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Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 20.12.1933
Umfang: 6
1930, der ersten, zweiten, dritten und vierten Trimesters 1931 und des ersten und zwei ten Trimesters 1932; 4. eine Aufstellung des Spediteurs mit Angabe des Zeitpunktes der Aufgabe, die Nummer der Einfuhrdeklarationen, die Anzahl der Kolli und deren Gewicht. Der Aufstellung ist der Zollschein oder in Er mangelung desselben der Frachtschein des Spedi teurs beizulegen. Me Nor« fir die KWlemntWuer Das Finanzministerium hat an die Steueräm- ler, welche die Veranlagung der Komplementär steuer

Ertrages, da mit die Anwendung der Steuer immer nach den opportunen Variationen bemessen wird entweder oöher oder niedriger von dem was das effektive steuerbore Einkommen ausmacht. Die Anwendung dieser Grundsätze ist jedoch sshr,>ìh<s!kel^!,Dnn,^fie, auch der^gerHMen Verteil lung der 'Neuerläjten entsprechen,' 'jo besteht im merhin die Gefahr daß in der Anwendung Fehler begangen werden, wenn keine präzisen Grundla gen. auf die man sich beziehen kann, bestehen. Das öom Finanzministerium

an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

, Gesellschaften und Pri vaten Arbeitsgeber verpslichtet sind, die sür die Angestellten bezahlten Steuern diesen abzuziehen. Falls das nicht geschehen sollte, wird die Steuer noch einmal direkt vom Arbeitsnehmer einkassiert, während die arbeitsgebende Firma einen Zuschlag in der Hohe von 50 Prozent der nicht abgezogenen Steuer zu zahlen haben wird. Die VestiNMWN jiir die Bezahlung der Automobilsleuer Die Provinz-Zweigstelle Bolzano des R. A. C. I. ersucht uns um Bervssentlichung solgender Mit teilung

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 11.11.1936
Umfang: 6
senschaften, welche einen staatlichen Zuschuß genie ßen. Zur Zeichnung sind weiters jene verpflichtet, die tatsächliche Besitzer von Realitäten ind, wenn ie auch im Grundbuche noch nicht als solche aus- cheinen. Zur Zeichnung verpflichtet sind jerner Be- itzer von Grundstücken und Häusern, die äugen- »licklich keiner Steuer unterliegen, oder welche nur eine Ergänzungssteuer bezahlen und endlich Be sitzer von noch nicht fertiggestellten Häusern oder noch yicht in die Steuerrolle eingetragenen Reali täten

? - Be stimmungen noch nicht erschienen, so daß auch die Steuerämter noch keine definitive Auskunft geben können. c) Daß das Einkommen aus dem Hypothekarkredite tatsächlich zur Steuer angemeldet od. von amts wegen festgestellt ist. Eine Frage, welche ebenfalls hier noch offen bleibt, ist der Abzug von.Realitäten, wie zum Bei spiel Wohnungsrechte, Fruchtgenußrechte (seien es vertragliche oder gesetzliche), Ausgedinge, Abnäh runsrechte usw. Im weiteren Sinne genommen, sind auch dies Hypotheken, welche eigentlich

noch nicht ersichtlich, ob auch eine Bestätigung des Gläubigers beiliegen muß, daß das Darlehen tatsächlich besteht. Wird die Hypo thek anerkannt, so ersolgt der Abzug derselben von amtswegen. 6. Die Zmmobiliarsteuer. Mit dem gleichen Dekrete ist außer der Anleihe auch eine außerordentliche Jmmobiliarsteuer ein geführt. welche alle jene zu zahlen haben, welche zur Zeichnung der Anleihe verpflichtet sind. Die Steuer wird jährlich festgesetzt auf 3.3 Promille von dem festgesetzten Werte der Realitäten

, so daß man für 1000 Lire Anleihe Lire 3.30 Steuer extra ^Dièk^Steuer geht auch automatisch mit dem Wer te der Liegenschaften und wird auch dementspre chend von amtswegen festgesetzt. 7. Bezahlung der Anleihe und der Steuer. Die Bezahlung der Anleihe und der Steuer er folgt mit den anderen Steuern und wird von der Raten eingehoben. ^ ^ Esattoria gleichzeitig mit den anderen Steuern in 6 Das Wertpapier erhält lier Zeichner erst nach vollkommener Einzahlung, das heißt nach der sech sten Rate

solche Be sitzer, welche momentan keine Steuer zahlen, sei es nun Gebäude- oder Grundsteuer, und zwar muß hier die Anmeldung erfolgen, weil diese Besitzer in keiner Steuerliste enthalten sind und infolgedessen das Steueramt keine Grundlage für die Bemessung der Steuer, respektive für die Schätzung der Ge bäude hat. Bei Neubauten sind diesen Anmeldungen die Berechnung, eventuelle Fakturen und eventuell eine Schätzung eines amtlich zugelassenen Sachverstän digen beizulegen, damit das Steueramt die Mög lichkeit

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Dolomiten
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Seite 12 von 20
Datum: 25.03.1933
Umfang: 20
Volkswirtschaftlicher Teil Konsumsteuer-Aragen Ja Beantwortung einiger entsprechender An sragen des Kaufleute-Reichsvcrbandes hat das Finanzministerium erklärt: 1. Dem vom Detailhändler zur Anbringung oder Entfernung der Siegel bezeichneten Kon- lumsteuer-Agenten gebührt außer den vom Ee- ineindetarif vorgesehenen Versiegelungstarif keinerlei andere Gebühr. 2. Wenn es nicht möglich ist, aus anderen Gemeinden kommende Waren direkt beim Kon- iumsteueramt vorzubringen, so mutz der Steuer träger

(Jmposta di Ricchezza Mobile) Kat. C2. die das Arbeitseinkommen der Privatangestellten trifft, von 9 auf 87- herab gesetzt. dafür aber angeordnet, daß die Steuer den Angestellten vom Gehalte abgezogen werden mutz und daß die Dienstgeber zu Kontrollzwecken in jedem Jänner genau anzugeben haben, welche Bezüge die Angestellten im letzte» Jahre ge nossen haben. Dadurch wird natürlich künftig das gesamte Diensteinkommen der privaten An gestellten von der Steuer erfaßt, wahrend bis her ein beträchtlicher

Teil dieses Einkommens der Besteuerung hinterzogen war, einerseits wegen der feit einigen Jahren bestehenden Blockierung dieser Steuer, infolge welcher Ge haltserhöhungen der Privatangestellten nicht angemeldet werden mußten, fei es wegen der bestehenden Hebung, auch bezüglich der An- gestelltengehalto mit dem Steueramte ein Kon kordat abzufchließen. in welchem diese nur mit einer Pauschalsumme festgesetzt wurden. Der Umstand, daß jetzt die gesamten Bezüge der einzelnen Privatangestellten

sind, jetzt aber gewärtig fein mästen, daß das Steucr- amt auf Grund der obligatorischen Meldungen der Dicnstgeöcr zur Kenntnis der einzelnen Be züge kommt und daher alles Jntereste haben, mit der Einkommen-Ergänzungssteuer in Ord nung zu kommen, ohne eine Steuerstrafe zahlen zu müssen. - . . Nicht gering wird auch die Zahl jener An gestellten sein, die zwar seinerzeit ihr kommen aus den Dienstbezügen zu dieser Steuer nngemeldet haben, aber die mittlerweile etwa cingetretene Erhöhung ihrer Dienstbezüge

der Steuerbehörde nicht zur Kenntnis gaben, so daß sie immer noch nach den seinerzeitigen Bezügen besteuert sind, während in Wirklichkeit ihr Ge halt seitdem sich erhöht hat. Auch diese müsten damit rechnen, datz die Steuerbehörde durch die Abmeldungen der Dienstgober zur Kenntnis ihrer tatsächlichen Bezüge kommt, und daher trachten, sich bis zum 31. Juli l. 2. durch die Anmeldung der Erhöhung mit der Steuer in Ordnung zu setzen, um nicht wegen Steuer hinterziehung straffällig zu werden. Zum Ausgleich

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Seite 5 von 6
Datum: 30.10.1937
Umfang: 6
nach den allgemeinen Sätzen berechnet wird. . In keinem Falle darf der Mietwert zur Bemef sung der erwähnten Steuer geringer als der Bruttoertrag, der für die Staatssteuern festgesetzt worden ist, berechnet werden. Bei der Festsetzung des Mietwertes auf Grund gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret vom 9. September 1937, womit mde Abänderungen am Einheitsgesetz über Finanzen getroffen worden Md. ' Mielwertsteuer lüietmertsteuer, die für die Wohnräume u. r anwendbar ist, haben alle Staatsbürger Isländer

5A; von 1001 bis 2000 6A-, von 2001 bis 4000 7A: von 4001 bis 8000 8A; über 8000 Lire SA. 'st für das ganze Jahr zu entrichten. ,M>ng jedoch nur für eine Zeit von we- ia?i> . Monate und nicht länger als sechs worden, o ist die Steuer nur sür L' w bezahlen. wird der im Mietkontrakte oder Keldung angeführte Betrag angenom- à Mixte niedriger als die üblichen ''gesetzt ist, kann die Gemeinde eine der Erlernung der italienischen Sprache am meisten ausgezeichnet haben. 4. Ausgabe der Mitgliedsbüchlein der Hilfs

werden, wird die Mietwertsteuer nur angewendet, wenn die Aufenthalts- oder Kur steuer nicht angewendet wird. In solchen Fällen kommt die Mietwertsteuer auch sür Wohnungen und Zimmer in Gasthöfen und Privatpensionen, welche monateweise oder für längere Zeit vermie tet werden, in Betracht. Die Steuer hat der Besitzer der möblierten Wohnung, der sie direkt vermietet oder der Mie ter, wenn er Aftermieter hat, zu entrichten. Im einen wie im anderen Falle ist die Aufrechnung der Steuer an den Mieter gestattet. Wohnungs änderungen

in der gleichen Gemeinde sind nach den Bestimmungen des Art. 274 innerhalb der da rin bestimmten Zeit zu melden. Bei Abmeldungen, wo ein Nachlaß in Betracht käme, die aber verspätet gemacht werden, ist die Steuer, je nach dem Datum der Abmeldung, bis zum darauffolgenden 1. Jänner oder 1. Juli zu zahlen. Das Verlassen einer möblierten Wohnung von einer Partei, die mehr als eine in derselben Gemeinde innehat, gibt Anrecht auf den Nachlaß vom 1. Jänner oder dem darauffolgenden 1. Juli, wenn die Abmeldung

innerhalb drei Monaten er folgt. Hundesteuer Hinsichtlich der Hundesteuer verfügt das Dekret. Die Steuer wird beim Gemeindesteueramte bei der Ausgabe der Hundemarken eingehoben. Die Besitzer von versteuerbaren Hunden haben die Tiere innerhalb fünf Tagen beim Gemeindeamte anzumelden. Bei der Anmeldung ist der Vor- und Zuname sowie die Wohnung des Besitzers oder HMr^dek Amdes anzugeben. Außerdem sind die Kennzeichen des Hundes, der Ort wo er gehal ten wird und die Kategorie anzugeben. Die Hun

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Seite 5 von 6
Datum: 23.11.1938
Umfang: 6
, ver- Die «Gazz. Uff.' vom 17. ds. veröffent licht das kgl. Gesetzdekret vom 9. Novem ber 1938, Nr. 1720. mit welchem eine außerordentliche Besteuerung des Kapi tals der Industrie- und Handelsbetriebe eingeführt wurde. Laut Art. 18 des Dekretes wird die außerordentliche Steuer — wie bereits mitgeteilt — von den BezirkssteuerLmtern nach den Steuer- fügen, die der einmaligen R. M.-Steuer Abfindung unterworfen sind. bezw. über Haupt mit dem Una Tantum-System be steuert werden. Für die außerordentliche

Kapitalssteuer sind jene Kapitalien an zugeben. die im Jahre 193K dem Una grundlagen der R. M.-Steuer berechnet tantum-besteuerten Einkommen zugrunde- und vorgeschrieben, ohne daß d ie'lagen: diese Anmeldepflicht bezieht sich Steuerträger zu einer Erklä rung oder Anmeldung ver pflichtet wären. Im übrigen werden die Interessenten darauf aufmerksam gemacht, daß die Erklärungen, die für die besonderen Fälle unter Art. 2. 3, 7 und 9 des Dekretes vorgesehen sind, binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses

bestanden und vor Inkrafttreten des in Rede stehenden Erlasses übergeben, bezw. abgetreten wurden. Im Falle der Abtretung mit Gegenleistung hat der Abtretende den gesamten Wert zu erklären, wie er für die Bemessung der Transserierungs- steuer ermittelt wurde, sowie den Pro zentsatz des vorzunehmenden Abzuges, ^alls er sich verpflichtete, von der weite ren Ausübung des abgetretenen Geschäf tes abzusehen. Wo es sich um kostenlose Abtretungen handelt, hat der Ueberneh- mende die Pflicht der Anmeldung

. vorzugsweije aus sestinvesnerte Kapita lien. die der Schaffung des genannten Einkommens dienen. Art. 9 faßt eine Reihe weiterer Son derfälle ins Auge, so z. B. Betriebe und Gesellschaften, die ganz oder teilweise von der R.M,-Steuer befreit sind. In den größeren Städten hat die Fi nanzverwaltung mit verschiedenen Han delskategorien Kollcklivvereinbarungen für die Ermittlung des Steuerwerks der R.M.-Steuer getroffen: die Steuereinhe bung wird von hiezu beauftragten Stel len besorgt, meist ebenfalls

vor zulegen: das Verzeichnis muß von jedem einzelnen Steuerträger unterzeichnet sein. Falls keine getrennten R M.-Steuer- pinschätzurmen bestehen, kann binnen 30 Taaen auch um die Trennung des In dustrieeinkommens vom Handelseinkom men auf ungestemveltem Vavier anae- lucht werden, um sich die Vergünstigung 5er verschiedenen Ainugiähe. die vom Dekret für die beiden Produktionskate- lorien vorgesehen sind, zu sichern. Geoucter» 9 ToàesMlle 4 Eheschließungen 12 21. November: Geburten: Gamper Giuseppeàs

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Seite 5 von 6
Datum: 27.02.1937
Umfang: 6
der au ßerordentlichen Immobiliarsteuer. die für den Dienst der Anleihe eingeführt worden ist. zu b» freien. Die Ablösung bietet für den Steuerträger bedeu> tende Vorteile. Dies kann am beste» an einem Bei spiele ersichtlich gemacht werden. Nehmen wir das Beispiel des Besitzers einer Liegenschaft im Werte von SV.M0 Lire. Bei der Anleihe Zeichnung hat er 2500 Lire zu entrichten, die ihm eine Iahresrente von 150 Lire tragen und die außerordentliche Steuer von 175 Lire und den Zuschlag für die Dauer von fünfundzwanzig

, daß alle Zahluuasoperationen der Quoten, die Einziehung der sluittunaen und der Titel, die ZcMing der Raten der außerordentlichen Steuer entfallen. Durch die Ablösung der Steuer werden die Lie- geiischafken auch vom besonderen Privileg, das in Art. 17 des gl. Gesetzesdekretes vom 5. Oktober Nr. 1743 in Betracht gezogen ist. befreit, was einen Vorteil für den Verkauf der Liegen schaft bringt. In einem solchen Falle würde die Liegenschaft, von der die Immobiliarsteuer abge löst ist. au Wert gewinnen, weil der Erwerber

von der Entrichtung des besonderen Beitrages befreit ist In dieser Hinsicht kann die Ablösung der Steuer auch als eine Investierung des Kapitals zur Er höhung des Wertes der Liegenschaft betrachtet wer den. Es ist mich nicht zu zweifeln, daß die Ablösung der außerordentlichen Steuer auch bei der Feststel lung der Komplementärsteuer In Betracht gezogen wird. Die Ablösung kann auch hinsichtlich der Bei- tragssähicjkeit betrachtet werden. Eine solche Auslegung wäre willkürlich, denn die Ablösung

kann nur als eine Form der Leistung der außerordentlichen Steuer betrachtet werden. Die Formalitäten für die Ablösung sind sehr ein fach. Das Finanzministeriuni hat den Bezirkssteu- ernmtern die Weisung erteilt, daß sie den Steuer trägern jede gewünschte Aufklärung erteilen. Es besteht daher für jene, welche flüssige Geldmittel ! Deiche,, Preis abn>'.,ebe,i iverden. a> > c mi mine» M i l'l>- zur Verfügung haben, die Opportunität, UM die! teigiuaren Steis Camolino aria. engras Lire 133',kl. 27. Acbruan Leander

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Seite 7 von 8
Datum: 22.11.1936
Umfang: 8
schon stark gelichtet und mur gefährlich wurde. Antwort: Wenn das Recht der Wasserinter essenten, in Ihrem Walde Stämme zu hacken. We ier grundbücherlich noch vertraglich festgelegt ist, der Vertrag könnte auch nur mündlich abgeschlos sen worden sein, wenn dies vor dem 1. Juli 1929 der Fall war), so steht den Interessenten dieses, Recht nicht zu. Wenn sie es trotzdem ausüben, sind sie schadenersatzpflichtig und auch wegen Besitzstö- rung zu belangen. Frage: Bleibt die Befreiung von der Konsum steuer

. Wenn es sich um Nachtarbeit (von 10 Uhr abends bis 6 Uhr früh) Handel:, beträgt die Erhöhung 2b Prozent» für Sonn- und Feiertagsarbeit 49 Pro zent. Zur Wahrung Ihrer Rechte können Sie sich an Ihr Syndikat wenden (Dantestraße 32, 1. Stock), wo man Ihnen nähere Auskunst, auch bezüglich der Teilnahme am fascistischen Samstag, geben wird. WWWr Hnus -iiMMeWr Obligatorische Staatsanleihe und außerordentliche Steuer aus unbewegliches vermögen. Wie bekannt sind auf Grund des kgl. Gesetzdekre tes vom S. Oktober d. I.» Nr. 1473

. die Haus- und Grundbesitzer verpflichtet, die neue Sprozentige einlösbare Staatsanleihe zu zeichnen und außeo dem durch 2S Jahre eine außerordentliche Steuer auf das unbewegliche Vermögen zu bezahlen. Der zu zeichnende Betrag ist 5 Prozent des rei nen Vermögenswertes, die außerordentliche Steuer 3.S pro mille dieses Wertes oder 7 Prozent des ge zeichneten Betrages. Bei Häusern und Grundstücken, die bereits in der Steuerrolle aufscheinen, wird dieser Vermö genswert a) bei Häusern mit dem 29sachen

des Betrages, der als Steuergrundlage dient (reddito imponibile), b) bei Grundstücken mit dem 73.2 (3.66 mal 20-) fachen diese? Betrages (estimo) bemessen. Bei Häusern und Grundstücken, die in der Steu errolle nicht aufscheinen, weil sie dermalen der Hauszinssteuer bezw. Grundsteuer nicht unterlie gen, wird dieser Vermögenswert von der Steuer behörde im Einvernehmen mit der verpflichteten Partei bemessen. Dasselbe gilt für Immobilien, die nicht der Hauszins- bezw. Grundsteuer, z. B. Jn- dustriegebäude

zahlen und auf deren Besitz keine Hypotheken lasten, brau chen keine Eingaben zu machen. Eingaben müssen folgende Besitzer machen: 1.. deren Haus- oder Grundbesitz nicht in der Haus - zins- bezw. Grundsteuerrolle eingetragen ist; 2. deren Haus- oder Grundbesitz — ob in der Steu° errolle eingetragen oder nicht — mit Hypothe ken obiger Art belastet ist, damit dieselben bei Bemessung des zu zeichnenden Betrages bezw der Steuer in Abzug gebracht werden können. Zu Punkt 1 gehören z. B. steuerbefreite

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 22.03.1938
Umfang: 6
Dienstag, den 22. März 1938-XVl »««ßXsseiiuas'' Seite » Die Wt K»r- Wd M«thM-Ste«er In d«r Kammer wurde dt« Umwand lung des Gesetz-Dekretes vom 2S. No vember 1S37 bezüglich der Reform der bestehenden Bestimmungen über die Anwendung der Kur- und Zlufentbalts- steuer genehmigt. Nochfolgend bringen wir den Bericht des On. Eiarkatana, in dem einige Abänderungen erklärt sind. Die Gründe der Reform der Anwen dung der Kur« und Aufenthaltssteuer sind im Ministeriaiberichte dargetan und daher

ist es überflüssig, das zu wieder holen, was bereits gesagt worden ist. Es genügt zu sagen, daß in diesem Falle nicht nur getrachtet worden ist. bedeu tendere Einnahmen zur Deckung der Ausgabe» des Staates zu erlangen, son dern auch diese Einnahmen einem Zwecke zuzuführen, für den sie bestimmt sind. Bei der ersten Anwendung der neuen Aufenthaltssteuer haben sich durch irrige Auffassung einige Unmöglichkeiten er geben. Es muß hinzugefügt werden, daß die alte Steuer, die im Jabre 1310 ein geführt worden

? gewährt, daß Hurch die Verlegung des Aufenthaltes »on einem Zentrum zum anderen auch .in geringer Entfernung, die Steuer nicht zahlen zu.müssen. Damit wird auch ein .weiterer Zweck der Anwendung der ^Steuer in Frage gestellt, nämlich Hie Zujammenbringung von 25 Millionen sich dieser in der aleichen Saison verlän gert, Such herabgesetzt werden. Welters besagt der Artikel, daß eine Erhöhung auf 1 Lire pro Person in der Saisondauer zugelassen ist, wenn die? im Ja^resbuch „Alberghi d'Italia' sestge- Art

die PrqvinKalkörperjchflssen sbe? Turismus ^in'-den gegebene^ Fällen Has Einschreiten -de? Ministeriupis an fordern/ -Es'wurpè .auch Hie Frage .ge stellt,' ,oh ,iy ^manch^pì Fällen die Körper schaften -die 'Steuer einHeben Können. Nach Art- AP ,tann zdi'e .Gemeinde Hie .das »Steu^resnà^siàW ^er MmeinPe tsur jHlè'i^inhe'bung und auch.für Hie Auf- -m-- .bedqrf. Gesteht m Her .lppchesitlichen Äus- splgi,ng Per Abgaben Eo.versteht.sich, daß fluch,m pieser Ms'Ht Mch den ge- gehes,ep Tatsachen werden Mit.Hey, M^sste

^M si^r BfflkpkMur .mitarbeiten wird. Die Lwei Apqnper^pgen, pie à,er-i forderlich .vàchiet .sverdesi, >sinfi à Auflassung her Meßten zwei Msffge,Hes Art. ^7. .um àw iaglìch^p ^^sprecheRe .MMtqt zp p^lechen^nd um .den MemeiMn Mogllchkest zu Steuer jherqhzuseßen. ^Es ,dA TMW k«5 DpMOpM Zwei IV^ttbewerbe sür ,Gemälde und ' ' ' ' 'S,k«h,turen. Das Ns»tionalw'ei;k Hes Dopolavoro.ver anstaltet anlaßlich Her Dopolavoro- aussiell'ung.mit depi.fascistische'n Syndi kate Mr schöne ,Künste Zwei Wettbewerbe .für Memsilde

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Seite 3 von 4
Datum: 10.10.1940
Umfang: 4
Ausdehnung des Systems der Zahlung der allgemeinen Einnahmesteuer sur Harz- Hältiges Bauholz ist die einmalige Ent richtung der Steuer festgesetzt worden. Was das Holz betrifft, was bereits von Schlägerungen der Wälder bei Großiften und Kleinhändlern vorhanden ist, d. h. daß der Uebergang am 10. August bereits vollzogen war, so gilt die Behandlung, die im Abkommen vorgesehen ist. Der Verkauf oder die Ueberlafsung von Waldschlägen, die mit oder ohne Kon trakt, welcher der Registrierung unterlag

, vorgenommen wurde, für welche aber nicht die ausgemachten Zahlungen erfolgt sind, unterliegen der einmaligen Steuer von 6 Prozent. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt die E'nnahmensteuer auf Bauholz, sowohl inländischer Produktion als auch bei der Einfuhr aus dem Auslande, 6'/, des durchschnittlichen Marktpreises. In diejer 6'/«igen Steuer sind alle späteren Umsätze in Bauholz inbegriffen, so daß die Steuer also nur einmal, bei der Schlägs- rung oder bei der Einfuhr des Holzes, zu entrichten

beim Ver kauf oder auch einzelner harzhältiger Bäume vom Besitzer des Waldes selbst oder durch andere Personen. Die Steuer wild gleichzeitig mit der Registergebühr bei Vorlage des Kaufvertages beim Regi- teramte entrichtet. Daraus ergibt sich, daß die Registergebühr sür den Kaufver trag in der Einnahmensteuer nicht schon inbegriffen ist. Jede Schägerung von Bauholz muß bei dem für den Verkäufsort zuständigen Re fchaften, wenn sie die Verkäufer des Hol zes find; von den Käufern des Holzes

der Provinzkorporationsräte richtigzustellen. Die Einnahmensteuer geht zur Gänze zu Lasten des Käufers oder des Pächters von Holzschlägerungen. Wenn die Schlä- gerung durch den Besitzer des Waldes selbst erfolgt, so ist die Einnahmensteuer vom Käufer des geschlagenen Holzes zu entrichten. Die Zahlung der Einnahmen steuer hat gleichzeitig mit der Registerge bühr inr Falle von zu registrierenden Kaufverträgen, ansonsten bei der Anmel dung der àhlèigerung oder des Kaufes von Bauholz zu geschehen. Bei Schläge rungen in gewissen Zeitabständen

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Seite 3 von 4
Datum: 22.08.1940
Umfang: 4
und betreffen den Steuerabgabenbeträge enthalten sein muß. ist nur einmal im Jahre, und zwar im Lause des Monats Jänner zugleich mit der Meldung betreffend die Ricch. Mobile-Steuer der Angestellten vorzule gen. Hingegen genügt es. bei den einzel nen Einzahlungen der Lohnabgabe (zu den oben bezeichneten Terminen) dem Re° aisteramt ein Verzeichnis in doppelter Anfertigung vorzulegen oder einzusenden, welche nur den Namen und Sitz der Fir ma. sowie den Gesamtbetrag der dieser Lohnabgabe unterworfenen

hat, daß die Mindestbeträge der provisorischen Steuer, die für neueröffnete Betriebe oder die noch nicht hinsichtlich der N. M. festgesetzt wer den können auch sür Betriebe gelten, die nicht in die Verzeichnisse der genannten Steuer eingetragen sind, wenn das Er trägnis nicht das versteuerbare Minimum ausmacht. Der Mindestabonneinentsbetrag von 200 Lire, der im diesbezüglichen Abkom men für die letzte Betriebskategorie vor gesehen ist, verbleibt wie folgt festgesetzt: Lire KV für Betriebsinhaber in Gemein

, die der Einnahmesteuer durch Abonnement un terworfen sind, die Steuer, die im vor hinein anstatt nach Zwölftel, wie es m,t Ministerialdekret vom 28. Jänner 19Ä bestimmt wurde, bezahlt wurde, dies :'e> den kommenden Raten in Rechnung ge zogen wird, was auf Ansuchen der efsierten von den betreffenden Reg'sier- ämtern geschieht. Für Restaurants, die. da sie an Gast höfen angeschlossen und, die neue Steuer mit Marken zu entrichten Huben, hat das Ministerium verfügt, daß die Rückzah lung des bezahlten Betrages

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Seite 2 von 6
Datum: 11.01.1930
Umfang: 6
mit Bestimmungen' über die Fatie rung der der direkten Steuer unterliegenden Einkommen in der Stadt anschlagen lassen, die für die Steuerträger von größter Wichtigkeit ist, da die Nichtbeachtung der darin enthaltenen Verfügungen schwere Strafen nach sich zieht. Termin und Inhalt der Fatierung Bis zum 31. Jänner müssen von den Steuer trägern folgende den direkten Steuern unter liegenden Einkommen fatiert werden: 1. Einkommen aus Gebäuden, aus Kapi talien (Zinsen aus Wertpapieren; Einkommen

sind. Zur Jalierung verpflichtet sind folgende Kategorien: Vor allem muß die Fatierung vom Steuer träger selbst oder dessen gesetzlichen Vertreter gemacht werden. Die Nutznießer von Einkommen, welche ge setzlich verpflichtet sind, die Steuern für die Rechnung Dritter zu bezahlen, müssen die Generalien des Inhabers der Einkommen so wie deren Höhe anmelden. Die Arbeiter, für welche die Junggesellensteuer durch den Arbeit geber bezahlt wird, haben die Bestätigung des Arbeitgebers vorzuweisen. Richtigstellung

haben. In der gleichen Zeit müssen auch die Einkommenerhöhungen, die der ErgäiHuugssteuer unterliegen, angemeldet werden, wenn im Jahre 1930 drei Jahre seit der letzten Fatierung abgelaufen sind. Ork der Fatierung: Nie Fatierungen müssen gemacht werden: a) für die Gebäudesteuer beim Steueramt/ in dessen Amtsbezirk das zu besteuernde Gei bäude gelegen ist; b) für die Einkommen- und Agrarsteuer bei jenem Amt, in dessen Amtsbereich der. Steuer träger wohnt; c) für die Erganzungssteuer und für die Junggeselleirsteuer

beim Steueramt, in dessen Amtsbereich der Steuerträger wohnt. Nur in den Gemeinden, wo kein Steueramt existiert, kann die Fatierung beim Gemeinde amt erfolgen, auch mittels rekommandierten Schreibens mit Rückrezipis, auf welches auch der Datumsstempel des Pastamtes gedruckt werden muß. Die Fatierungen haben auf eigenen Formu« laren zu erfolgen, die gratis bei den Steuer- ämteim uud bei den Gemeinden behoben wer« den können. là MN,. Verkehrswesen Sonderziige auf der Val dt Aiemme-Vahn an Sonn

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Seite 5 von 8
Datum: 07.02.1937
Umfang: 8
Nr. 2164 >j, Okt. 1P3S) enthält. Sendung der Steuer auf elektrische Energie 'as Finanzministerium hat nachstehende Aufklä ren über die neuen gesetzlichen Bestimmungen Mich der Steuer auf elektische Energie er- In: 1. Feststellung der persteuerbaren Energie. 1 zu vermeiden, daß.in den. gegebenen Fällen pliche Mengen von elektrischer Energie be im werden, die durch die Uebertragung. Trans lation und Konversion verloren gegangen sind, I die Aemter —nach der Mitteilung der „Agen- ktcilia' — ermächtigt

,'als gesetzliche Fabrikan- Idie Abnehmer von über 2l) Kilowatt zu be bten, wenn sie diese Kraftmenge verlangen, wenn die angeforderte Energie transformiert , umgewandelt wird., 2, Befreiung von der »er: An Anbetracht, daß für die nach dem Ge- ijestgestellte Befreiung von der Steuer der elek- ien Energie, die für Motore oder für die Er« sng anderer elektrischer Energie verwendet, auch der indirekte Zweck in Betracht gezo- Iwird, wird die erwähnte Befreiung auch für «notorische Kraft in allen Nebendiensten

der tischen Zentralen gewährt. wird jedoch aufmerksam gemacht, daß bei IMctallverarbeitungsprozessen, die Befreiung ! der Steuer nur für die elektrische Kraft gilt, für die Erwärmung der Metalle dient, aber für jene, welche in mechanische Kraft umge- der wird und zum Betriebe der gebrauchten lchinen dient. Mrierung von PvivatvertrSgkn jusichttich der Befugnisse der Steuerpolizei slchen Registrierung unterzogen werden kön I hat das Finanzministerium nachstehende Ver-- erlassen

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Seite 3 von 4
Datum: 14.12.1940
Umfang: 4
, wo auch in die Tarifsähe der verfügbaren Restbesländ« Einsicht genom men werde» kann. AnslazenbelenWng bis is so Uhr Das Provinzial - Komitee für Luft schutz bringt infolge höherer Weisungen zur Kenntnis, daß alle Geschäfte ihre Auslagen bis 18.30 Uhr beleuchtet haben können. Nach 18.30 Uhr wird keine Übertretung geduldet. Im Alarmfalle sind die Geschäfts inhaber direkt für das unverzügliche Auslöschen der Lichter verantwortlich. Srliiuternageu znr Einnahtnesleuer bei wein In der Handhabung der Einnahmen steuer

wieder ins Le ben rufen wollte, bei welchem bekanntlich die Umsatzgebühr auch nur bei gleichzeiti ger Entrichtung der Konsumsteuer bezahlt wurde. Das Finanzministerium erklärt nun endgültig, daß die Einnahmenfteusr auf Wein, Maische und Trauben zur Weinbereitung nur bei Entrichtung der Konsumsteuer und gleichzeitig mit dieser zu bezahlen ist. Alle übrigen Umsätze von Wein, mit Ausnahme der Kleinverkaufs- ftellen von Wein und in den Gaststätten, sind von der Entrichtung der Einnahmen steuer befreit

. Diese Weinverkaufsstellen und Gaststätten sind übrigens alle abge funden, so daß eine Einzelbesteuerung nicht mehr in Frage kommt. Ausgenom men von der nur einmaligen Entrichtung der Einnahmensieuer auf Wein könnte nur der Fall sein, daß bereits versteuerten Wein in eine andere Gemeinde geliefert wird, wo die Konsumsteuer und wegen derobjektiven Tatsache der Bezahlung der Konsumsteuer in jener Gemeinde, auch die Einnahmensteuer gleich wie die Konsum steuer ein zweites Mal zu entrichten wäre.- Es wird aufmerksam gemacht

. Komplizierter Beinbruch durch den Sturz eines Pfeilers Der Austräger des Gemeinde-Steuer- amtes, Guido Sarto nach Ferdinando, 32 Jahre alt, wohnhaft In unserer Stadt in der Via Argentieri 23, wurde das Opfer eines eigenartigen Unfalls. Beim Ueberschreiten einer Straße des Stadt zentrums wurde er am rechten Fuße von einem umstürzenden Pfeiler getroffen, den ein schwerer, rückwärtsfahrender Lastkraftwagen umgestürzt hatte. Sarto wurde sofort in das städtische Kranken haus gebracht, wo die Aerzte einen kom

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Volksbote
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Seite 7 von 8
Datum: 03.05.1940
Umfang: 8
. Einkommensteuer, Patent.. Mietwert.. Vieh., Familien». Ziegen, steuer. von den Eyndikatsb ertragen — bis zu einem Gesamteinkommen von 100.000 Lire — galt, auch auf die Ver m Sgen sst e »er au». ^AWend di« Befreiung bisher a» die « t> ding««« «ttnüpft war. daß entwÄ« »Kr «och zu versorgende Kinder vorhanden stud oder daß mindestens zwSkf Kinder vorhanden waren, von den«« »och sechs lsb eude z» versorgen sind, M di« Befrei«»« nunmehr bereits dann, wen« sä eben oder mehr zu versorgende Kinder vorhanden

zustän. digen Syndikat und hinsichtlich der Schulgelder bei der betreffen«« Schuldirektton. Stenerrichtkgstelluttg für da» Jahr 1641. Es wird aufmerksam gemacht, daß der Termin für die Richtigstellung des Gin» tommens aus fianbel ttnb Gewerbe und Freien Bernfen (Rttch. SRobife, Kategorie B mb OP 1 ) mit 1. Mai be- innt und am 31. Juli endet. Innerhalb eses Zeitraumes könne« die Gesetze um Steuerherabsetzung auf dem rwr- geschrieben«» Formular für SteuererklSruu- B und Steuer-Richtigstellungen

für di« Richtigstellung des Gesamteinkommens, welches der Komplementärsteuer unterliegt. Um bei der Bemessung der Komplementär steuer berücksichtigt zu werden. muß sich das Gesamteinkommen jedoch wenigstens um ein Fünftel vermindert haben. Die Bermögensttener-Erklärung Linreichnngskermin bis 10. Juni verlängert. Aus Rom wird gemeldet, daß das Finanz ministerium di« Steueramter angewiesen hat. di« Erklärungen (Fütterungen) zur Ver mögenssteuer noch bis 19. Juni entgegenzu- nehmen. Bis zu diesem Termin

wird keine Strafe wegen verspäteter Einreichung an gewendet. (In der bezüglichen Meldung in den „Dolo miten' war infolge eine? Uevertragungsfeblers, unrichtigerweife der iS. Juni angegeben. A. d. Schr.) Die Einnahmenstener Verlängerung de» Abfindungstermin. Der Termin für die Einreichung der An- mellnmgen zur Abfindung der Einnahmen- steuer, der gestern ablief, fft bis 10. Mai verlängert wachen. Die Restbeträge für Wolle-Ablieferung 193» werde» ausvezahlt. Das Provinzagrärkonsorttüm von Bolzano, Organ stir

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 16.11.1928
Umfang: 6
hat ein Dekret er- vl'.— vom in «ciracyr gezogen ooer zu Wruno« gelegc l>r. lassen, aus Grund dessen, einige Verfiiaungen Lire 25,— von Frau Airaghi von Borano; Lire ,D!e Steuer bleiben wie in den vorangegange- àr den Transport von Waren unter bestimm» ZZ.— von Fron Sandri Bedingungen, die in der Beilage l des in- Allen großmütigen Spendern drückt die Direk- ternativnàlen Konvention über Warentrans- üon der Schülerzeitung „Ii Balilla dell' Alto porte auf den Eisenbahnen enthalten sind, Adige' auf diesem Wege

den herzlichsten Dank -neu Rechnungsjahren. Der Aufschlag ist im Ausmaße wie für 1923 festgesetzt. Die Miet wertsteuer erfahrt eine Erhöhung um 33.000 «Lire, und zwar als Ergebnis der Vermehrung der Mietränme infolge der Bautätigkeit der letzten Jahre. Zu beachten ist die Aufhebung der bisherigen Pflastersteuer. Dieselbe wird bis cher mit zehn Centesimi für den Meterzentner der durch das Stadtgebiet vom Bahnhof her durchgeführten Waren bemessen, was nach der erfolgten Einführimg der Strazenbenützungs- steuer

Leistung dieses bedeutendem Künstlers, es ist ein Werk, das mit dem erstell Einsatz Augen, Sinn und Herz in den Baun zieht. — In Vorbereitung der United Artists- film „Wüstenfand' mit Ronald Colman und Wilma Banly. Bürgersaal-Kino. Wohl wenige Falme haben einen so dlilchschkagenden Erfolg errungen, wie „Don Juan nnd Lucrezia Boram' Di.>?->' steuer des Produzenten an den Grossisten, die führe» können, zweite Ziffer den Engrospreis ohne Konsum-. ... steuer des Grossisten an den Wiederverkäufen

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Zeitungen & Zeitschriften
Dolomiten
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Seite 2 von 8
Datum: 04.01.1936
Umfang: 8
für die Abmeldung von Einkommen (z. B. Auf hören des Einkommens infolge Auflassung oder Dcräuherung eines Geschäftes, Haus- oder Grundbesitzes, bzw. hinsichtlich der Junggesellen- steuer infolge Verheiratung oder Vollendung des 68. Lebensjahres.) Solche Rekurse können auch nach Ablauf von drei Monaten eingebracht werden, aber die Rückwirkung erstreckt sich dann eben nur aus die letzten drei Monate vom Tage der Rekurseinreichung an zurückgerechnet. Die Abmeldung des Einkommens ist an den Finanz intendanten

zu richten und kann bei den Steuer ämtern oder bei der Gemeinde überreicht werden. Rekurse heben jedoch die Veroflichtung zur Steuerzahlung an den vorgeschriebenen Zah lungsterminen nicht auf. Zu beachten ist schließlich die erst heuer zum ersten Male in Anwendung kommende Vor schrift, daß der Steuereintreiber hinsichtlich der Steuer des laufenden und des verflossenen Jahres zum erekutiven Vorgehen an den steuerpflich tigen Immobilien, berechtigt ist. fei es vor oder ,.r nach der D^räffentlichung

Handelsangestellten finden sich um 14 Uhr im Balillahaus. Vintlerstraße. ein. Rach der Prasenzkontrolle für die weiblichen Angestellten Filmvorführung im Luce-Kino. b TtznLlkatrbeitrog der Lanbwirte in Bolzano. Vom 3. biS IS. Jänner liegt im RatbauS (Steuer- abteilung) die Liste der SvndikatSbeiträge der Land wirte zur Einsichtnahme auf. b Wochenmarkt in Bolzano am 4. Jänner. Aepfel: Morgenduft L. 2.60. Kaltererböhmer L 2.—, Kochäpfel L. —.80 bis 1.40, Birnen C. 2.40; Kartoffel L. —.60 bis —.65; Kohl 2.1.20

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Alpenzeitung
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Seite 7 von 8
Datum: 30.12.1934
Umfang: 8
ist auch die letzte heurige Rate der Uebernachtungs steuer fällig und muß dieselbe bis spätestens 16. Jänner erlegt werden. -» Die Anmeldung privater Auslandsguthaben Aus mehreren Anfragen ersehen wir, daß be züglich der. Anmeldung privater Auslandguthaben im Sinne des Devisendekretes vom 8. Dezember nicht überall Klarheit herrscht. Zur Beantwortung der Frage ist die Kenntnis des Art. 3 des Devisendekretes notwendig, der lautet: „Alle italienischen Staatsbürger, die in Italien und den italienischen Kolonien

ist. DaS kontinentale Hochdnirkaebiet ist mit seinem Zentrum über Mestruala«« unverändert aeblieben. Das atlantische Hochdruckgebiet beherrscht Marokko. lieber Italien, bedeckter Himmel mit Nebeln Über Nord- und Süditalie». Leichte Negenaüsse in Mittel- und Süditalim. Leichte Winde. Temperatur gleich bleibend. «SN««»» Rathaugkeller: Jeden Abend Konzert und Tanz. vominikanerkeller: Jeden Abend Konzert. Dominikaner-Keller: Großer Silnester-Rummek. Verstärktes Orchester. Eintritt Lire 1.56 inkl. Steuer; bis 3 Uhr früh

. Der Film ist eine Art humorislische Parodie mit gemischtem Inhalt der Filme ..Ben Hur' und ,,Im Zeichen des jtreifes'. Die Harmonie der Bllder. .die Ideen, die Koniequenz. mit der sich vie Ereignilse abspielen, ein Stab hervorragender Sch>'u- punkte, die von werden dürste». Beginn: 4.4S, keiner .. sii anderen Vorstellung geboten 6.10, 8. 9.4S Uhr. Große SilvesZerfeier im Nachauskeller Schöne Dekorationen» Ueberraschun» gen» gemütlich wie jeàes Äahr. Ein tritt Lire 5'— exKlus. Steuer

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