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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Volksbote
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Seite 2 von 12
Datum: 25.08.1927
Umfang: 12
sind, welche sich zur gemeinsamen Verarbeitung ihrer Maische und zum gemeinsamen Der- kauf des Weines zusammengeschloffen haben. Der Reichsverband der Genossenschaften gibt sich mit diesem vorläufigen Erfolge noch Nicht zufrieden und- hofft, auf Grund der von ihm gegenüber dem Finanzministerium vor gebrachten juristischen, wirtschaftlichen und praktischen Gründen, doch noch die gänzliche Befreiung der Kellereigenossenschaften von der Ricchezza Mobile-Steuer zu erreichen. neuteaelimg Des Fletschte» lautes in bet Provinz Palzaua

oder mündlich bekannt zugeben. Das Abfolventenfyndikak d. Provinz Bolzano Kellereigenosienschatten und Mcchem Mobile-Steuer Die Kellereigenossenschaften wurden bisher in der Praxis der Steuerämter bezijglich der Einhebung der Ricchezza' Mobile-Steuer gleich wie die Weinhandlungen, also als reine ErMvbsunternehmungen bchandelt. während die Genoffenschasten stets dagegen einwen deten» daß sie nur den gemeinsamen Verkauf der eigenen Erzeugnisse ihrer Mitglieder be sorgen und deshalb nicht anders behandelt

werden sollten, wi« der einzeln« Grundbe sitzer, der schon von der Grundsteuer und der Steuer aus den landwirscha sülchen Reiner trag getroffen ist und für den Verkauf seiner eigenen Erzeugnisse keine'Ricchezza Mobile- Steuer zahlen muß. Wenn auch der Grund satz dek gänzlichm Befreiung von der Ric chezza Mobile-Steuer sich nicht durchsetzen ließ, ist es doch dank der Bemühungen des Reichsoerbandes ddr Genossenschaften ge lungen, einen kleinen Vorteil in der Bestem- vung

der Kellereigenoffenschasten zu erreichen. Im vergangenen Juni.wurde zwischen der Mnanzvvrwaltung und dem Präsidenten de« Relchsverbandes der Kellereigenaffenschaften ein Abkommen über dir Berechnung de« der Rikchssza Mobile-Steuer der KestEvei-eyoffeu- fchsöien za Grunde » tagend«, GtzckwMoens 1. Die Klassifizierung des frischen Fleisches von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) und Schweinen, die aus dem Ausland kom men, muß vom Tierarzt des Bestimmungs ortes gemäß den Bestimmungen 1 bis 8 des Präfekturserlasses und mit Rücksicht

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 08.11.1930
Umfang: 6
nicht so sehr, wie es den Anschein hat. Können Sie sich daran erinnern, wie Sie das Nadfahren gelernt haben? Sie setzen sich aufs Ncvd, ließen sich schiebeu, fieleil vielleicht einige Male auf die Nase, und plätzlich hatten Sie es ersaßt. Radfahren ist Gefühlssache, llind Fliegen auch. Mensch und Materie müssen eins wer den. Der Flieger muß in seinem Flugzeug aufgehen. Stur so lernt er es völlig beherr schen. Die sinnvolle Betätigung der Flugzeug steuer — Höhen, und Tiefensteusr, Seiten steuer und Ouerfteuer — ist Ergebnis

eine dreidimensionale Angelegenheit. Man muß drei Steuer handha ben: Höiien- und Tiesensteuer, Seitensteuer, Querueuek, Letzteres dient zur Erhaltung des Gleichgewichtes in der Querlage uud beim Kur venfliegen. Die Handhabung dieser Steuer wird durch ständige Uebung bei den Schulflügen er lernt. Das Schulflugzeug hat doppelte Steuerung» für den Lehrer und für den Schüler. Langsam gibt der Lehrer die Steuer nacheinander frei; der Schüler muß sich in deren Handhabung ein fühlen. Nach etwa ZV Schulflügen

(jeder von 4 bis g Minuten Dauer) steigt der Lehrer aus der Maschine. Der „große, langersehnte Moment', der er ste Alleinstug. ist da. Jetzt fehlt nur »och die Uebung und die Erfahrung. Mit jedem Flug steigt das Sicherheitsgefühl. Selbstverständlich bleibt es nicht bei der Bedienung der drei Steuer alleili. Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Aufgaben, unter anoerem die Wartung und Uebermachung des Motors und verschiede ner Instrumente (Geschwindigkeit^ und Höhei^ messer, Oeldruckmanometer usw., die Beobach tung

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1930
Umfang: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 21.05.1937
Umfang: 8
Freundschaft zwischen den beiden Völkern sei von der Politik der römi^ schen Protokolle vertieft und verstärkt worden. 'j Im gleichen Sinne berichten die übrigen öfter« reichischen Blätter. QTRBQ IBslNDrD Lohnerhöhungen und Fa» milienzusclMe fallen nicht unter die R. M. Steuer minister Graf Ciano di Cortellazzo ein Frühstück, an dem die Persönlichkeiten des königlichen Ge folges und der italienischen Gesandtschaft in Bu dapest teilnahmen. Ver König und der Neichsverweser auf der Jagd. Am Nachmittag nahm

ist hier eingetroffen und wurde vom Präfetten, dem Verbandssekretär und den Behörden, von den Ostafrika-Heimkehrern, den Fascisten, den Organisationen und der Be völkerung mit großen Kundgebungen empfangen. Roma, 20. Mai. Der Minister-Parteisekretär gibt mit Verord nungsblatt Nr. 811 bekannt: „Infolge der Lohnangleichungen kommen viele Arbeiter auf einen höheren Lohn als das für- die N. M.-Steuer Kat. C. 2, festgesetzte steuerbare Minimum von Lire 600 pro Monat oder L. 300 pro Halbmonat oder L. 1S0 pro Woche

. Das Finanzministerium hat laut Verordnung des Duce verfügt, daß die genannte Kteuer nicht zur Anwendung kommt, wenn das steuerbare Mi nimum insolge Lohnerhöhungen erreicht wird? die eventuell vorgenommen Besteuerungen wer den eingestellt. Gleicherweise wurde verfügt, daß die den Ar beitern auf Grund des Gesetzdekretes vom 21. Au gust 1936, Nr. 1632 ausgefolgten Aamilienzu- schüsse nicht der Ricchezza Mobile Steuer unter worfen sind und bei Festsetzung des steuerbaren Minimums nicht in Anrechnung gebracht

der Syndikatslessera auf das Minimum von 1 Lira angekündigt. Tag für Tag trifft das Regime seine Maßnahmen auf dem Ge- biete der Fürsorge und der Unterstützung der Ar- beiler. Die Befreiung von der R. M.-Steuer, die einer Sie englische Presse-M imett m Roma, 20. Mai Die reservierte Haltung der italienischen Presse zu den britannischen Ereignissen und zu den täg lichen Provokationen seitens zahlreicher Londoner Blätter konnte den Haßausbruch gegen unser Land nicht dämmen. Die italienischen Blätter haben seit

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
. Die Freilegungsarbeiten wurden unverzüglich aufge nommen und so konnte noch am gleichen Tage der Verkehr aufgenommen werden. Gestern früh war die Straße wieder vollkommen freigelegt. Apothekendienst. Ab heute, Samstag, bis Samstag der kommen den Woche versieht den Nachtdienst die Spital-Apo theke in der Via Regina Elena. Die Nachtdienst haltende Apotheke bleibt bis 21 Uhr offen. Zur Steuer für Rutotransporte Infolge des Inkrafttretens des kgl. Gefetzesde- kretes vom 2. Dezember 1V3S Nr. 2097 hat der fa scistische

Reichsverband der Weinhändler den kom petenten Aemtern nachstehende Fragen, welche die Weinhändler betreffen, vorgelegt: 1. Welcher Prozentsatz des größeren oder ge ringeren Gewichtes, das bei der Fracht in Zentner und Kilometer für die Besteuerung angegeben wird, wird toleriert, wenn an Stelle der Ver ladung nicht die entsprechenden Möglichkeiten vor handen sind, das Gewicht genau zu bestimmen. 2. Wenn die Lastwagen die leeren Gebinde mit sich führen, ist das die Steuer für den Transport der leeren Gebinde

oder für die gefüllten bei der Rückfahrt zu entrichten und wird die neue Steuer auf die Ware allein, welche die Fässer enthalten, angewendet? 3. Da die Steuer nach Zentnern und Kilometern berechnet für Transports im Bereiche der Gemein de nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entrichten ist. wird sie für Transporte die über die Gemeinde hinausgehen von den Grenzen der Ge meinde an berechnet und wie sind diese Grenzen für die Kilometerberechnung festzustellen? Aiihrl nach einem Jahre in der gleichen Wohnung

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 30.12.1934
Umfang: 8
ist auch die letzte heurige Rate der Uebernachtungs steuer fällig und muß dieselbe bis spätestens 16. Jänner erlegt werden. -» Die Anmeldung privater Auslandsguthaben Aus mehreren Anfragen ersehen wir, daß be züglich der. Anmeldung privater Auslandguthaben im Sinne des Devisendekretes vom 8. Dezember nicht überall Klarheit herrscht. Zur Beantwortung der Frage ist die Kenntnis des Art. 3 des Devisendekretes notwendig, der lautet: „Alle italienischen Staatsbürger, die in Italien und den italienischen Kolonien

ist. DaS kontinentale Hochdnirkaebiet ist mit seinem Zentrum über Mestruala«« unverändert aeblieben. Das atlantische Hochdruckgebiet beherrscht Marokko. lieber Italien, bedeckter Himmel mit Nebeln Über Nord- und Süditalie». Leichte Negenaüsse in Mittel- und Süditalim. Leichte Winde. Temperatur gleich bleibend. «SN««»» Rathaugkeller: Jeden Abend Konzert und Tanz. vominikanerkeller: Jeden Abend Konzert. Dominikaner-Keller: Großer Silnester-Rummek. Verstärktes Orchester. Eintritt Lire 1.56 inkl. Steuer; bis 3 Uhr früh

. Der Film ist eine Art humorislische Parodie mit gemischtem Inhalt der Filme ..Ben Hur' und ,,Im Zeichen des jtreifes'. Die Harmonie der Bllder. .die Ideen, die Koniequenz. mit der sich vie Ereignilse abspielen, ein Stab hervorragender Sch>'u- punkte, die von werden dürste». Beginn: 4.4S, keiner .. sii anderen Vorstellung geboten 6.10, 8. 9.4S Uhr. Große SilvesZerfeier im Nachauskeller Schöne Dekorationen» Ueberraschun» gen» gemütlich wie jeàes Äahr. Ein tritt Lire 5'— exKlus. Steuer

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 29.11.1938
Umfang: 6
der Provinz Bol zano gibt bekannt: Die „Gazz. Uff' vom 17. ds. veröffentlicht das tgl. Ge setzdekret vom 0. November 1938 Nr. 1720, mit welchem die einmalige außer ordentliche Steuer auf privaten Indu strie- und Handelsbetrieben und Gesell schaften eingeführt wird, welche am 5. Oktober 1936 bestanden haben und bei Inkrafttreten des neuen Gesetzdekretes in die R.M.-Steuerrolle, Kategorie B. für das Jahr 1938 eingetragen sind,' bezw. sich im Besitze von Mobiliareinkommen für dieses Jahr befinden

von dem Zick-zack erholt. ^Vorschriften für die Wiederherstellung ursprünglichen Fahrtrichtung sind War einfach. Man dreht das Steuer W nach der Richtung, in der der rück- Wirtigc Teil des Wagens gleitet. Wenn «- Auw rückwärts nach links schleudert, lenkt man den Wagen sofort .nach und zwar in dem Maße, daß die ^gung neutralisiert wird. War die ^chwindjqkeit der Maschine hoch, dann sich das Spiel auf der anderen Sei- ^ wikderholen. Dann heißt es das Steu- ' m nach der anderen Seite drehen 'Io weiter, .his

öffnen und die Handbremse ziehen, die auf die Welle oder aus die Hinteren Räder wirkt, um auf diese Mei se ein Schleudern des rückwärtigen Tei- den Rädern keinen richtigen Halt bietet, iles der Maschine hervorzurufen, das viel Hauptgebot bei dem Fahren auf nassen oder schlüpfrigen Straßen ist das Ver meiden von Bremsbewegungen. Man verlangsamere sein Tempo möglichst durch den Gebrauch der Gänge und ver wende den Motor als Bremsmittel. Ebenso ist es ratsam, das Steuer nur sehr leicht in den Händen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 09.07.1936
Umfang: 6
. Ankunft Bologna 17.20. Bologna—Bolzano: Bologna ab 19.53, Verona an 21.16, Verona ab 21.21, Bolzano an 22.52. Abfahrt Bolzano 10.45, Verona an 12.18, Abfahrt von Verona 12.25, Bologna an 13.4S Uhr. In Bologna haben die beiden neueingesührten Schnellzüge Anschluß mit Roma. Die Züge füh ren Wagen 1. und 2. Klasse und Speisewagen. und die Flucht der letzten, vom Negus personlich Buchhandlung Athesia 50, Leiter Giovanni 50. 10.2SS Zunggesellen im Alio Ääige bezahlen àem Staate ?.S Millionen Lire Steuer

Der ledige Stand ist heutzutage in nicht beson ders hohem Ansehen und jenen hartnäckigen Jung gesellen, die sich absolut nicht entschließen können, hn zu verlassen, setzt das fascistische Regime ein recht überzeugendes Argument entgegen, das di rekt die Brieftasche berührt: die Steuer. Die Junggesellensteuer hat beträchtliche Aende- rungen erfahren, die näher zu erörtern wohl nicht iier Mühe wert ist, denn sie lassen sich mit einem Wort zusammenfassen: Erhöhung der Steuersätze

ohne viel Mühe lösen könnten. Dies wären alles achtenswerte Personen, welche nicht den Härten des Lebens ausgesetzt sein würden. Beim letzten Kongreß der Taubstummen u. der Stummen in Bologna protestierten diese gegen die Befreiung von der Steuer, weil sie nicht zu jenen gerechnet werden wollten, welche nicht für die Ehe taugen. Die Befreiung wurde trotzdem beibehal ten. Die Ansicht dieser Unglücklichen hat jedoch ihre Bedeutung und verdient Beachtung. Wie wir gesehen haben, wurde die Ehelosigkeit

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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 29.09.1926
Umfang: 6
der Einzelnen anheimgestellt.' Für die Zulassung zum Wettbewerb hat jeder Be werber der Kommission innerhalb bes Jänners 1V23 eine genaue Beschreibung seiner Tätigkeit zu Gunsten der Ämd, der Fischerei, und des Wogelfanges vorzule gen. Diesem Memoriale müssen bie Bestätigung des Direttore Didattico beigefügt werden. Die Lehrer können für kleine Prämien auch Schü ler vorschlagen, welche mit Taten oder Betspielen be wiesen haben, baß sie aus diesem Unterricht die ent sprechenden Früchte gezogen haben. Steuer

der toten Hand. Mit 1. Jänner 1927 tritt In den neuen Provinzen das kgl. Dekret vom 30. Dezember 1023, Nr. 3271, in Kraft, welches obaemmnte Steuer betrifft, mit der die Gemeinden, Wohltätigkeitsinstitute, Religionshäuser, Versor<?ungshäuser, Kirchenaufsichtsbehörden, Kirchen fonds, Brüderschaften, religiöse Vereinigungen und Institute seder Konfession und im allgemeinen alle moralischen Körperschaften juridischen Charakters, die das Privilegium^ unanfechtbarer Dauer haben, be rstet

. Um aber die Seuche zu lokali sieren und verschwinden zu machen, ist die Mitarbeit und der gute Wille von selten der interessierten Vieh besitzer notwendig. Ermäßigung der Aulosleuer. Infolge Verfügung des Ministeriums mit Datum des 25. Septembers teilt die Flnanzlntendanz der Gemeinden mit, daß jene Autobesitzer, die die Steuer noch innerhalb dieses Monats erlegen, eine Ermäßigung von acht Zwölf tem genießen. l Schriftleltung! Via Noma 2, Tel 4M 'l'osts, 255 I I Sprechstunden täglich von 3 bis 4 Uhr nachm

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 28.05.1939
Umfang: 8
genehmigt. Diese Revisionen der Grund- und Höuserbewcrtuny hinsichtlich der Steuer veranlagung werden von der Kataster- verwaltung und den technischen Finanz ämtern in Zusammenarbeit mit den kor porativen Vertretungen und den in jeder Gemeinde und Provinz aufzustellenden Schätzunyskommissionen — unter der obersten Kontrolle einer Zentralschät- zungskommission in Roma — im Zeit räume von drei Jahren durchgeführt wer den. Nunmehr sind die näheren Bestim mungen über diese Generalrevision, und zwar zunächst

! nach den Kollektiv verträgen in Anrechnung gesetzt, auch wenn die Arbeit vom Besitzer selbst ver richtet wird. (Nach der Kulturart und nach der Wer tigkeit des Bodens) wird dann der steuer bare Wert in einem bestimmten Tarise pro Flächeneinheit (Quadratmeter) fest gesetzt. Nach diesem Tarife wird die Bo- denertragssteuer berechnet, während dos Einkommen der Grundpächter der Ric- che-;a-Mabilc-S!euer unterliegt. Die Bodenertraassteuer ist vom Ei gentümer oder Besitzer der betreffenden Liegenschaft zu ragen

> arien und Bodenivertigkeir, wie sie der> malen vorbanden oder mangels solcher durck Anwendung von Steuersätzen, wel che das Ministerium festsetzt. Die Gemeindeichätzungskommission be steht aus Grundbesitzern der Gemeinde, die zur Halste vom Finanzinendanten u. vom Podestà ernannt werden, und einem landwirtschaftlichen Arbeiter, der vom Finanziniendanten ernannt wird. Bis zur Festsetzung der neuen Steuer sätze bleiben die derzeitigen Steuerbeträ- ge und Steuerzuschläge unveränderlich, ausgenommen

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 23.08.1929
Umfang: 6
und lebenslängliche Zu weisungen) teilhaftig. Gleichzeitig wird in Erinnerung gebracht, daß auf Grund des Artikels 3 dos Gesetzes vom 9. Dez. 1928, Nr. 2834, derjenige, der seine Ein künfte um wenigstens ein Viertel niedriger an gemeldet hat als sie effektiv sind und von amts- wegen festgestellt werden, einer Strafe im Aus maße von einem Drittel der Differenz zwischen der Jahressteuer, die er angemeldet hat, und der Steuer, die auf Grund der Fatierung zu bezahlen wiin, fällig wird. 6s liegt daher im Interesse

der Steuerzahler, !sich an die Bestimmungen des Artikels 6 des Reglements, genehmigt mit kgl. Dekret vam 28. Jänner 1929, Nr. Z60, zu halten, auf Grund Welcher jede Fatierung die notwendigen Daten enthalten muß, um die Person des Steuer zahlers und dessen Einkünfte sowie die Trund- elemente, die die Höhe derselben rechtfertigen, feststellen zu können. Als solche Elements wer den z. B. betrachtet: der Geschäftsumlauf, das Bruttoeinkommen, die jährlichen Passiva, die auf dem Betrieb lastenden Verwaltungsspesen

, die Versicherungsquoten usw. Bis zum 31. August wurde mit den gleichen Vergünstigungen auch der Fatierungstermin für die Junggessllensteuer für diejenigen ver längert, die bisher diese Steuer nicht bezahlt haben und die vor dem 1. Jänner 1029 das 25. und 3g. Lebensjahr vollendet haben. Die Steuerträger nierden aufmerksam ge macht, doch die notwendigen Fatierungsformn- lare bei den Distriktssteuerämtern vezogen wer den können, wo auch alle notwendigen Aus künfte erteilt werden. 1. Wettbewerb der Oberelfcher Dopolavoro

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 02.08.1936
Umfang: 8
der Zirkulationssteuer für Fuhrwerke mit Tierbespannung und Fahrrädern bekannt: 1. Vom.1. bis 31. August 1936 sind bei den Ge- meinde-Esattorien der Provinz die Metallschilde, durch welche die Entrichtung der Zirkulations steuer für Fuhrwerke mit Tierbespannung und Fahrrädern nachgewiesen wird, als auch die Ver schlußsiegel erhältlich. 2. Innerhalb der genannten Zeit haben die Be- itzer von Fuhrwerken und Fahrrädern die provi- orischen Zertifikate durch die Metallschilde zu er- etzen. 3. Das Metallschildchen

u. das Versicherungs siegel werden vom Esattore nur gegen Vorweis des provisorischen Zertifikates oder gegen Entricht der Steuer ausgefolgt. 4. Für den Ersatz des provisorischen Zertifika tes ist kein Entgelt zu entrichten. 5. Die Metallmarke für die Fahrräder muß an der Gabel des Rahmenbaues mit dem Preßsiegel befestigt werden, und zwar so, daß das Siegel O.N.B, an der Außenseite der Flügel der Metall marke aufscheint. 6. Bei den Fuhrwerken mit Tierbespannung sind die drei Flügel des Siegels in die Oeffnungen

- ren, mitten erwähnten Schildchen vexsehen sein. Gegen alle, welche nach dieser Zelt ohne Schild chen, getroffen werden, auch wenn sie das provi sorische Zertifikat besitzen,. Wird Kontravention er hoben. Bei dieser Gelegenheit wird aufmerksam ge macht, daß die landwirtschaftlichen Fuhrwerke, für welche die Tessera ausgestellt worden ist, daß sie von der Steuer befreit sind, nicht für den Transport von landwirtschaftlichen Produkten zu den Märkten. Devots. Kellereien usw. aebracht. werden dürfen

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