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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 11.11.1936
Umfang: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Seite 2 von 4
Datum: 11.09.1940
Umfang: 4
zur Verfügung und mit eigenen oder fremden Möbeln eingerichtet haben. Zur Anmeldung ist unmittelbar auch der be treffende Hauseigentümer verpflichtet, welcher solidarisch für die von dem Mie ter zu entrichtende Steuer hastet. Viehsteuer: Alle diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Büffel, oder Ziegen besitzen und halten. Hundesteuer: Alle diejenigen, welche Hunde irgendwelcher Art oder Rasse, auch wenn dieselben steuerfrei sind, besitzen nnd halten. wagensteuer: Alle diejenigen

, welche die Konzession für Wägen zu privatem oder öffentlichem Zweck besitzen. Dienstboten-Steuer: Alle diejenigen, welche für ihre eigene oder für die Be dienung ihrer Familie Dienstboten des einen oder des anderen Geschlechtes hal ten, einerlei ob sie denselben auch Quar tier und Verpflegung geben. Als Dienst boten werden auch diejenigen Personen angesehen, welche die Arbeit von Haus dienern oder Hausbesorgern bei Gesell schaften und Vergnügungsunternehmun- gen leisten, ebenso diejenigen Dienstboten

welche nur einige Stunden am Tage be- schästigt sind. Klavier- und Billardsteuer: Diejenigen, welche eigene oder gemietete oder aus andere Urasche bei ihnen befindliche Klaviere oder Billarde besitzen, auch wenn sie von denselben keinen Gebrauch machen. Steuer auf Industrie und Handel sowie auf freie Künste und Professionen: Alle diejenigen, welche eine Industrie, einen Handel, eine künstlerische oder professio nelle Betätigung wenn auch nicht an dauernd ausüben, aus welcher sie einen Ertrag ziehen, einerlei

ob derselbe der Ricch.-Mob.-Steuer unterliegt oder nicht. Patentsteuer : Alle diejenigen welche, wenn auch nicht andauernd, eine Indu strie, einen Handel, eine Kunsttätigkeit oder eine Prosession ausüben aus welchen sie einen Ertrag von weniger als Lire 2000.— ziehen der nicht der Ricch.-Mob.- Steuer unterliegt; eingeschlossen auch die Zimmervermietung. Lizenzsteuer: Alle diejenigen, welche Eigentümer oder Unternehmer eines öf fentlichen Betriebes sind und zwar: von Holeis, Herbergen, Speisewirtschaften, Gasl

-und Kaffeehäusern oder anderen Be trieben in welchen in, Kleinverschleiß, Wein, Bier, Liköre und andere auch nicht alkoholische Getränke verkaust und kon sumiert werden, ebenso Badeanstalten, Remisen für Autos oder Wägen, Stal lungen und ähnliches, öffentliche Säle für Bälle, für Billard und für andere erlaubte Spiele. Steuer auf Kaffee Expreß-Maschinen : Alle diejenigen welche in öffentlichen Be trieben Kafsee-Expreß-Maschinen in Ver wendung haben. Gebühr für Aufschriften: Alle diejeni gen, welche im bewohnten

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Seite 5 von 6
Datum: 27.02.1937
Umfang: 6
der au ßerordentlichen Immobiliarsteuer. die für den Dienst der Anleihe eingeführt worden ist. zu b» freien. Die Ablösung bietet für den Steuerträger bedeu> tende Vorteile. Dies kann am beste» an einem Bei spiele ersichtlich gemacht werden. Nehmen wir das Beispiel des Besitzers einer Liegenschaft im Werte von SV.M0 Lire. Bei der Anleihe Zeichnung hat er 2500 Lire zu entrichten, die ihm eine Iahresrente von 150 Lire tragen und die außerordentliche Steuer von 175 Lire und den Zuschlag für die Dauer von fünfundzwanzig

, daß alle Zahluuasoperationen der Quoten, die Einziehung der sluittunaen und der Titel, die ZcMing der Raten der außerordentlichen Steuer entfallen. Durch die Ablösung der Steuer werden die Lie- geiischafken auch vom besonderen Privileg, das in Art. 17 des gl. Gesetzesdekretes vom 5. Oktober Nr. 1743 in Betracht gezogen ist. befreit, was einen Vorteil für den Verkauf der Liegen schaft bringt. In einem solchen Falle würde die Liegenschaft, von der die Immobiliarsteuer abge löst ist. au Wert gewinnen, weil der Erwerber

von der Entrichtung des besonderen Beitrages befreit ist In dieser Hinsicht kann die Ablösung der Steuer auch als eine Investierung des Kapitals zur Er höhung des Wertes der Liegenschaft betrachtet wer den. Es ist mich nicht zu zweifeln, daß die Ablösung der außerordentlichen Steuer auch bei der Feststel lung der Komplementärsteuer In Betracht gezogen wird. Die Ablösung kann auch hinsichtlich der Bei- tragssähicjkeit betrachtet werden. Eine solche Auslegung wäre willkürlich, denn die Ablösung

kann nur als eine Form der Leistung der außerordentlichen Steuer betrachtet werden. Die Formalitäten für die Ablösung sind sehr ein fach. Das Finanzministeriuni hat den Bezirkssteu- ernmtern die Weisung erteilt, daß sie den Steuer trägern jede gewünschte Aufklärung erteilen. Es besteht daher für jene, welche flüssige Geldmittel ! Deiche,, Preis abn>'.,ebe,i iverden. a> > c mi mine» M i l'l>- zur Verfügung haben, die Opportunität, UM die! teigiuaren Steis Camolino aria. engras Lire 133',kl. 27. Acbruan Leander

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Seite 5 von 6
Datum: 17.10.1936
Umfang: 6
. Dann sind solche, welche in den Wen Jahren Wohnungen in einem gemeinsamen »Haust erworben haben, die von Kooperativen oder Privaten erbaut worden sind lausgenommen lene, welche einen Staats« beitrag genießen) und die ihre Wohnung nach und „ach der Körperschaft oder dem Besitzer zahlen. Der Kredit ist auf der Wohnung durch Hypothek gesichert. Es find Häuker nach Wohnungen ver» tau t worden, deren Erbauer Besitzer verbleibt, bis der letzt« Rest de» Kaufpreises abgezahlt ist. z,i diesen Fällen ist die Anleihe und die Steuer

-u Lasten des Besitzers, besonver« Abmachungen ausgenommen. Es sind Häuser nach Wohnungen verkauft worden, die ungeachtet der Ratenzahlung in den Besitz oe» Käufers übergegangen sind. In diesem Falle geht Steuer und Anleihe zu Lasten des Käufers der Wohnung. Dann verbleiben Fäl le, wo Kapitalien in Immobilien angelegt sind, die noch nicht fertiggestellt sind und keinen Nutzen abwerfen. Auch diese sind anschalten, die Steuer -u zahlen tind für die Anleihe zu zeichnen. Die Einschätzung

wird nach der Anmeldung vom Steueramte auf Grund der darin angelegten Sum men und nach den laufenden Preisen vorgenom men. Im Falle, dah der Besitzer .die Summe für die Anleihe nicht zur Verfügung hat, wird vom Steuer- unite das Ausmaß der Zeichnung festgesetzt und vom Steueramte wird auf Verlangen des Steuer trägers eine Bescheinigung ausgestellt, welche die wichtigsten Angaben über die Zeichnung enthält. Der Besitzer macht das Gesuch an die Banca d'Ita« IIa oder an ein anderes Kreditinstitut, das ermäch tigt

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Seite 5 von 6
Datum: 26.11.1939
Umfang: 6
- erheblich steigen wird — aus der heimi-iren erhielt Filippi Antonio. Einhebung äer neuen Vermögenssteuer Für die Eiichebung der Vermögens-1 Treten Veränderungen bezüglich des steuer gelten die gleichen Bestimmungen, Bestehens einzelner Vermögensteile oder wie für die Einhebung der sonstigen di- hinsichtlich Ves Steuerverpslichteten ein,! TtettSNaUSschreibuNH so ist hievon bis zum 31. Jänner des aus kurse für Elektrizisten beginnen. Der Kurs hat eine Dauer von zirka 80 Stunden. Die Lektionen

einzuzahlen. Der Erklärung, welcke die Körperschaf ten und Haàlsgesellschasten hinsichtlich den Eintritt der Veränderung folgenden Jahres zu erstatten; diese Anmeldungen haben Wirksamkeit vom 1. Jänner des selben Jahres an. (Art. 40). Wenn ein Vermögen vollständig ver loren geht, ohne daß hiesür irgendeine Entschädigung erfolgt, so wird ü'.ier An suchen die Steuer vom Tage des Verlri stes an rückerstattt. Dasselbe gilt hin sichtlich des vollen Erlöschens eines Gut habens. (Art. 41). Amtliche

Nichtigstclliingen der erst maligen Steuererilärungen (die bis 29. ihrer Einkommensteile einzureichen l:a-! Mbruar 1N40 fällig sind) können bis ben, sind benuschließen: Eine Liste, aus längstens 31. Dezember 1«41 vorgenom welcher sämtliche Angaben über die im Sinne dieses Artikels er'olgte Liquidie rung der Steuer hervorgehen, sowie der Nachweis der erfolgten Einzcü)lung beim Schatzamt. (Art. 36). Die Enrzahking der Vermögenssteuer erfolgt in sechs Zineimonatsraten, die zu den normalen Steucrterminen

der an deren direkten Steuer fällig sind. Die Steuerrollen sür die auf das 2. Halbjahr 1940 bezügliche Vermögenssteu er werden im Juli 1940 veröffentlicht werden, die Einhebung der Raum ersolgt am 10. der Monate August, Oktober und Dezember 1940 (Art. 37). Die Steuerbehörde ist ermächtigt die von den Steuerveipslichteten in ihrer Erklärung angegebenen Vermögenswert- angaben provisorisch und vorbehaltlich späterer Richtigstellung in die Steuerrol- len einzutragen oder wenn es sich um Liegenschaften handelt

keine Anmeldung, so wird dies als stillschweigende Bestätigung der letzten Anmeldung betrachtet. !(Art. 45). Die erste Dreijabressrist endet am 31.! Das Gesetz ist mit 19. Oktober 1939 Dezember 1943. (Art. 39). ln Krasr getreten Nach Beendigung der Feststellunosove- Tesimo statt. Dem Sargs folgten die An- rationen betreffend die außerordentliche ^ehöriaen der Nerunnlückten, die Mulik- Jmmobiliarsteuer werden die diesbezügli chen Vorschriften durch besondre Gesetz verordnung mit denen der Vermögens- steuer

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Seite 4 von 6
Datum: 08.05.1929
Umfang: 6
?ene 4 „A lpsn »ZeitUn g' Wi6 )tig für Steuerpflichtige! Zassiou der Einkommen, welche der direklcn Steuer nnterliegen Vis zum Jg. Juni 1929 müssen in« Erllänin- gen über folgende der direkten Steuer unterlie gende Einkommen abgegeben werden: 1. Einkommen von G« bänden, ''von Industrie ller Handelsbetrieb oder lanbwirbschafWchcn Betrieb, wenn der Beginn im Lause >des Jahres 1928 stattgefunden hat. Hingegen die Einkom men von Betrieben der Künste oder freien Be rufe, wenn sie im Lause des Jahres

1927 'begon nen wurden. Mir Aktieilgefellschasteu, Kreditinstituten und Sparkassseu, bei welchen die Steuer der Nichezza incüile auf Grund der Bilanz festgesetzt wurde, tritt keine Neuerung ein. 2. Die Einwmmen, welche der progressiven Coinpleinenlärste'uer unterworfen sind, wenn sie im Laufe des Jahres 1928 entstanden sind oder in demselben die Höhe von 6090 Lire erreicht haben. 3. Die Jungge sellenftc u<r für iene, lvelche im Jahre 1928 das 23. Lebensjahr erreicht haben. Die Erklärung

über das ini Jahre 1923 vollen dete 36- Lebensjahr. Personen, die zur Erklärung verpflichtet sind. Verpflichtet, die Erklärung abzugeben. sind der Steuerträger selbst oder sein gesetzlicher Ver treter. Die Besitzer von Einkommen der Richezza »nobile, welche nach dem Gesetz verpflichtet sind, die Steuer aus Rechnung Dritter zu Kahlen, ini'chsen selbst die Erklärung abgeben und gleich zeitig den Ursprung, die Natur lind die Höhe des Einkommens angeben. Die Arbeiter, welche die Iunggesellensteuer

durch den Arbeitgeber befah len, müssen die Erklärung beim Arbeitsgeber überreichen. Für alle Eiàimnenerl'lcirungen, weiche in nerhalb dreier Monate vom Datum der Be kanntmachung des Dekrets vom LS. Immer 1929 Nr. 39t) abgegeben werden, wird die Steuer mir vom 1. Jänner 1929 berechnet. Richtigstellung der Einkommen Vom 1. Mai bis 31. IM 1V29 müssen jene Einkommenbe-sitzer <ms Jiàstrie, Handel oder freien Berufe, deren vierjähriger Akkord schon abgelauM ist, ober in diesem Jahr ablaust, jede Vermehrung

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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1930
Umfang: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Seite 5 von 6
Datum: 10.01.1934
Umfang: 6
sind und denen die Gehaltsabzüge für die Steuer der Ricchezza Mobile Kategorie C 2 gemocht werden, wenn ihr Gehalt die Mindesthöhe von 2000 Lire jährlich erreicht., Es wird aufmerksam gemacht, daß die steuer baren Gehälter dos Jahres 1933 samt Gratifika tionen, Rlihobezüge», Abfertigung usw. der Be amten und der Arbeiter (für letztere ini oben au- qesührte» Ausmaße) anzumelden sind, wenn sie sie nicht schon im Jahre 1933 besteuert oder pro visorisch in die Stcuerlifte» eingetragen worden

sind. » » « Verlängerung der letzten Arisi sür die Zàr.g der Lizcnzsteuer für den verkauf von alkoholischen und snpcralkoholischen Getränken ' Der Verband der Kausleute gibt bekannt, daß auf wiederholtes Ansuchen des Verbandes der In haber von öffentliche» Lokale» hin. das Ministe rium an alle Finanzintendanzen ein Rmidschroibcn gerichtet hat, mit welchen bestimmt wird, daß die letzte Frist für die Zahlung der staatlichen Lizenz- steuer sür den Verkauf von Alkohol und super- alkoholischsn Getränken bis 24. Februar

verlän gert wird. Es wird jedoch aufmerksam gemacht, daß nach dem für die Zahlung dieser Steuer eius hinrei chende Verlängerung erzielt wurde, um jedermann in die Möglichkeit zu vorsetzen, die nötigen Beträ ge innerhalb des letzten Fälligkeitstages einzuzah len, der Verband eventuelle Gesuche um eine schmerz, Schlaflosigkeit, Frostbeulen usw.) „Clava- neuerliche Verlängerung der letzten Zahlunasfrist stil-Salz ist m allen Apotheken erhältlich. in keiner Weise mehr in Betracht ziehen

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Seite 2 von 4
Datum: 10.09.1942
Umfang: 4
, 8. — Der Nordamerika- ? Ta Fasciohaus. 2. Stock, vorsprechen zu wol len, um die notwendigen Informationen über die einschlägigen Formalitäten zu erhalten. Ime ndellemn für das 3M MZ Der Podestà teilt hiedurch mit, daß ab 1. Jänner 1943 in der Gemeinde Me rano nachfolgende Gemeindesteuern ein gezogen werden: Mietwertsteuer-, Viehsteuer, Hunde steuer, Steuer für öffentliche und private Verkehrsmittel, Dienstbotensteuer, Kla vier- und Billardsteuer, Industrie, Han Die Milgjiessüarten G. 3. L. für die Organisierten

verhaftet, bei welcher unter den Fußbö den und im Keller Waffen und Munition gefunden worden waren. In den letzten Tagen sind insgesamt mehr als hundert Verhaftungen vorgenommen worden. Die Behörden in Ulster behaupten, die Lage u beherrschen, halten aber weitere Zwi- nfälle nicht für ausgeschlossen. nifche Tanker ..Jack Charles' wurde 300 del, Kunst, Professionen, Patentsteuer, m 5'- Lizenzsteuer, Expreßtaffeemaschinen, Jn- schriftensteuer, Neklamssteuer, Samm lung und Transport von Hausunrat, Steuer

auf befahrbare Zugänge. Der Podestà ladet alle jene Bürger, welche in den ersten 12 Steuerkategorien irgend eine Aenderusig zu verzeichnen haben, ein, dieselbe innerhalb des 20. Septem ber 1942 beim Steueramte, Zimmer KV, anmelden zu wollen. Desgleichen müssen die zwei letzten Kategorien, auf welche besonders aufmerksam gemacht wird: Sammlung unii Transport von Hausun rat und Steuer auf befahrbare Zugangs wege innerhalb dieses Termines ange meldet werden. Zur Anmeldung der Steuerkategorie „befahrbare Zugänge

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Dolomiten
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Seite 7 von 12
Datum: 16.05.1936
Umfang: 12
den), die Warenmuster aber Eigentum der Firma sind: 1.2 Ecnt. je q-km. Auch für diese Art von Airto- transportcn kann die Steuer abgesunden werden; diesbezügliche Gesuche auf 6 Lkre-Stempelpapier sind direkt an daS Finanzministerium zu richten. — Begünstigungen für Kognakerzeugung. Mit kgl. Gesetz-Dekret vom 16. April l. I.. verlautbart in der Gazz. Uff. vom 5. Mai, werden einige Begünstigun gen fiir die Destillierung von Weinen zu Zwecken der Kognakerzeugung bis 31. Dezember l. I. gcwabrt. ES stnd im wesentlichen

die nämlichen Begünstigungen, wie ste in Jahren mit überreichen Ernten öfters ge geben worden sind. Demnach wird für den innerhalb dieser Zeit erzeugten Kognak nach einer vierfahrigcn Einlagerung eine Rückvergütung von 101» der Steuer, nach jedem weiteren Jahre biS zum voll endeten 8. Jahre weitere 8<fc und für jedes folgende Jahr bis zum vollendeten 12. Jahre 7% gewahrt. Zur Erlangung dieser Begünstigung sind bestimmte Vorschriften hinsichtlich Gebinde. Einlagerung und Gradation (nicht unter 65 Grad

; Stiere L 220-250; Kälb-r L 300-410. Nutzkühe L 1200-1700. Schweine ü 480. — Modena: Markt ruhig. — T r c v i s o: Unverändert. — Padua: Kälber steigende Ten denz. — Mailand: Ochsen L 240—410, Kühe L 190—390, Stiere L 270-390. Kälber I und II L 4.20-5.80. Rindcrmarkt flau. Kälber leicht an- ziehend, Schweine weniger Nachfrage bei gut be haupteten Preisen. Fett. Br-scia: L 580-600. Modena: L 600-620. Rom: raff. L 600-620. gew. L 580-600 (Inklusive Steuer). Treviso: L 550-600. Mailand: L 540-580 (olme

Steuer). Eier. Rovigo: L 305—310. Brescia: L 340-350. Descnzano: L 260-300. Treviso: L 310—316. Fer rara: L 330—340. Rovato: L 250—300. Kartoffel. Piaccnza: Neue L 45.-55. Mailand (Detail): Neue L 0.50-0.80, alte L 0.65, ungarische L 0.50. runde Berliner L 0.55. Ferrara: Neue L 80-90. Weinniarkt. Die Welnmärkto weisen noch immer eine sehr beschränkte Tätigkeit auf. Die Preistendenz Ist schwach. Die Kulturenstandberichte lauten fast im ganzen Reich gut. — Trento: Trotz der ungün stigen Witterung

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Seite 3 von 4
Datum: 14.12.1940
Umfang: 4
, wo auch in die Tarifsähe der verfügbaren Restbesländ« Einsicht genom men werde» kann. AnslazenbelenWng bis is so Uhr Das Provinzial - Komitee für Luft schutz bringt infolge höherer Weisungen zur Kenntnis, daß alle Geschäfte ihre Auslagen bis 18.30 Uhr beleuchtet haben können. Nach 18.30 Uhr wird keine Übertretung geduldet. Im Alarmfalle sind die Geschäfts inhaber direkt für das unverzügliche Auslöschen der Lichter verantwortlich. Srliiuternageu znr Einnahtnesleuer bei wein In der Handhabung der Einnahmen steuer

wieder ins Le ben rufen wollte, bei welchem bekanntlich die Umsatzgebühr auch nur bei gleichzeiti ger Entrichtung der Konsumsteuer bezahlt wurde. Das Finanzministerium erklärt nun endgültig, daß die Einnahmenfteusr auf Wein, Maische und Trauben zur Weinbereitung nur bei Entrichtung der Konsumsteuer und gleichzeitig mit dieser zu bezahlen ist. Alle übrigen Umsätze von Wein, mit Ausnahme der Kleinverkaufs- ftellen von Wein und in den Gaststätten, sind von der Entrichtung der Einnahmen steuer befreit

. Diese Weinverkaufsstellen und Gaststätten sind übrigens alle abge funden, so daß eine Einzelbesteuerung nicht mehr in Frage kommt. Ausgenom men von der nur einmaligen Entrichtung der Einnahmensieuer auf Wein könnte nur der Fall sein, daß bereits versteuerten Wein in eine andere Gemeinde geliefert wird, wo die Konsumsteuer und wegen derobjektiven Tatsache der Bezahlung der Konsumsteuer in jener Gemeinde, auch die Einnahmensteuer gleich wie die Konsum steuer ein zweites Mal zu entrichten wäre.- Es wird aufmerksam gemacht

. Komplizierter Beinbruch durch den Sturz eines Pfeilers Der Austräger des Gemeinde-Steuer- amtes, Guido Sarto nach Ferdinando, 32 Jahre alt, wohnhaft In unserer Stadt in der Via Argentieri 23, wurde das Opfer eines eigenartigen Unfalls. Beim Ueberschreiten einer Straße des Stadt zentrums wurde er am rechten Fuße von einem umstürzenden Pfeiler getroffen, den ein schwerer, rückwärtsfahrender Lastkraftwagen umgestürzt hatte. Sarto wurde sofort in das städtische Kranken haus gebracht, wo die Aerzte einen kom

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Seite 5 von 6
Datum: 08.03.1934
Umfang: 6
der SttilllSehllMW Die Auslandspresse hat vor Wochen ein Argu ment gefunden/ mit dem sie trachtete, Spekulation zn betreiben: die vorgebliche Härte in der Steuer behandlung, die in den letzten Iahren im Alto Adige mehr als tn irgend einer anderen Provinz Italiens znr Anwendung gebracht worden sei. Diese Mutmaßungen und Behauptungen entbeh ren jeder Grundlage und sie wurden mit einer Leichtfertigkeit ausgestellt, die schon an Unverant- wortlichkeit grenzt. Sie sind im Rahmen einer voll ständig willkürlichen

einer mehr oder weniger gewollten Hinter ziehung unmoralisch ist. Die Ergebnisse aus der Untersuchung des Ministerialinspektors bestätigen dies. Es sind alle beHangenden Steuerfragen in Bolzano und in Merano gründlich untersucht wor den, hiebe! die rekurierenden Parteien angehört und die betreffenden Akte aufs genaueste überprüft worden. In der Zone von Bolzano konnten keine Fälle unrichtiger Bemessung der Komplementär- steuer erhoben werden, dagegen wurden 66 amtljche Richtigstellungen

für die Einkommensteuer 1934 festgestellt, wovon 37 im Wege gegenseitiger Ver einbarung im Monate Jänner bereits beigelegt worden sind. Auch von den 426 Ansuchen um Rich tigstellung (diese Gesuchs seitens der Steuerträger zielen in 95 Prozent auf eine Erleichterung der Steuer ab) wurden 383 durch gegenseitiges Abkom men erledigt. Ini ganzen wurden also 72 Fälle der amtlichen Entscheidung vorbehalten und auch hierin stellte der Inspektor fest, daß die normalen Grund sätze zur,Anwendung kamen

sich bei der Gerichtsverhandlung, indem er angab, bereits die Abonnementsgebühr für die Warenumsatzsteuer entrichtet zu haben und daher nicht mehr verpflichtet gewesen zu sei», ein zweites Mal diese Steuer zu entrichten. Die Fi nanzintendanz gab jedoch an, daß sür geschlachtete und geteilte Tiere eine weitere Umsatzsteuer zu ent richten sei.^ Atzwanger wurde daher zur Zahlung der uicht entrichtete» Gebühr von Lire 2192.49 so wie zu eiuer Geldstrafe in der gleichen Höhe ver urteilt. s. Mörz: Hl. Johannes von Gotk. Als Johannes

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 14.01.1931
Umfang: 8
NN Haus nach ürzere Steuer, i hat. die im en ist. sei es sher kraft fei- stsuerfrei war ten Jahre ars oendet wurde. Steuerfreiheit eine im Jahre -rhghung des eines Hauses öhung minde» gen. zur Be» renrages be- d ist, minde» rundlage. mit bisher in der nt. Also nicht ges um das chon zur An dern nur jene oert des Hau- arunter fallen .'schönerungen, »eben geeignet der örtlichen Straßen oder nde Erhöhung Normale Cr- ngcs werden [Steigerungen zur Steuer« er betreffende itlichen Der» eimiete abgc

» > einer priva» fünfjähriger ^ . Es kommt ^ ner einzelnen ! um die Der» j »er Ertrags» j kt haben, daß ! betreffenden ! Hälfte jener i Steuergrund» : rrrollen ein» it inteinkommen »tten im ab- 000 Lire er» Ende Jänner inzungsfteuer !ueramte ein- lerfonen, bei hauptsächlich eien Berufes g zum Kom» dann, wenn nteinkommsn Ergänzungs» zusammen- >lle einzelnen 1 der betref- >nd». Haus» schon ln den zw., falls es ?lt. Jene Be» toblle-Steuer hat. gen des Ge lben Richtig- innen gegen- „Vosomffen' formulare

Divisionskommandant wird in den nächsten Tagen In Bolzasio eintreffen. Ä r 1931 müf» »re 1930 das >. sich beim Inde für die )Iejelbe Der- lgefellen, die >hr vollendet 3. Jahre die teuer zu be- t länger und otwendig zu rllen. die im ie, die das )t vergessen, kramte an- ein Stufe der der gänzlich , Auch jene >t geheiratet Verehelichung sr zur Strei- [efellenfteuer en Steuer- Gemrinden, rdet bei die» direkt beim inmeldungs- Imhtmkt linöPferörbesitzer Aus Leserkreisen ging uns folgende Zu schrift zu: Die strenge

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 21.10.1937
Umfang: 6
in der gewöhnlichen Uniform antreten. 5. Alle Teilnehmer werden nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß es angeraten ist, die notwendigen Lebensmittel selbst mitzubringen, da es sehr fraglich ist, ob es möglich sein wird, sich damit auf den Bahnhöfen zu versorgen, oder vie Mahlzeiten in den Gaststatten der Hauptstadt ein zunehmen. Mjtjjchung der Aufenthalts-Steuer mir gestern kurz an anderer Stelle des . berichtet haben, hat , der Ministerrat lsesehentwurf genehmigt, mit dem die vom Ilslexl für die lokale

Finanzgebahrung gere I Zlufenthaltssteuern und Surlaxen in eine leinheilliche Steuer. „Aufenthaltssteuer- ge I umgewandelt werden. Sie wird als ein ipcrsönlicher Tagesbelrag von denjenigen Den eingehoben, die in Gasthöfen, Pensionen. Wilen, Gasthäusern und vermietbaren ixrn Aufenthalt nehmen; für diejenigen, 'willen oder Wohnungen mieten, wird die auf Grund des Mietpreises berechnet. I Massnahme ist besonders für unsere Pro- M es l?14 Gasthöfe mit einer Gesamtzahl r.M Letten uno weitere 17.650 Betten

im Formular 1 W ^Celibi), die sie in doppelter Ausführung k> Sektionen des Provinzialschatzamtes und I Negisterämtern zwecks Einzahlung der I 5^ugeben haben, eine eigene Rubrik ne- Innigen für die „vuota Fissa di Imposta um dort die Höhe des Zuschlags an- I« . So ist das Amt, welches die Steuer M, in der Lage, den Zuschlag bei den ent- Wn Rubriken ihrer Bilanz einzutragen, «teueramt kann die ordnungsgemäße I 'g der Steuer selbst und des Zuschlages Pieren. Mq (ier Znäustriesektion Vrovinzialrate

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