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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Dolomiten
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Seite 4 von 6
Datum: 16.10.1939
Umfang: 6
, ob diese neue Steuer ebenso wie die Umsatz- und Stempelgebühr auf den die Zablung Leisten den übertragbar ist oder nicht. Das Finanz ministerium hat sich bisher zu dieser Frage nicht geäußert, wenigstens nicht in offizieller Farm, nnd durch die Erörterungen in der Presse ist wenig geklärt worden. Am Klarheit zu schaffen muß vor allem fest- gestellt werden, ob es sich um eine direkt« oder indirekte Steuer handelt. Der der Steuer gegebene Name. „Einnahmen- st e u c i“, würde die Auffassung rechtfertigen

, daß es sich um eine direkte Steuer handelt. Durch ein Beispiel wird dies sofort klargostellt. Der Hausbcrr muß von der vom Mieter be zahlten Miete 2^ an Einnahmenfteucr ent richten. was nichts anderes wäre als eine weitere Gebäudcsteuer. Ebenso würde die vom Bäcker oder Fleischhauer zu entrichtende 27°ige Steuer van dem vom Kunden bezahlten Waren preis nur eine weitere Einkommensteuer da«» stellen. Wird diese 20?-ige Steuer aber vom Haus herrn oder vom Kaufmann auf den Kunde«, bozw. den Mieter übertragen und neben

dem Preis oder der Miete eingehoben, so haben wir den Fall der indirekten Steuer. Der Gesetzgeber hat jedenfalls nicht die Absicht gehabt mit der in Frage stehenden Steuer eine direkte Steuer zu schaffen, denn in diesem Fall« hätte er viel einfacher die geaenwärtige« Steuersätze erböht. Aus dem ganzen Text de« Gesetzes geht hervor, daß es sich nur um ein« indirekte Steuer handeln kann. Die bisherig« sehr komplizierte Umsatzgebühr wird nunmehr aufgehoben und durch die neue Einnahmensteue, ersetzt. Ferner

besagt der Ministerratsbeschluß, daß die Entrichtung der Einuahmensteuer auch die für deu Betrag in Frage kommende Quit- tungsstemvelgebiihr inbegreift. Diese zwei Ge bühren sind aber ausgesprochen indirekt« Steuern und als solche auf denjenigen über tragbar, der die Zahlung zu leisten hat. Als« nicht der Zahlungsempfänger hat die Gebühr effektiv zu entrichten, soudirn derjenige, welcher die Zahlung zu leisten hat. Der Zahlung«- empfänger ist aber für die Entrichtung der Steuer, somit deren Einhebung

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.09.1928
Umfang: 8
? in KraN ge- treten, Anmeldung der SpirZlnsvorrüle Mit Mmisterialdckret, das mit heutigem Tage in Kraft tritt, ist die Steuer für die Her stellung von Spiriuosen uin Lire 399 erhöht worden. Dieie Erhöhung betrifft auch die lagernden Bestände von Spirituosen und jene, die sich im Kandel befinden »nd für die bereits die Fabri kationstaxe entrich'et worden -st. In dieser Hin sicht wird folgendes verfügt: al Alle iene, welche mehr a's 100 Litergrad an Spirituosen und alkoholischen Flüssigkeiten ' halten

ist. ' d) Die Erhöhung von Lire 399 betrifft sowohl den reinen Weingeist, sei es in Form von Cognac. Ruhm. Branntwein, jedwede Zufü- gung von Bernnit und Marsala oder bereits in süfze Liköre umgewandelte Spezialitäten der vorerwähnten, ms auch in alkoholische Parfü- merieartikeln umgewandelt, die sich in dem oben genannten Datum in Depots befinden, die frei von der Steuer sind, wenn sie die oben er- wähnte Menge von 199 Liter Alkoholgehalt iiberfteigen. , es Im Falle einer Nichtanmcldung oder fal scher Angaben

wird eine Strafe von der dop pelten bis zu der zehnfachen Steuer, die durch den Betrug oder Betrugsversuch unterschlagen rpurde. auferlegt. , f) Die Steuer ist innerhq'' 30 Tagen nach prokumà. mclispsnsàkile per i kamkim, unico per l'igiene delle Lignote e per la toletta maschile. 87/ìkIl.IMKM «MISS, poro konaparte 14 - Plankenstein, Schriftsteller. Berlin. Greif: Prof. Dr. Andreas Analtasopulos. Zlthen: Ferdinand von Au, Geheimrat, Genf: Sebastian Realer, Bürgermeister, Ansberg: Dr. Kurt Hessen- Müller

. .s), -vie Steuer u? l»n?r>)q,o öv ^agen naa, «annn- chliesen, ve,lohten worden wäre. Ge>tern an dern Datum der Liquidierung zu entrichten sen. Supermtendan^Hark>^ dcrts sie ihre Ansicht Sie betrat itämlich zu- g° wird, bis die Neuaufforstunz die Größe herausgescl/nittenei' Bäumchen erlangen wird. Gestohlene Leintücher Eine Lieblingsblnache für die Herren Diebe ist entschieden die einer gewissen Carlotta Bor tolo» aus Pergin», aus der im Laufe der letz ten Monate bereits dreimal verschiedene Wäsche

öer Termin die Suspendierung der Steuer am ?l. Dezember 1VZ8 ab. Tlieàr» Moil^erte. lveraiulaunaen Edenkino. „Machet mir den Hof'. Ab heute! Sentimentale Kon:ödie mit dem berühmten Filmstar Laura la Plante. Vorstellungen: lim 5, KM Uhrl Ab 9 Uhr Zluftreten des weltbe rühmten Profesjo-s Frizzo, mit Madame Jvott- lie. Eignies aus dem Repertoire:, Überschwem mung. Theaterbrand, Tot im Experiment und Wechsel der Stunoe. Wetterbeobachtungen vom 2V. Sept. Mar. 10.0. Gestern: Baronu-ter 36.2, Temperatur

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 12.07.1934
Umfang: 6
und der Bestimmungen zum Kampf gegen die Fliegen erlaubt werden. Weiters soll der Obstver kauf in Kiosken, Ständen und im Wanderhandel, besonders in Kur- und Sommersrischorten, erleich tert werden^ Dom Rathaus Aufliegende Steuerrollen Vom Rathaus wird mitgeteilt: Ab 11^ Juli liegt im Steueramt der Gemeinde (Rathaus 2. Stock. Neubau) durch acht Tage die außerordentliche Steuerrolle der Ricchzeza Mobi le-Steuer für 1933 zur allgemeinen Einsichtnah me auf. « H « Wettbewerb slip einen Verbaunngsplan

festgestellt sind, die entsprechende Erhöhung der Steuer mit Wirk samkeit für das kommende Quadriennium machen. Der Steuerträger soll nicht zuwarten, bis die Finanz von amtswegen die Erhöhung des Ein kommens feststellt, sondern selbst die Erklärung nnerhalb des 31. Juli abgeben. Die unterlassene und zu spät einlangende Erklärung würde die An wendung einer Zusatzsteuer im Ausmaße von einem Drittel des höheren Steuerbetrages für ein Jahr nach sich ziehen. Jetzt lind allerdings nicht die Zeiten

das Jahr, vor dem die Erklärung abgegeben wird, in Betracht zu ziehen, in diesem Falle das Jahr 1932. 6. Vom Einkommen sind die staatlichen, Pro vinziell-, Gemeinde- lind Konsiliarsteuern als auch die Syndkatsbeiträge abziehbar. 7. Ebenso sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge für Fürsorgekassen, Pension und Kran kenkassen für Witwen und Waisen abziehbar. 8. Weiters sind auch die Beiträge für Pen sionen und Lebensversicherungen, die der Steuer träger für sich selbst und die eigenen Familien

angehörigen eingegangen ist, abziehbar. 9. Vom Reineinkommen ist der Abzug eines Zwanzigstels für jedes Familienmitglied, mit Aus nahme des Steuerträgers selbst, im Höchstausmaße von Lire 3000.— pro Kopf zulässig. 10. Als Familienangehörige kommen nach dein Gesetze auch die volljährigen Söhne in Betracht, die keinen eigenen Besitz haben und zu Lasten des Steuerträgers leben. 11. Hinsichtlich der Anwendung dieser Steuer ist es den Finanzämtern nicht gestattet, bei den Kreditinstituten und Sparkassen

Revision machen können, wonach das Einkommen so f'eftgeftellt wird, daß eine erhöhte Steuer be rechtigt ist. Damit das Ansuchen um die Herabsetzung der Besteuerung auch die Möglichkeit der Annahme biete, ist es unbedingt notwendig, daß die Be gründung sich nicht nur aus Vergleiche mit anderen Firmen, auf zeitweilige Stockungen und Schwan kungen auf dem Markte und auf Erscheinungen vorübergehenden Charakters stützen, Was die Veränderungen des Einkommens, das für die Entrichtung der Junggesellensteiler

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 29.12.1923
Umfang: 8
wird mit diesem Zeitpunkt zu Gunsten der Gemeinde eine Erwerb steuer eingeführt, die „alle jene Personen trifft, die einen Handel, ein Gewerbe oder freien Beruf bezw Kunst ausüben und daraus ein Einkommen 'über 2000 Lire beziehen.' Diese Steuer bezieht sich auf jenes Einkommen oder Teile des Eiukommens, das in der Gemeinde erzielt wird. Die Austeilung von solchen Einkommen hingegen, die ein uno derselbe Steuerträger in mehreren Gemeinden bezieht, wird im definitiven Wege durch jene Steueragentur ge regelt

, die die Veranlagung Oes Einkommens vor genommen hat. Davon werden die interessierten Gemeinden und der Steuerträger durch jene Ge meinde in Kenntnis geseht, m der der Steuerträger für die Einkommensteuer eingetragen ist. (Art. 3). Diese neue Erwerbsteuer wird nach dem Nein ertrag der ftaatl. Einkommensteuer mit einem P r o- zentsatz bis zum Höchstausmaße von 2^ sür Handel und Gewerbe (Kategorie B der Einkommen steuer). 1.65 für freie Berufe iKategorie E: Advo katen, Ärzte, Architekten, Künstler usw.) bemessen

werden wir aus diese Steuer noch zurückkom» men. Sie trifft u. E. auch nicht den Kern der Stra ßenerhaltungsfrage, denn zahlreiche Abnützer der Straßen können nicht herangezogen werden, da sie ihren Wohnsitz auswärts haben. ^ 5. Die Schantlizenzsteuer (Tassa di licenza). Die Gebühren sür die Erteilung der Schanklizenz ist durch das Gesetz Nr. 5784 von 1870 und zuletzt durch das kgl. Dekret Nr 1388 von 1922 als Jahres» steuer den'(Gemeinden zugewiesen. Bisher tvar das Ausmaß dieser Lizenzsteuer festgesetzt

: 1. Für Betriebe, in deiren nur weinhältige Ge tränke verabreicht werden: mit höchstens 10L des effektiven oder mutmaßlichen Mietwertes der Be triebslokale. jedoch mindestens 50 Lire. 2. Für Betriebe, in denen auch andere alkoholische Getränke verabreicht werden, mit 30L des Mietwertes, bezw. mindestens 50 Lire. Durch das neue Dekret, Art. 2l, wird der Steuer- Höchstsatz bis zu 20^ (Mindestbetrag L. 1W) für die erstgenannten Betriebe und bis zu 50F (Mindestbe trag L. 100) für die letzteren Betriebe ausgedehnt

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1930
Umfang: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Volksbote
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Seite 11 von 16
Datum: 06.05.1926
Umfang: 16
, den Angehörigen freier Be rufe bezüglich der Ricchezza Mobile und den Landwirten bezüglich der sogenannten Kre- dito Agvario-Steuer das Recht ein, durch eln einfaches, stempelfroies, bei der Gemeinde oder beim Steueramte einzubringendes An suchen um Herabsetzung der Steuer zu ver langen. Formulare für diese Ansuchen sind -bei dm Gemeindeämtern und beim Steuer amte zu erhalten. Jeder, bei dem die folgendm Vorausset zungen zutreffen, wird gut tun, Me anfangs erwähnte Frist zur Einbringung des An suchens

nicht zu versäumen, da sonst keine Möglichkeit besteht, eine Herabsetzung des Gefchäftseinkommens schon vom 1. Jänner 1927 an zu erreichen. Die Voraussetzungen sind: 1. Cs muß sich um ein Einkommen aus dem Betriebe eines Handels- oder Gewerbes, freien Berufes, einer selbständigen Land wirtschaft oder aus der Pachtung einer Land wirtschaft Händen, welches mit der Ricchezza Mobile-Steuer Cot. B oder C direkt beim Steuerträger versteuert wird. Elnkommm aus Dienst- oder Lohnbezügen sind ausge-. schlossen

, mit welchem er in der Steuerliste eingetragen ist. Treffen diese Voraussetzungen zu, — und es wird dies bei so manchem der Fall sein, — so kann mit Aussicht auf Erfolg das An suchen um Herabsetzung der Ricchezza Mo bile-Steuer eingebracht werden. Der schlechte Wirtschaftsgang im heurigen Jahr allein gibt jetzt noch keinen Grund ab, um Steuerermä- ßibgung «inzukommen. Vielmehr kann sich ein solches Ansuchen nur auf den Geschäftserfolg im Durchschnitt der beiden Jahre beziehen, die dem Jahre des Ansuchens vorauÄiegen

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Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 26.04.1937
Umfang: 6
Volkswirtschaft Ablösung derJmmoMiar-Steuer Anrechnung der Anleiheralen Die Kgl. Finanzintendanz teilt mit Note Nr. 419 vom 24. April mit: Die Ablösung von der Immobiliarsteuer kann von den Anleihezeichnern jederzeit bis 31. Dezember 1937 vorgenommen werden. Jene Anleihezeichner, die nach dem 31. März um die Ablösung bereits angesucht haben oder noch ansuchen, müssen außer den 90$ des Anleihebetrages auch die Zinsen in der Höhe von 5$ (pro Jahr gerechnet) auf diese 90$ ab 1. April 1937

vom Tage der Ein zahlung jeder Rate bis zum Tage der end- ailtigen Einzahlung der Ablösung zugunsten des Anleihebezeichners) angerechnet wird, abgezogen. Auch jene Anleihezeichner, die bereits alle sechs Raten der A n l e i h e einbezahlt haben, können um die Ablösung der Immobiliar steuer bis 31. Dezember 1937 ansuchen. In diesen Fällen werden nach der Einreichung des diesbezüglichen Gesuches von der Efatto- ria die bereits eingezahlten Raten der Immo- biliar-Steuer Zurückgezahlt und die Finanz

intendanz ordnet die Rückersetzung der 10$ an. die für die Anleihe mehr bezahlt wurden, vorbehaltlich der Verrechnung der Zinsen. Somit haben also jene Zeichner, die bis 31. Dezember 1937 bereits sämtlich Raten der Anleihe eingezahlt haben, keine weitere Zahlung mehr zu leisten. Unterscheidung der Zahtterniine für die Anleihe und für die JmmoLiliarsteuer. Wie bereits in den „Dolomiten' vom 17. April berichtet, ist hinsichtlich der Einzahlungstermine der Raten der Anleihe und der Jmmobiliar- steuer

zu unterscheiden: Die Raten der Anleihe können ohne Der« laumniszuschlag (mora) jeweils bis zum letzten Tage der Fälligkeitsmonate April, Juni, August. Oktober und Dezember eingezahlt werden. Hingegen sind die Raten der I m m o b i l i a r- steuer wie die gewöhnlichen Steuern bis spä testens 18. der Steuermonate einzuzahlen. Reglement der Sqndikatsveiträge. Die „Eazz. Uff.' vom 24. ds. veröffentlicht das kgl. Dekret vom 23. Jänner l. I.. welches das Reglement der Syndikatsbeiträge enthält. Das Dekret besteht

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.02.1934
Umfang: 6
sind und dort die Steuer entrichten Cucchetti hielt eine kurze Begrüßungsansprache, sollen und daß gleichzeitig auch der Arbeitsgeber, worin er dem Reichskommissär für seinen Besuch wenn sie In einer anderen Gemeinde beschäftigt dankte. Er wies auf die von der Vereinigung ent- sind, diese Steuer für seinen Angestellten entrichtet, faltete Tätigkeit hin und hob hervor, daß sich die j Vom Ministerium wurde verfügt, daß diese Mitgliederzahl verdoppelt hat. Es wurde auch ^ Mißstände abgeschafft

für die Einzahlung der àn Ià ^à Mahieri'^ sich langt, wenn es sich herausstellt, daß der Steuer- ».A..^.'iräger auch in emsm anderen Verzeichnis für die zur Beibehaltung des Zugehörigkeitsgesühls und steuertragtlche ^erp> lichtung ein getragen i,l. der Sprache des Vaterlandes. Die „Dante Ali- ghieri' hat in dieser Hinsicht eine sehr erfolgreiche Erkennungszeichen sUV «ÄS ZUM Tätigkeit entfaltet, was sich besonders beim Aus- Verllauf bestimmte Eaelwtla bruch des Weltkrieges bewies, als die meisten aus- Yen

, die nicht mit einem T<>x^meter r^rse' en sind, der Zirlulationssleuer. die sür die Privatautos vor-^esàn ist, unteri'-oàn. In Anbetracht, daß sich in kleineren Zentren die Anwendung der höheren Steuer nicht vorteilhaft auswirken könnte, wird der Art. 105 des kgl. De kretes öom 8. Dezember 1933, Nr. 1740, der kür die Fahrzeuge, die für den Plal'dknft zugel 'en sind, jedoch nicht mit einem Taxameter ver'r'en sind, anstatt des Tarifes für Prwatautos jenen für 2,7.etautos angewendet, mit Ausschluß des Beitra ges

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 30.12.1934
Umfang: 8
ist auch die letzte heurige Rate der Uebernachtungs steuer fällig und muß dieselbe bis spätestens 16. Jänner erlegt werden. -» Die Anmeldung privater Auslandsguthaben Aus mehreren Anfragen ersehen wir, daß be züglich der. Anmeldung privater Auslandguthaben im Sinne des Devisendekretes vom 8. Dezember nicht überall Klarheit herrscht. Zur Beantwortung der Frage ist die Kenntnis des Art. 3 des Devisendekretes notwendig, der lautet: „Alle italienischen Staatsbürger, die in Italien und den italienischen Kolonien

ist. DaS kontinentale Hochdnirkaebiet ist mit seinem Zentrum über Mestruala«« unverändert aeblieben. Das atlantische Hochdruckgebiet beherrscht Marokko. lieber Italien, bedeckter Himmel mit Nebeln Über Nord- und Süditalie». Leichte Negenaüsse in Mittel- und Süditalim. Leichte Winde. Temperatur gleich bleibend. «SN««»» Rathaugkeller: Jeden Abend Konzert und Tanz. vominikanerkeller: Jeden Abend Konzert. Dominikaner-Keller: Großer Silnester-Rummek. Verstärktes Orchester. Eintritt Lire 1.56 inkl. Steuer; bis 3 Uhr früh

. Der Film ist eine Art humorislische Parodie mit gemischtem Inhalt der Filme ..Ben Hur' und ,,Im Zeichen des jtreifes'. Die Harmonie der Bllder. .die Ideen, die Koniequenz. mit der sich vie Ereignilse abspielen, ein Stab hervorragender Sch>'u- punkte, die von werden dürste». Beginn: 4.4S, keiner .. sii anderen Vorstellung geboten 6.10, 8. 9.4S Uhr. Große SilvesZerfeier im Nachauskeller Schöne Dekorationen» Ueberraschun» gen» gemütlich wie jeàes Äahr. Ein tritt Lire 5'— exKlus. Steuer

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 18.09.1938
Umfang: 8
. Im Handel: a) Kurse für erste Aus bildung; b) Kurse für qualifizierte Ar beiter; c) Kurse für die Führung von Kleinbetrieben; d) Fortbildungskurse. Kredit- und Versicherungs- wesen: a) Fortbildungskurse für An- gestellte im Kreditwesen; b) Fortbildung?- kurse für Angestellte im Versicherungs wesen; c) Kurse sür die Angestellten in den Diensten des Steuer- und Pacht wesens. Sluinea-Stlpendìe» „V. MWlli' Auch in diesem Jahre wurde vom Tq- neralkommando der Jugend des Littori? sin Wettbewerb um 150

von 94 Stipendien zu je 500 Lire für Mttelschul- und Volksschullehrer vor, welche sW in besonderer Weise für die GJL verdient gemacht haklen. An diesem Wettbewerb können sich alle Volks- und Mittelschullehrer der Provinz beteiligen. Sie müssen der Partei und der italienischen Rasse angehören, verehe licht sein und sich freiwillig und fortlau fend in den Dienst der Jugendorganisa tionen gestellt haben. Wir beantworten unseren Lesern und Abonnenten Anfragen auf allen Rechts gebieten, in Steuer- und Taxenangele

erflossen sind, ist uns bekannt, daß auch der oberste Gerichts hof sich in obigem Sinne ausgesprochen hat. Wir werden, wenn Sie es wünschen sollten, Ihnen auch diese Entscheidung beschaffen können. Konsumskeuer Pachtverträge Mit Zirkular Nr. 25768/1 tes Innen- Ministeriums vom 19. August wird auf merksam gemacht, daß in den Konfum- steuer-Pachtoerträgen die Klausel der still schweigenden Erneuerung des Vertrages nicht angewendet werden darf, sondern die Bestimmungen der Artikel 284 und 337

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.07.1936
Umfang: 6
. Ankunft Bologna 17.20. Bologna—Bolzano: Bologna ab 19.53, Verona an 21.16, Verona ab 21.21, Bolzano an 22.52. Abfahrt Bolzano 10.45, Verona an 12.18, Abfahrt von Verona 12.25, Bologna an 13.4S Uhr. In Bologna haben die beiden neueingesührten Schnellzüge Anschluß mit Roma. Die Züge füh ren Wagen 1. und 2. Klasse und Speisewagen. und die Flucht der letzten, vom Negus personlich Buchhandlung Athesia 50, Leiter Giovanni 50. 10.2SS Zunggesellen im Alio Ääige bezahlen àem Staate ?.S Millionen Lire Steuer

Der ledige Stand ist heutzutage in nicht beson ders hohem Ansehen und jenen hartnäckigen Jung gesellen, die sich absolut nicht entschließen können, hn zu verlassen, setzt das fascistische Regime ein recht überzeugendes Argument entgegen, das di rekt die Brieftasche berührt: die Steuer. Die Junggesellensteuer hat beträchtliche Aende- rungen erfahren, die näher zu erörtern wohl nicht iier Mühe wert ist, denn sie lassen sich mit einem Wort zusammenfassen: Erhöhung der Steuersätze

ohne viel Mühe lösen könnten. Dies wären alles achtenswerte Personen, welche nicht den Härten des Lebens ausgesetzt sein würden. Beim letzten Kongreß der Taubstummen u. der Stummen in Bologna protestierten diese gegen die Befreiung von der Steuer, weil sie nicht zu jenen gerechnet werden wollten, welche nicht für die Ehe taugen. Die Befreiung wurde trotzdem beibehal ten. Die Ansicht dieser Unglücklichen hat jedoch ihre Bedeutung und verdient Beachtung. Wie wir gesehen haben, wurde die Ehelosigkeit

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