder. .die Ideen, die Koniequenz. mit der sich vie Ereignilse abspielen, ein Stab hervorragender Sch>'u- punkte, die von werden dürste». Beginn: 4.4S, keiner .. sii anderen Vorstellung geboten 6.10, 8. 9.4S Uhr. Große SilvesZerfeier im Nachauskeller Schöne Dekorationen» Ueberraschun» gen» gemütlich wie jeàes Äahr. Ein tritt Lire 5'— exKlus. Steuer

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 17.12.1933
Umfang: 8
und durch ein De zennium sogar das Amt eines Bürgermeisters innehatte, welche Aemter er in gewissenhafter Pflichterfüllung versah. Beste!« om SlmWerWIiiWSeilug flr lmiWiriMWe Wae» Caldaro, IS. Dezember. Es wird.Mitgeteilt, daß in Beobachtung der ge nauen vom Finanzministerium mit Zirkular Nr.' 0931 herausgegebenen. Vorchristen über die An wendung des Straßenerhaltungsbeitrages für Fuhrwerke mit Viehbespannung und für Fahrt räder bezüglich der Befreiung von dieser Steuer für landw. Fuhrwerke folgende Vorschriften

aushören und die Verantwortlichen ausfindig gemacht werden. ZgM Befreiung der landwirtschaftlichen Wägen von der Verkehrssteuer 1SZ4. Auf Grund der herausgegebenen Bestimmungen des Zirkuläres Nr. 6931 des Finanzministeriums werden alle Besitzer von landw. Wägen, die mit Zugtieren bespannt werden, ausmerksam gemacht, daß solche Wägen von der obgenannten Steuer befreit werden. Man bringt jedoch jedem Einzel nen in Erinnerung, daß um die Erhaltung dieser Steuerbefreiung ein Ansuchen an die Provinzial

gehören den Gebautichkesten.. steuerfrei, sind: ... e) die Angaben der Punkte a) b) c) müssen vom Podestà beglaubigt werden. Sobald die Provinzialverwaltung im Besitze des Ansuchens ist, wird dieselbe eine Tessera ausstel len, welche immer den betreffenden Wagen be gleiten muß. Die von der Steuer befreiten landw. Wägen dürfen außer den vorgeschriebenen Verkehrsstra ßen keine andere benützen und keine landw. Pro dukte und Bedarfsartikel in Magazine, Nieder lassungen anderer Firmen oder auf Märkte brin

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.07.1936
Umfang: 6
. Ankunft Bologna 17.20. Bologna—Bolzano: Bologna ab 19.53, Verona an 21.16, Verona ab 21.21, Bolzano an 22.52. Abfahrt Bolzano 10.45, Verona an 12.18, Abfahrt von Verona 12.25, Bologna an 13.4S Uhr. In Bologna haben die beiden neueingesührten Schnellzüge Anschluß mit Roma. Die Züge füh ren Wagen 1. und 2. Klasse und Speisewagen. und die Flucht der letzten, vom Negus personlich Buchhandlung Athesia 50, Leiter Giovanni 50. 10.2SS Zunggesellen im Alio Ääige bezahlen àem Staate ?.S Millionen Lire Steuer

Der ledige Stand ist heutzutage in nicht beson ders hohem Ansehen und jenen hartnäckigen Jung gesellen, die sich absolut nicht entschließen können, hn zu verlassen, setzt das fascistische Regime ein recht überzeugendes Argument entgegen, das di rekt die Brieftasche berührt: die Steuer. Die Junggesellensteuer hat beträchtliche Aende- rungen erfahren, die näher zu erörtern wohl nicht iier Mühe wert ist, denn sie lassen sich mit einem Wort zusammenfassen: Erhöhung der Steuersätze

ohne viel Mühe lösen könnten. Dies wären alles achtenswerte Personen, welche nicht den Härten des Lebens ausgesetzt sein würden. Beim letzten Kongreß der Taubstummen u. der Stummen in Bologna protestierten diese gegen die Befreiung von der Steuer, weil sie nicht zu jenen gerechnet werden wollten, welche nicht für die Ehe taugen. Die Befreiung wurde trotzdem beibehal ten. Die Ansicht dieser Unglücklichen hat jedoch ihre Bedeutung und verdient Beachtung. Wie wir gesehen haben, wurde die Ehelosigkeit

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 29.09.1926
Umfang: 6
der Einzelnen anheimgestellt.' Für die Zulassung zum Wettbewerb hat jeder Be werber der Kommission innerhalb bes Jänners 1V23 eine genaue Beschreibung seiner Tätigkeit zu Gunsten der Ämd, der Fischerei, und des Wogelfanges vorzule gen. Diesem Memoriale müssen bie Bestätigung des Direttore Didattico beigefügt werden. Die Lehrer können für kleine Prämien auch Schü ler vorschlagen, welche mit Taten oder Betspielen be wiesen haben, baß sie aus diesem Unterricht die ent sprechenden Früchte gezogen haben. Steuer

der toten Hand. Mit 1. Jänner 1927 tritt In den neuen Provinzen das kgl. Dekret vom 30. Dezember 1023, Nr. 3271, in Kraft, welches obaemmnte Steuer betrifft, mit der die Gemeinden, Wohltätigkeitsinstitute, Religionshäuser, Versor<?ungshäuser, Kirchenaufsichtsbehörden, Kirchen fonds, Brüderschaften, religiöse Vereinigungen und Institute seder Konfession und im allgemeinen alle moralischen Körperschaften juridischen Charakters, die das Privilegium^ unanfechtbarer Dauer haben, be rstet

. Um aber die Seuche zu lokali sieren und verschwinden zu machen, ist die Mitarbeit und der gute Wille von selten der interessierten Vieh besitzer notwendig. Ermäßigung der Aulosleuer. Infolge Verfügung des Ministeriums mit Datum des 25. Septembers teilt die Flnanzlntendanz der Gemeinden mit, daß jene Autobesitzer, die die Steuer noch innerhalb dieses Monats erlegen, eine Ermäßigung von acht Zwölf tem genießen. l Schriftleltung! Via Noma 2, Tel 4M 'l'osts, 255 I I Sprechstunden täglich von 3 bis 4 Uhr nachm

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