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Alpenzeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 09.09.1934
Umfang: 8
'1 i èciis .Aipènzeililng- Tonntag, den 9. September 193^, Xll Aus Merano unà Die Gemeinäesteuern für ckas Jahr 1935 Der Bürgermeister der Stadt Merano gibt bc- kannt, daß auf Grund der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen svwie der Genehmigung der kgl. Präfektur im Jahre 1935 im Stadtgebiete von Merano folgende Gemeindesteuern Zur Anwendung gebracht werden: a) Mietwertsteuer (I. sul valore locativo): b) Viehsteuer (I. sul bestiame): c) Steuer auf Ziegen (I. sugli animali caprini

): d) Hundesteller (I. sui cani): e) Steuer auf öffentliche und private Fahrzeuge (I. sulle vetture pubbliche e private): f) Hausangestellten-Steuer (I. sui domestici): g) Klavier- und Billard-Steuer (I. sui piano forti e bigliardi): h) Handels- und Gewerbe-Steuer sowie für Künste und freie Berufe (I. sulle industrie, i commerci, le arti e le professioni): i) Patentsteuer (I. di patente): l) Lizenzsteuer (I. di licenza): m) Steuer auf Erpreßkaffeemaschinen (I. sulle macchine da caffè tipo espresso

): n) Aufschriften-Steuer (T. sulle insegne): an Steuer für Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und von Straßenuntergrund (T. sulla occupazione spazi ed aree pubbliche e sotto suolo stradale). Die Einwohner der Stadtgemeinde Merano, welche sich in der wie folgt angegebenen Lage be finden, werden aufgefordert, innerhalb dös 2V. Septembers ds. Jrs. beim städt. Finanz- mnte (Rathaus Merano, 2. Stock, Zimmer 60), ° während der Amtsstunden ihre Steuererklärung abzugeben und es werden zu diesem Zwecke seitens

' des genannten Amtes eigene Formulare ausge folgt und für jede eingereichte Erklärung Bestäti gung erteilt: > M i e t w e r t st e u e r: Wer ein mit eigenen oder mit fremden Möbeln eingerichtetes Wohnhaus oder Teile eines solchen innehat. Zur Abgabe dieser Erklärung ist auch der Hausbesitzer verpflichtet, welcher für die Be zahlung der Steuer durch den Mieter verantwort lich ist, jedoch das Recht der Rückforderung gegen denselben besitzt. Diese Steuer wird auf Basis des Mietwertes berechnet

, und zwar: von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent: von 3001 bis WM mit 5 Pro zent-, von Lire 0000 bis 12.000 mit 6 Prozent; von Lire 12001 bis 24.000 mit 7 Prozent und von Lire 24.000 aufwärts mit 8 Prozent. Für jedes Kind zu Lasten des Steuerträgers wird die Steuer um 3 Prozent herabgesetzt. Steuer auf den Viehbestand: Diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh oder Ziegen besitzen. Die Steuer wird mit 1 Prozent auf den mittleren Wert der Tiere bemessen, ausgenommen die Ziegen, für welche , eine Steuer

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Dolomiten
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Seite 5 von 16
Datum: 04.09.1937
Umfang: 16
'. iiiiiiiuuimuuiuuuuj Merano föcittctttbcficitcvit für 15)37 in Merano. Der Padesta gibt nach Einsichtnahme in den Einheitstcrt der lokalen Finanzen sowie auf Grund der von der kgl. Präfektur genehmig ten eigenen Beschlüsse bekannt, daß ab 1. I ä n n e r 1088 in der Gemeinde Merano folgende Steuern entrichtet werden müssen: l. Mictwertstcucr: 2. Biehsicuer: 8. Ziegen stencr: I. Hundesteuer: Steuer auf öffent liche »nd private Wägen: 6. Dienstboten- stencr: 7. Klavier- und Billardsteiier: S. Ge werbe

- »nd Handelsstcner: 0. Patentstencr: >0. Lizcuzstcuer: ll. Steuer auf Kafscc- Erprcßmaschinen: 12. Aiiffchrirlensteuer: 18. Steuer für die Benützung öffentlichen Badens. Diesbezüglich fordert der Podefta alle Bür ger. welche für die nachstehend angeführten Steuern in Betracht kommen, auf. bis zum 20. September die Anmeldung im Ec- meindcamt (während der Amtsftiindcn) vor zunehmen. Das Amt liefert dafür eigene Formulare u.nd stellt nach durchgcführtcr Anmeldung eine Bestätigung aus. Mietwertsteuer

: Alle Wohnungsinhober mit eigenen oder fremden Möbeln sind zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Der Hausbesitzer ist un mittelbar zur Anmeldung verpflichtet und haftet für die vom Mieter zu bezahlende Steuer, welche er vom Mieter znrückverlangen kann. Vieh- und Ziegenftouer: Gilt für alle Besitzer von Pferden. Maultieren. Eseln. Rindvieh, Büffel und Ziegen. Hundesteuer: Aste, die Hunde der verschiedenen Rassen besitzen oder halten, sind zur Zahlung ver pflichtet. Steuer auf öffentliche und private Wägen: Gilt

non einem oder mehreren Klavieren und Billards, auch wenn sie nicht benützt werden. Auch wenn sie blaß gemietet sind, ist die Steuer fällig. Gewerbe- und Handelssteuer. Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Ho»del. eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, für dessen Er trag er Einkommensteuer zahlt, innß diese Steuer zahlen. Patentsteuer: Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Handel, eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, aus dem er eine» Ertrag unter 2000 Lire nimmt

, unterliegt dieser Steuer. Lizenzsteuer: Kilt für Besitzer oder Bctricbs- führer eines östentlichen Betriebes, wie Hotel, Gasthäuser. Peusioiic», Gastwirlschnstcn, Eascs oder andere Betriebe, in deiicn Wein. Bier, Liköre und auch nicht alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt werde», sowie Badeanstalten. Miet- garagcn, Autovermietnnge». Einstcll-StaNungcn ». dgl., Tanzlokalc und öffentliche Lakale für Billard und andere erlaubte Spiele. Kassce-Exprcßmaschinenstcucr: Für .Kaffee- Ezprcßmaschinen

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Alpenzeitung
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Seite 4 von 6
Datum: 08.09.1937
Umfang: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Volksbote
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Seite 6 von 8
Datum: 12.09.1940
Umfang: 8
. Ueberbacher in Thalmann Anna nach Joses. S. Candido. Bia Foscolo 162. Besitzerin. Unter. Huber in Fuchs Maria nach Bartholomäus. Dobbiaco. Bia Mazzini 13. Besitzerin. Unter, weger Franz nach Franz. Brestanone. Costa d'Elvas 4. Besitzer. Biodomair Josef des Anton, Brunico. Dia Riscone 1. Besitzer. Wirtschaft und SM Der Kriegszuschlag zur Komplementärsteuer Wie bereiis vor einiger Zeit berichtet, ist mit Gesetz Nr. 890 vom 25. Juni L I. ein außer ordentlicher Kriegszuschlag zur Komplementär- steuer

halten, daß die K o m p I e» mentärsteuer eine progressive Steuer ist. d. h. ihr Perzentsatz. steigt mit der Höhe dos Einkommen». Eie steigt von 1% für da» steuer- vllichtiae Mindesteinkommen von 3000 L (auf diesen Mindestbetrag kann nämlich durch die vorgesehenen Abzüge für Kinder. Pastiven. Steuern usw. das steuerpflichtige Einkommen herabgeseht werden) bis zu 10% für Einkom men von ein» Million aufwärts. Der K r i e g s» Zuschlag wird nun von der Komplementär- steuer errechnet

. So z. B. ist der Perzentsatz der Steuer für Einkommen von 10.000 L nur 1.61%, die Komplementarsteu» also in diesem Falle 161 L. Der Kriegszufchlag betragt 25% hievon, das ist 41 L (ausgerundet). Für ein vermögen von 80.000 L ist der Steuersatz der Komplemen- tärsteu» 2,49%, die Steuer betragt also 747 L. der Krieg«uschlag ist 25% der Steuer, also in diesem Falle 187 L. Bei einem Vermögen von 50.000 L ist die Komplementärsteuer 3.05%, also 1525 L. Der Kriegszuschlag wird jedoch für den Teil der Komplementärsteuer

(E. C. A.) und da, Agio der Esaltoria. ^ Nach Art. 3 de» Gesetze» vom 25. 6.1940 wird dieser Kriegszuschlag nicht angewendet für die Zusatzquoten der Junggesellen. steuer. Weiter, enthält das Gesetz die Bestimmung (Art. 1. letzt» Absatz), daß die Komplemen- tarsteuer für die Einkommen d» Riech. Mo bile Kat. D (Gehälter. Löhne und Pensionen der öffentlichen Angestellte«) von >4 auf 1% (fixer Perzentsatz) erhöht ist ob 1- Steh 1940. lw.) Regelung deS Maischehandels In der.am 10. ds. stattgehabten Sitzung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.10.1939
Umfang: 6
in die Beruss liste: juridische Regelung der Berufs studien. Finanzen. Um den Fehlbetrag der gewöhnlichen Bilanz und die durch die internationale Lage verursachten neuen Militäraus gaben zu decken, werden zwei neue Abgaben eingeführt: eine ordentliche Vermögenssteuer und eine all gemeine Einkommensteuer. Zur ordentlichen Vermögenssteuer, die mit 1. Juli 1S40-XVUI in Kraft tritt, sind physische wie juridische Personen, Körper schaften und Gesellschaften jeder Art ver pflichtet. Die Steuer ist eine ausgespro

chene Realabgabe. Gegenstand derselben bilden daher die im Königretich vorhan denen Güter, Gründe, Gebäude, Real rechte im allgemeinen, alle irgendwie in vestierten Kapitalien, die Industrie-, Handels- und Landwirtschaftsbetriebe für ihren reinen Vermögenswert. Grund- merkmal der neuen Steuer ist ihre all gemeine Durchführung ohne die für Ein kommensteuer bestehenden subjektiven und objektiven Ausnahmen. Die gewährten Ausnahmen betreffen nur die Fälle aner kannter Undurchführbarkeit der Steuer wegen

obligatorischen oder freiwilligen Versicherungen. Vermögenswerte unter 10.000 Lire sallen nicht unter die neue Vermögenssteuer. Der Steuersatz beträgt 0.5 Prozent aus dem Reinvennvae». Der allgemeinen E ! nk o m m e n- steuer sind unterworfen das Bareinkom- men aus wirtschaftlichen Tätigkeiten kom merzieller Art, die gegenwärtig der Warenumsatzsteiier unterliegen, das Ein kommen in bar oder in natura aus Ar beitsleistungen und Vermietung von Im mobilien sowie aus Verkäufen von Pri vaten an Kaufleute

und Industrielle und das Einkommen aus Warenklcinoer- kauf, Einige besondere Wirtschaftstätig keiten, wie z. B. Kapitalsbewegung, Kauf und Verkauf von Immobilien und Be trieben, Lefitz und Ausgabe von Krediten, Bankdepots, Schuldtilgung u. a. werden nicht hiezu gerechnet. Der Steuersatz be trägt 2 Prozent vom Einkommeen Die neue Steuer tritt an die Stelle der jetzigen Warenumsatzsteuer, deren viel fach komplizierte Handhabung somit weg fällt, und hebt auch die Stempelsteuer auf Rechnungen, Fakturen

und anderen, bei Zahlung des steuerbaren Eingangs ausgestellten Dokumenten auf. Aus Vorschlag des Finanzminislers wurde ferner ein Gesetzentwurf geneh migt, der gewisse Grenzen für die Ge- samtsleuerlasten vorschreibt: falls durch die neue Besteuerung des der direkten Steuer untermorsenen Einkommens die Grenze van ''<1 Prozent des Boden ertrages, bzw. An Prozent des der RM.- Steuer unterworfenen Einkommens über^ schritten werden. Diese Regelung machte sich mit Einführung der neuen Steuern notwendig

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Volksbote
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Seite 14 von 16
Datum: 23.03.1933
Umfang: 16
dat Trattati di Pace, in Rom be schleunigen. Dr. I. M. in T. Die Werbung für Waren bestellungen bei Privaten bedarf nach dem Gesetz über die Pubblica Sicurezza als Wander handel der Lizenz der Quästur. (v.) - vberetsch B. a. Für' die Bemessung der Gemeindesteuer auf Firmenschildern ist das be treffende Reglement der Gemeinde maßgebend, das Sie in der Gemeindekanzlei einsehen kön nen. Die Berechnung der Steuer erfolgt nach der Anzahl der Buchstaben, doch wird der Bor» und Zuname nicht eingerechnet

. Jedes' Zeichen, vezw. jede Figur wird aber berechnet. Wenn die Größe des Schildes .einen Quadratmeter übersteigt,' verdoppelt sich die Gebühr, (o.) Amerika. Sie müssen den geschuldeten Betrag bei der Prätur- .einklagen und können erst auf Grund des Urteiles die Eintragung einer ge richtlichen Hypothek im Grundbuchs erlangen.. Um die Forderung einklaaen. zu. können, müsien Sie vorerst die nachträgliche Anmeldung^ der selben. .beim Steueramte vornehmen. Dabei wird ihnen die Steuer für drei Jahres, ferners

einSteuerzuschläg von einem Drittel derhinter- zogenen Steuer für ein Jahr und eine Eeld- butze von -100 bis 2000 Lire vorgeschrieben. die. aber auf die Hälfte herabgesetzt werden kann. Wir raten Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. ' . UM Handel. Sie können den Obstnutzen kauken oder die Obstwiese pachten; beides muh mit registriertem Vertrag geschehen. Im ersteren Falle ist es fraglich, ob Ihre Rechte im Falle einer Versteigerung gesichert sind, wohl aber im zweiten Falle, also im Falle eines Pacht

vertrages. (».) Pustertal. Besteht noch nicht lange. Somit liegen auch noch kein« Erfahrungen vor. 2m übrigen behördlich angemeldet. (o.) Junggesellensteuer. Die Steuer ist eben am Steuera.mt einzuzahlen, nicht am Registeramt. Es bleibt nichts anderes übrig, als der Förde-' rung des Steueramtes nachzukommest und dafür, um di« Vormerkung des bereits gezahlten Steuerbetrages anzusuchen, damit Ihnen die nächste Rate abgeschrieben wird. OM 3. 9t. in R. . Die Konsumsteuer auf gewöhn liche Möbel beträgt

5% des Wertes derselben. Normdlerweise ist der Ankauf der Möbel beim Konsumsteueramte anzumelden und die Steuer dort zu bezahlen. Viele Gemeinden haben ober das System der Einhebung der Konsumsteuer auf Möbel durch Anbringung von Stempel marken auf die Rechnungen der Möbelfabrikan ten eingeführt. In diesem Falle ermäßigt sich die Steuer auf 4% des Fakturenbetrages. Wenn Sie die Möbel von einem Tischler außerhalb Ihrer Wohnsitzgemeinde bestellen, müsien Sie die Rechnung dem Konsumsteueramte Ihres Wohnsitzes

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 02.05.1940
Umfang: 6
für die Kolonien: auf Vorschlag des Iustizm i ni st e r s Gehaltsaufbesserung für die Gerichts beamten und -angestellten, ent sprechend jener für die Staatsbeamten: > Dienstordnung für das Zivilpersonal in 'Straf- und Besserungsanstalten: Die Ariegsgewinnsteuer auf Vorschlag des Duce und des Fi nanz mi nisters im Einvernehmen mit dem Justizminister: die Ein führung einer außerordentlichen Steuer auf Konjunkturgewin ne aus dem inEuropa herr schenden Krieg, und Ausnah mezustand. Die außerordentliche Steuer

, die zur ordentlichen Einkommen steuer hinzukommt, betrifft die den ge wöhnlichen Ertrag übersteigenden Ge winne, immer jedoch mit der nötigen Vor sorge, die Tätigkeit und die Solidität der für die militärische Verteidigung des Landes und für die Wirlschaslsautarkie in Betracht kommenden Betriebe nicht zu stören. Für die Veranlagung werden die Konjunkturgewinne mit den gewöhnlichen, der R. M.-Sleuei! Mlterwvrsenen Ein gänge verglichen. Der außerordentlichen Steuer sind auch die von den gewöhnli chen direkten

Steuern befreiten Eingänge unterworfen. Die Steuer kommt erst für jährliche außerordentliche Einnahmen von 12.000 Lire aufwärts zur Anwendung und zwar in Sähen von 10. 25. 40 und 60°/«. Die Veranlagung und die Einhebung geschieht nach den gleichen Bestimmungen wie für die R. M.-Steuer. Auf Vorschlag des Kriegsmini sters: Abänderungen am Einheitstext über Rekrutierung von Offi zieren des kgl. Heeres: es wird u. a. bestimmt, daß zu Sottotenenti des akti ven Dienstes in der Karabinieriwaffe Subalterne

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1930
Umfang: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 19.09.1935
Umfang: 6
, zwecks Verbesserung der tech nischen Durchführung, wobei eine genauere Ent- sprechung der Steuer auf das effektive Einkom men gesichert wird,, indem das Stenerbefrewngs- minwmm erhöhk àd. Mit einer weiteren Mahnahme werden die I Autowarentransporte einer mähigen Steuer nn- I ierzogen, die mit einer Revision der Eisenbahnta- rlfe ergänzt wird. ' Mit diesen Mahnahmen werden die Staats- bahnen. im - Jahre 1SZV/Z7 den Bilanzausgleich Erreichen. ^ ^ Für die Kriegspensionen, deren Ziffer ini Ab nehmen

lichen Znleressengenuh ist von jeder gegenwärti- gen und zukünftigen Steuer befreit und wird zur öffentlichen Unterzeichnung zum Cmissionspreis von SS Lire pro Ivo Lire Nominale vorgelegt. Die Besitzer des Redimibile, 3.50 Prozent kön nen mit ihren Tilres an dieser Operation teilneh men. Es wird daher bestimmt, dah diese Titres für die Unterzeichnung der nenenj Anleihe mit dem laufenden Eoupou zum Preis von S0 Lire für je Z00 Lire Nominale der Titres selber ange- nommèn werden. Zur Ergänzung

Transaktion kam gestern spät abends! durch den Rücktritt zweier britischer Vor standsmitglieder, Sir Edward Moutain und L. E« Patterson, zum Ausdruck. Finanzmaßnahmen in Holland Amsterdam, 18. Sept. Die Regierung hat beschlossen radikale Einspa rungen in den. Ausnahmen vorzunehmen, die Nachfolgesteuer um 2lZ Prozent und die Stempel- gebühren zu erhöhen. Weiters wird eine Steuer auf Vergnügungsreisen ins Ausland eingehoben werden. Die ersten Berichterstatter sind auf dem abessini- schen Kriegsschauplatz

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 18.04.1934
Umfang: 8
über die Herabsehung der Gehälter und ande ren Bezüge Her Staatsbeamten, der Beamten der lokalen und parastatalen Körperschaften, sowie der Mieten und über die Erhöhung der Junggesellen steuer. Das erste dieser Dekrete lautet: Arti ke.l 1. Die Bezüge der Regierungsmitglie- der werden um 20 Prozent herabgesetzt. Artikel 2. Die Bezüge, die den Beamten aus Grund der gegenwärtig in Kraft stehenden Verfü gungen zustehen nnd zwar: a) Gehälter und Akti- vitätsznlagen des Zivil- und Militärpersonals

, dessen Zinsenbe lastung aber nicht unter 1 Prozent sinken dars. Im Falle, als die Anleihekonvertierung ein gün stigeres Ergebnis erzielen sollte, wird die über schüssige Summe zur Verringerung des staatlichen Beitrages verwendet. Artikel 8. Wenn insolge der im vorliegen den Dekret festgesetzten Mietpreisverminderung der Besitzer eines Mietobjektes eine geringere Summe aus den Mieten erzielen sollte, als die Einkommen steuer aus dem Gebäude beträgt, so hat er das Recht eine Herabsetzung dieser Steuer zu verlan

gen, die in keinem Falle höher als der eingenom mene Mietpreis sein dars. Diese Steuerherab setzung laust dann ab 1. Juli 1934. Artikel.9. Zur Erlangung-dieses Steuer- Nachlasses hat - der? Besitzer dès Mìetobjektès bis spätestens <31..Dezember 1934 'beim- zuständigen Steueramt ein mit den erforderlichen Belegen be gleitetes Gesuch einzureichen: ' Gesuch und Belege können auf - stempelfreiem Papier beigebracht wer den, Artikel 10. Mit Dekret des Regierungschefs im Einvernehmen mit dem Finanz

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Volksbote
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Seite 15 von 16
Datum: 28.04.1932
Umfang: 16
ist, ein'Schadenersatz nicht zu erlangen. . (».) A. P. 22. Der KamiNkehrermeister hat nicht das Recht, für den wegen Kränklichkeit vor Beendigung der Lehrzeit ausgetretenen Lehr ling den Spesenersatz (für Kost und Versiche- rungseinzablungenl zu verlangen? (v) I. ll. in M—d. Bauern, welche kein Geweihe betreiben, brauchen nicht die sogenannte Patent steuer zu. entrichtend Äüsdem Wortlaute der > Art.. 168 und 167tzes kgl. Dekretes vom 14. Sep tember 1831. Nr. 1178, ergibt sich deutlich, daß die Patentsteuer

Art. 388- des' er wähnten Dekretes wegen Errore materiale ein gebrächt werden. Die Rekursfrist beträgt 6 Monate nach Auflegung Her Steuerelifte^und, der Rekurs ist auf 3-Lire-Stempelpapler zu-ver fassen. (v) Bienenzüchter. Der Beitrag von. 1 Lira per Bienenstock ist keine Steuer, sondern der Pflicht beitrag zum Bienenzüchter-Syndikat,., „welche Beiträge dem Schutze der Bienenzucht zügeführt> werden. Steuer für Bienenstöcke braucht kein Landwirt zu zahlen, sondern nur solche Bienen züchter

dieselbe uMl.Lirä mehr. —: Die. Steuer beträgt für jade Einschaltung 38 C: Su vermieten m Spezialist in Brillen ilnd Opfife . .., , ' . Staat), geprüft , •S. 0* W A SSE KMÄNN «i' P.'N a N O, Pension JNeühana. : Äll 0 ;Re,paratu r>ii fffchiK'l! nhd billig! m CAS>Ißit» NUOVO V TE8HI Kurhaus ö a Ti . z j ä h ti ff fieöffnet; .Zentralheizung;.: Fließendes, Nasser. JErstbesuchtes Haus- Von den ;.EfeChlän,clern (1880)- atn, Elatze.? Familiäre Behandlung, - Oktober bis Mai mit Klar Lire SS - Juni Ms September Lite

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 30.12.1934
Umfang: 8
ist auch die letzte heurige Rate der Uebernachtungs steuer fällig und muß dieselbe bis spätestens 16. Jänner erlegt werden. -» Die Anmeldung privater Auslandsguthaben Aus mehreren Anfragen ersehen wir, daß be züglich der. Anmeldung privater Auslandguthaben im Sinne des Devisendekretes vom 8. Dezember nicht überall Klarheit herrscht. Zur Beantwortung der Frage ist die Kenntnis des Art. 3 des Devisendekretes notwendig, der lautet: „Alle italienischen Staatsbürger, die in Italien und den italienischen Kolonien

ist. DaS kontinentale Hochdnirkaebiet ist mit seinem Zentrum über Mestruala«« unverändert aeblieben. Das atlantische Hochdruckgebiet beherrscht Marokko. lieber Italien, bedeckter Himmel mit Nebeln Über Nord- und Süditalie». Leichte Negenaüsse in Mittel- und Süditalim. Leichte Winde. Temperatur gleich bleibend. «SN««»» Rathaugkeller: Jeden Abend Konzert und Tanz. vominikanerkeller: Jeden Abend Konzert. Dominikaner-Keller: Großer Silnester-Rummek. Verstärktes Orchester. Eintritt Lire 1.56 inkl. Steuer; bis 3 Uhr früh

. Der Film ist eine Art humorislische Parodie mit gemischtem Inhalt der Filme ..Ben Hur' und ,,Im Zeichen des jtreifes'. Die Harmonie der Bllder. .die Ideen, die Koniequenz. mit der sich vie Ereignilse abspielen, ein Stab hervorragender Sch>'u- punkte, die von werden dürste». Beginn: 4.4S, keiner .. sii anderen Vorstellung geboten 6.10, 8. 9.4S Uhr. Große SilvesZerfeier im Nachauskeller Schöne Dekorationen» Ueberraschun» gen» gemütlich wie jeàes Äahr. Ein tritt Lire 5'— exKlus. Steuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 17.10.1934
Umfang: 6
ist, wofür Stra Lire IVO bis Lire 2000, weiters ein Zu )ie Strafen rekten Be- gelder von chlag eines Drittels der zu entrichtenden Steuer für ein Jahr vorgesehen find. Der Artikel 24, Absatz 4, gewährt eine Ermäßigung dieser Geldstrafen um ein Vier tel, wenn vor dem Inkrafttreten einer administra tiven Entscheidung ein Einvernehmen getroffen worden ist. Auf Grund des Art. 11 des kgl. Dekre tes Nr. 1511 und des Art. 1 des kgl. Gesetzdekretes Nr7 1512 wird die Geldstrafe und die Straftaxe nachgesehen

Klosterschwestern, die sich im Jahre 1698 Im gräflichen Ansitz Rothen buch niederließen. Am 5. Mai 1700 konnten sie im neuerrichteten Kloster, das inzwischen in der Nähe der Talvera inmitten fruchtbarer Wein- ärten erstanden war, , einziehen. Die geistliche eitung übernahmen die Chorherren von Gries. ber 1934 abgeschlossen worden sind. Natürlich ha- > Immer mehr gottesfürchtige Jungfrauen traten in ben die Hausbesitzer die gebührliche Steuer zu ent richten. Bevölkerungsstatistik l«. Oktober !9Z4 Geburten

geöffnet. ZNagdalenakeller: Jeden Abend Tanzunterhaltung. Cafe-Restaurant Virglwarle <S00 Meter) Nur 10 Minuten vom Viktor Emanuelplatz. Die schönste Terrasse-Veranda Bolzanos, herrliche Aussicht auf Stadt, Dolomiten. Nenon usw. Billiger, vor züglicher Mittag- nnd Abendtisch. Sonntags -, Tanz-Orchester. , / Eafe-Rsstaurani Reichrieglerhof jeden Sonn- und Aelertag nachmittags großes Orchssierkonzecl d. beliebten Kapelle Hell <6 Mitwirkende). Sehr mäßige Preis?. Eintritt 1 Lira inkl. Steuer, Kin der frei

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