294 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/15_09_1936/AZ_1936_09_15_5_object_1867160.png
Seite 5 von 6
Datum: 15.09.1936
Umfang: 6
konsum die im Interesse der geringeren Getreide ernte notwendige Steigerung erfahren würde. ZmililWWffe Kr alle MiWmdeiitt Jn der „Gazzetta Ufficiale' vom 1V. Septem ber ist das Gesetzdekret vom, 21. August 1936, Nr. 1K32, enthalten, womit die obligatorische Auszah lung der Familienzulage auf sämtliche Industrie arbeiter, die Familienväter sind, ausgedehnt wird, ohne Rücksicht auf die Zahl dere wöchentlichen Ar beitsstunden. Die Beitrüge zu dieser Familienzulage werden UnnerkèbrsNereià

ausgestellten Familienvorweis vorzulegen, der denselben dann der obgenannien Reichsanftalt übermittelt. Die Anzahl der Kinder ist vom Arbeitgeber im „Libro Paga' anzumerken. Der Beginn der Durchführung dieser neuen Be stimmungen wird noch festgesetzt werden Weitere Benzinpreis-Crmäßigungen Mit dem gestern in der „Gazzetta Ufficiale' ver öffentlichten Gesetz-Dekret ist die Berkaufssieuer auf Benzin, die mit 21. Juli d. Js. bereits von 361 auf 240 Lire pro Zentner abgesetzt worden war, aus den Normalstand

gehören an: Mario Sicher: Franz Lintner (Eberle), S. Maddalena; Florian Egger, Larcher, Cardano; Dr. Finkbeiner, Corne- !w; Joses Platter, Mock, Leitachergebiet; Jgnaz Mumelter, Asiago; Anton Riegler (Stachl), San Pietro; Martin Pichler, Christploner, Guncina: Alois Puff, Obmann der Kellereigenossenschast Gries, für die Sandner Hügellage. Aenàerungen àes Weingesehes In der „Gazzetta Ufficiale' vom 11. September ist das kgl. Dekret vom 2. Juli 1936, Nr. 164(1, enthalten, durch welches die Artikel

Abendzug Bolzano ab 20.28, Collalbo an 23 Uhr verkehrt ab 14. ds. nicht mehr. Autolinie Dermulo - Fondo - Mendola Da es erforderlich erscheint, die direkte Verbin dung Fondo - Mendola - Bolzano auch noch wäh rend der Erntezeit weiterhin aufrecht zu halten, werden auf der Strecke Fondo - Mendola die fahrplanmäßig vorgesehenen Postkraftwagen Nr. 162, 166, 170, 165, 169 und 173 bis einschließlich 27. Oktober den regelmäßigen Dienst fortsetzen. Fahrpreisermäßigungen für Ausländer. Die „Gazzetta Ufficiale

1
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/12_12_1937/AZ_1937_12_12_7_object_1870080.png
Seite 7 von 8
Datum: 12.12.1937
Umfang: 8
(Marktplatz); 15. Dezember, 10 Uhr» Spondigna (Gasthof Spon- digna); 14.30 Uhr Merano (Sportplatz): Iii. Dezember, 9 Uhr, Chiusa (Marktplatz): 10.^1 Uhr Rio d! Pusteria (Gemeindeplatz): 12 Uhr Brunito (Hotel Posta). Die Hengste dürfen in jedem der angegebenen Orte vorgeführt werden. Die angegebene Zeit muß pünktlich eingehalten werden, weil die Min»s>erialkummiss!on nur einen begrenzten Zeitraum N!r ihre Arbeit zur Verfü gung hat, den sie nicht überschreiten kann. Neue Wechsel In der „Gazzetta Ufficiale

Ufficiale' ha ben mit dem gestrigen Tage die Operationen des Umtausches der seinerzeit ausgestellten Quittungen an die Unterzeichner, Inhaber von Immobilien, begonnen. Die von den Einhebeämtern der direk ten Steuern und gleichgestellten Aemtern bei der Einzahlung der gesamten Quoten erlassenen Quit tungen werden nunmehr mit den definitiven Pa pieren der Anleihe „Redimibile 5 Prozent' um getauscht. Seit dem gestrigen Tage können ebenfalls bei zer provinzialen Tesoreria die von dieser ausge- teilten

auf die öslerr.-nngar. Unsaltsversicherung zu- riicksühren. In der Gazzetta Ufficiale vom IS. Oktober d. I. ist ein Minifterialdekret erschienen, wodurch das Istituto Naz. Fasc. per l'assicurazione contro gli in fortuni (Reichsunfallskassa) ermächtigt worden ist, die lenigen ital. Staatsbürger, die bei der österr .-ung. Un- fallskasfa eine Rente bezogen haben uno vom vorge nannten Institute übernomenm worden sind, mit einem einmaligen Betrage abzufertigen, wenn die Invalidität nicht mehr als 3ll Prozent

2
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1937/27_11_1937/AZ_1937_11_27_5_object_1869897.png
Seite 5 von 6
Datum: 27.11.1937
Umfang: 6
von seiner glänzenden Beredsam» Wirtschaftliche Mitteilungen Die Quittungen des Rendimibite zu S Prozent können in definitive Titel umgetauscht weroen. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das kgl. Dekret, das bestimmt, daß die Besitzer, welche zur Zeichnung der Immobilien-Anleihe verpflichtet waren, die Quittungen für die eingezahlten Iah- res-Quoten in definitive Titel der zunickzahlbaren Lprozentigen Anleihe umtauschen können. Der Umtausch erfolgt bei der Provinzialàttoria, in deren Bereich die Zahlungen

gemacht worden sind. Die Quittungen, welche keine Angaben über eine beauftragte Person enthalten, können von den In habern zum Umtausch vorgelegt àrden. Die Quit tungen, welche die Bezeichnung einer bestimmten Person enthalten, müssen von dieser zum Umtausch vorgelegt werden. Um den Inhabern Auslagen zu ersparen, können die Quittungen zum Umtausch in Titeln den Banken oder Sparkassen übergeben werden. Nächstens wird in der „Gazzetta Ufficiale' der Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wann mit dem Umtausch

begonnen wird. Steuerbegünstigungen für Betriebe, welche die Anlagen erweitern Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht das De kret mit dem Durchführungsreglement des Geset zes vom 7. Juni 1937-XV hinsichtlich der Begün stigung für Industriebetriebe, die umgewandelt oder erweitert werden, damit die entsprechende technische Vervollkommnung, die im Jilteresse der Wirtschaft erforderlich ist. erreicht wird. ' ' Das Reglement verfügt unter andere»», daß die Firmen, welche die Erweiterung

3
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/09_08_1936/AZ_1936_08_09_7_object_1866752.png
Seite 7 von 8
Datum: 09.08.1936
Umfang: 8
ausgezahlt worden ist. Es ergibt sich nun die Frage: Haben jene, die am 1. Jänner oder.danach einberufen worden sind, das Recht der Behandlung. 'Nach^eà 6^es^s«he»tiià«>»!<diei.St»stalkulygàbis zum Inkrafttreten des gegenwärtigen Dekretes vom 7. August (IS Tage nach der Veröffentlichung in der Gazzetta Ufficiale, die am 23. März erfolgt ist) oder haben sie Anspruch auf die Jndennität laut Artikel 4 des tgl. Gesetzes-? ekrètes? Mit Artikel 18 weroey die allgemeinen und Ein zelübereinkommen, die yon

wenn ein solcher Verkauf nicht einmal mit dem yom Kaufmanne fönst betriebenen Handel zu tun hat. Sie werden also Ihre Forderung nicht nur mi5 den Handelsbüchern, sondern auch mit Mam H«Mèn.Mfley,.MN w.eyn die Mà fluten aus einem einzigen Geschäft den Betrag.yyn, Lire 20l>l) übersteigt. Ziehung der Obligationen der Surverwaltung von Bolzano Die „Gazzetta Ufficiale' n?rässentlicht: Montag. 8. Juni 19I6-XIV sind am SW der Kurverwaltung von Bolzano im Beilein des No tars Dr. Francesco Lon-ii Obliqatwnen für die Erbauung

, 385, 212, 338. 218. 273. Benzinpreisreduzierungen für Alugsahrlen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht ein kgl. Gesetzdekret, mit welchem die den Auto- und Mo torradfahrern gewährten Vergünstigungen hin sichtlich des Benzinpreises (Ges. D. v. 9. Mai 1933, Nr. 732 und v. 28. September 1935 Nr. 1712) auch auf die Ausländer und die im Ausland wohnenden Italiener, die mit eigenem Flugzeug nach Italien kommen, ausgedehnt wird, und zwar im gleichen Ausmaß und auf den Benzinkonsum

4
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1936/22_07_1936/AZ_1936_07_22_5_object_1866531.png
Seite 5 von 6
Datum: 22.07.1936
Umfang: 6
in der Alpenzone am S. Septem ber. Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht den Jagd kalender für 1S3S-37. Außer den allgemeinen Be stimmungen bringt sie die Verfügung, daß in der Alpenzone die Jagd und der Vogelfang am K. September beginnen. Jagdschluß ist am 20. De zember. » » » Internationaler Kongreß der Privatheilanstalten. Die fascistiche Union der Kaufleute von Bolzano teilt mit: Der fascistiche Reichsverband der Privatkuran- stalten hat die Einladung des Organisationskomi tees des internationalen

, haben bereits sechs mit bestem Erfolg ihre Proben abgelegt und werden in eini> gen Tagen das Recht besitzen, sich mit dem golde nen Adler zu schmücken. Den Neuviloten, dem Capo-Jnstruktor Schwab! sowie dem Jnstruktor Ghiotto unsere besten Glück wünsche. Der Benzinpreis mit Lire Z.04 pro Liier festgesetzt. Die „Gazzetta Ufficiale' vom 21. ds. veröffent- icht ein kal. Dekret, wonach die staatliche Verkauss- 'teuer auf Benzin, Petroleum, Mineralölen und >eren Destillationsrückständen sowie auf reinem

Verzeichnis der öffentlichen Gewässer der Provinz Bolzano. Ein kgl. Dekret, das in der Gazzetta Ufficiale veröffentlicht ist. brinat das Verzeichnis der öffent lichen Gewässer der Provinz Bolzano. Die Inter essenten können innerhalb sechs Monaten nach Veröffentlichung des Dekrets in der vorgeschrie benen Art Einwendungen vorbringen. Verlegung des Standplatzes für Pferdedroschken. Der Präfekturskommissär der Stadtgemeinde hat mit Erlaß vom 20. ds. angeordnet, daß ab 22. Juli der Standplatz

5
Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/13_07_1928/AZ_1928_07_13_4_object_2650933.png
Seite 4 von 6
Datum: 13.07.1928
Umfang: 6
Sette 4 »Alpenzeltnng- -Freitag, den 13. Juli 1923. ' I'! ' .^^2^-zK V oi, «»no Slellenaussck)reibung bei der Zinanzverwallung A!it Dekret vom 24. Mai, das in der „Gaz zetta Ufficiale' vom 14. vergangenen Monats veröffentlicht wurde, sind, laut Verfügung des Art. ? des kgl. Eesetzdekretes vom 3. Mai 1926, Ztr. 48, folgende Stellen auf Grund von Stu dientiteln ausgeschrieben. 1. 41 Stellen als Vizesekretäre (11. Grad, Gruppe A) der Rolle der Verwaltunuskarriere der Zentralverwaltung

nicht bewährt haben, ebenfalls ist von verschiedenen Seiten auf deren Mängel hingewiesen morden. Die Regierung hat sich nun entschlossen, das Gesetz'oekret vom 4. September 1927 außer Kraft zu setzen und die Vorschriften über die Arbeiten in Zement abzuändern. Die neuen Bestimmungen, die schon am 6. Juli l. I. in Kraft getreten sind und an die sich sowohl die öffentlichen Verwal tungen wie auch die Privaten bei ihren Bauten halten müssen, sind in der „Gazzetta Ufficiale' vom 6. Juli 1928 enthalten

bauten errichten, sich das Gesetzdekret vom 7. Juni 1928 beschaffen, das in der „Gazzetta Ufficiale' vom 6. Juli l. I., Nr. 156, abgedruckt ist. Lana Neue Höchstpreise Der Podestà, nach Anhörung der Lebensmit telkonimission der Gemeinde, hat folgende Höchstpreise für den Detailverkauf ab 10. Juli 1928 erlassen: Brot aus Einheitsmehl pro kg L. 2.10; ge mischtes Brök 2.50; Kamolin-Neis ohne Bruch 2.19; Glace-Reis 2.15: Teigwaren 1. Qualität 55—6V Proz. 3.20: idem 2. Qual. 65—70 Proz. 2.75; Granakäse

6
Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIR/1925/23_06_1925/TIR_1925_06_23_3_object_1998387.png
Seite 3 von 8
Datum: 23.06.1925
Umfang: 8
zur Erprobung aller in Italien erzeugten oder nach Italien eingeführten Handfeuerwaffen festgesetzt. Alle Erzeuger oder Händler solcher Waffen sind auf Grund des genannten Ge setzdekretes und des Gesetzdekretes vom 7. Mai 192S, Nr. 714, verpflichtet, die in ihrem Besitze befindlichen Rohre oder kom pletten Waisen bis zum 30. Juni 1S25 dem „Banco Ufficiale' in Brescia zur Ueberprü- fung und Anbringung der Punze zu über senden. Das Gefetzdekret bestimmt, daß die Waf fen, welche nach dem 30. Juni 1S25

, ohne mit der italienischen Punze versehen zu sein, sich im Besitze vom Erzeuger oder Händler be finden, sequestriert und auf Kosten der Par tei zum „Banco Ufficiale' nach Brescia zur Ueberprüsung gesendet werden. Nach demsel ben werden die Waffen der Partei gegen Er satz der Kosten zurückgestellt, unvorgreiflich jedoch einer allfälligen Bestrafung auf Grund des Art. 6 des Gesetzdekretes yom 3V. Dez. 1923, Nr. 31S2. Die aus Belgien. Frankreich, Deutschland, England und Spanien nach Italien einge führten Handfeuerwaffen

, welche die Punze der Ueberprüfungsanstalten Lüttich (für Bel gien), Paris und S. Etienne (für Frankreich), Suhl und Zella Mehlis <für Deutschland), London und Birmingham (für Englands und Eibar (für Spanien) tragen, bedürfen keiner weiteren Ueberprüsung in Italien. All« übrigen, nach Italien eingeführten Waffen müssen dem „Banco Ufficiale' in Brescia für die vorgeschriebene Ueberprü sung und Punzierung übersendet werden. Auszug am dem Amtsblatt koxli» mumaii lexali. Tribunalspreagel Bozen. Nr. 92 vom 10. Juni

7